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Vorlage - 2018/259  

Betreff: Ersatzbau Sanitärgebäude Zeltplatz Eltze
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:IWB
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Vorberatung
29.05.2018 
5. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften geändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

250.000 (netto)

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 

 


Der Ersatzbau des Sanitärgebäudes auf dem Zeltplatz Eltze, für 250.000 € (netto) soll 2019 errichtet werden.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Der Zeltplatz Eltze wird über den Fachdienst Jugendamt für Schulen, Kitas, Jugendverbände, Sportvereine und die kommunale Jugendpflege saisonal von Mai bis September zur Verfügung gestellt. Die Nutzergruppen kommen dabei hauptsächlich aus dem Landkreis Peine. Die Zahl der Gesamtnutzer pro Jahr liegt bei ca. 1.300 Personen, wobei zeitgleich maximal 100 bis 150 Personen untergebracht werden.

 

Zur Gebäudeinfrastruktur gehört auch ein 1961 errichtetes Sanitärgebäude. Das Gebäude ist von den Ausstattungsstandards und insbesondere der baulichen Substanz stark sanierungsbedürftig bis abgängig. So wird z.B. die Geschoßdecke zum Kriechkeller seit ca. 10 Jahren von einer zusätzlichen Holzkonstruktion gestützt, da diese sonst einzubrechen droht. Diese Konstruktion wird jährlich von einem Statiker vor Saisonbeginn überprüft. Auch sind die sanitären Anlagen in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Ein Antrag zum Neubau dieses Gebäudes ist im November 2017 von der SPD-Fraktion in die Verwaltung gegeben worden. Eine Untersuchung in dem Zusammenhang hat ergeben, dass allein die statischen Mängel der Gebäudekonstruktion keine Sanierung rechtfertigen.

 

 

 

In einer Voruntersuchung zur Errichtung eines Ersatzgebäudes sind die erforderlichen Rahmenbedingungen ermittelt worden, die in dem Zusammenhang erforderlich sind.

 

1. Formalie

Für das Gebäude muss bei der Region Hannover ein Bauantrag gestellt werden. Die Anzahl der Sanitärobjekte richtet sich nach der Anzahl der Besucher (je 5 DU, je 7 WT, je 6 WC, H 4 Ur). Das neue Gebäude ist nun barrierefrei (WT, DU, WC). Ebenso werden zukünftig 4 Geschirrspüleinrichtungen vorgehalten. Baurechtliche Vorgaben erfolgen über die „Verordnung über Campingplätze“ vom 12.04.1984.

 

2. Konstruktion

Da das Gebäude nur im Sommerbetrieb saisonal genutzt wird, wurde nach einer wirtschaftlichen Bauart gesucht. Bei dem Gebäude kann z.B. auf Wärmedämmung nahezu komplett verzichtet werden. Um die Baukosten zu reduzieren und die Bauzeit möglichst kurz zu halten, wurde ein System aus vorgefertigten Raummodulen gewählt, das den Anforderungen voll umfänglich gerecht wird.

 

3. Kosten / Ressourseneinsatz

Über eine Grobkostenermittlung wurden die Baukosten von 250.000 € (netto) ermittelt. Eine konventionelle Bauart (Stein auf Stein) wird mit ca. 20 % höheren Kosten veranschlagt. Das Budget muss für 2019 im Haushalt des IWB zusätzlich veranschlagt werden.

 

4. Zeitliche Umsetzung

Die Arbeiten beginnen nach der Saison 2019 und werden bis zum Saisonbeginn 2020 fertig gestellt.

 

5. Haustechnik / Klimaschutz

Das Gebäude ist seit 2006 an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen. Die Wasserqualität des vorher genutzten Brunnenwasser entsprach nicht mehr der Trinkwasserverordnung. Die Abwässer werden in eine Schilfkläranlage geleitet. Die Warmwasserbereitung erfolgt über eine Solaranlage, die gegebenenfalls elektrisch nachversorgt wird. Die elektrische Versorgung erfolgt über Ökostrom.

 

Schlussfolgerung:
Der Ersatzbau des Sanitärgebäudes ist für den Betrieb des Zeltplatzes zwingend erforderlich. Ein entsprechendes Budget ist im Haushalt 2019 zu platzieren.

 

Die Vorstellung im Fachausschuss erfolgt in Form einer Präsentation.

 

 

 

Gender Mainstreaming

Die Sanitäranlagen haben Besucher und Besucherinnen. Die Sanitäranlagen müssen für Frauen und Männer getrennt eingerichtet werden mit getrennten Eingängen.

 

 

 

 


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