Vorlage - 2018/273
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | ja | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufstellung der beigefügten Vorschlagslisten für die Wahl von Jugendschöffen.
Inhaltsbeschreibung:
Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sind für die Amtsgerichte in Braunschweig und Peine sowie für die Landgerichte in Braunschweig und Hildesheim Jugendschöffinnen und -schöffen zu wählen. Die Jugendschöffinnen und -schöffen werden gem. §35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses von dem in §40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vorgesehenen Ausschuss gewählt.
Vier Bewerbungen sind nicht in der Vorschlagsliste aufzunehmen, da bei drei Bewerber_innen die Altersgrenze erreicht (älter als 70 Jahre) wurde. Ein Bewerber konnte nicht berücksichtigt werden, da er einer Berufsgruppe angehört, die aus Gründen der Gewaltenteilung als ungeeignet für das Schöffenamt gilt. Die Bewerber haben hierüber bereits eine telefonische Absage erhalten.
Ziele / Wirkungen:
Wahl für die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtsgerichte Braunschweig und Peine sowie für die Landgerichte Braunschweig und Hildesheim.
Ressourceneinsatz:
Es haben sich für das AG Peine und das Landgericht Hildesheim insgesamt 84 Personen beworben. Hierbei sind Bewerbungen von 49 Frauen und 35 Männern eingegangen.
Für das AG Braunschweig und das Landgericht Braunschweig sind 30 Bewerbungen eingegangen, hiervon 15 Bewerbungen von Frauen und 15 von Männern.
Schlussfolgerung:
Ausreichende Bewerbungen liegen vor.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 35 Abs. 3 JGG die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Vorschlagslisten
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Schöffenvorschlag (2806 KB) |