Vorlage - 2018/274
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Das zentrale Ziel der Jugendberufsagentur (JBA) ist es die systematische, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Träger des SGB II, SBG III und SGB VIII zu verbessern. „Keine Jugendliche bzw. kein Jugendlicher soll am Übergang Schule - Beruf verloren gehen.“
Rahmenbedingungen für die Arbeit im Arbeitsbündnis der Jugendberufsagentur
Die Jugendberufsagentur (JBA) ist keine neue Institution. Sie ist ein Arbeitsbündnis der daran beteiligten Kooperationspartner. Sie besitzt somit keine eigene Rechtsfähigkeit und keine eigene Personalhoheit. Alle an der JBA beteiligten Institutionen bleiben für die Steuerung ihres jeweiligen Einsatzes an Personal-, Sach- und Finanzmitteln in der JBA und die damit erreichten Ergebnisse allein verantwortlich. Für das Gesamtsystem der JBA werden wesentliche Elemente der einzelnen beteiligten Systeme genutzt. Mit der JBA wird also keine neue Institution mit eigenem Personalkörper oder Haushalt geschaffen. Aufgabe ist es, die Zusammenarbeit innerhalb des jeweils geltenden rechtlichen Rahmens auf Basis einer Kooperationsvereinbarung effektiver zu gestalten.
Zielgruppe der Jugendberufsagentur
Zielgruppe der JBA des Landkreises Peine sind alle jungen Menschen, die in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, am Übergang von der Schule in das Berufsleben stehen und ihren Wohnsitz im Landkreis Peine haben.
Dabei gelten als Zielgruppe:
• Jugendliche und junge Erwachsene in den letzten beiden Schulbesuchsjahren der allgemeinbildenden Schulen mit einem zu erwartenden Abgangszeugnis oder einem Abschlusszeugnis, welches die berufliche Zukunft in Frage stellen könnte. Dies sind Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht im Übergangssystem ankommen und von denen präventive Hilfeangebote in Schule nicht oder nur bedingt angenommen wurden.
• Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Peine, die aus verschiedenen Gründen nicht im Übergangssystem ankommen, deren Ausbildungsplatz und/oder Abschluss gefährdet ist und von denen präventive Hilfeangebote nicht oder nur bedingt angenommen werden.
• Jugendliche in überlappenden Zuständigkeiten des SGB II, SGB III, SGB VIII und evtl. zeitweise SGB XII.
Aufgabe der Kooperationspartner im Arbeitsbündnis der Jugendberufsagentur
Aufgabe der JBA des Landkreises Peine ist es, die Zielgruppe zu erfassen, zu beraten und ihr Unterstützung bei der beruflichen Orientierung zukommen zu lassen, damit sie erfolgreich in eine Ausbildung oder ein Studium übergehen. Übergreifendes Ziel der JBA ist es, jeden Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu einem Berufsabschluss zu führen, indem er/sie umfassend und ggf. aufsuchend beraten wird, seine/ihre Zielperspektiven geklärt werden, ihm/ihr ein realistisches Qualifizierungsangebot unterbreitet wird, flankierende Maßnahmen gebündelt werden, der/die Jugendliche bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss oder im Einzelfall einer nachhaltigen Beschäftigungsaufnahme unter Einbeziehung aller zur Verfügung stehenden Instrumente begleitet wird, wenn es erforderlich ist.
Die gesetzlichen Aufgaben und Regelungen der Partner bleiben hiervon unberührt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jugendberufsagentur LK Peine (1192 KB) |