Vorlage - 2018/249
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Als Kreiswaldbrandbeauftragter wird Herr Michael Cordes, als sein Vertreter Herr Frank Gärtner und als Waldbrandbeauftragte werden Frau Birka Sodemann und Herr Dirk Strauch bestellt.
Inhaltsbeschreibung:
In den §§ 18 ff. des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsord-nung (NWaldLG) ist als Maßnahme gegen Waldbrände die Bestellung von Waldbrand- und Kreiswaldbrandbeauftragten geregelt.
Waldbrand- und Kreiswaldbrandbeauftragte nehmen ihre Aufgaben im Auftrag der Waldbehörde wahr. Diese kann Weisungen erteilen, Berichte anfordern und die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anordnen. Die Waldbrandbeauftragten müssen über die in den §§ 18 Abs. 2 und 20 Abs. 1 NWaldLG dargestellte Fachkunde verfügen, so dass hierfür nur forstwirtschaftliches Personal berufen werden kann.
Nach § 19 NWaldLG treffen Waldbrandbeauftragte vorsorgliche Maßnahmen gegen Waldbrände, insbesondere organisieren sie einen Feuerwarndienst für die Waldbesitzenden. Sie können anordnen, dass Waldbesitzende in ihrem Wald auf eigene Kosten die erforderlichen Zufahrten, Wendeplätze und Wasserstellen für die Feuerwehren anlegen und im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit weitere Sicherheitsvorkehrungen treffen. Bei der Bekämpfung eines Waldbrandes unterstützen sie die Einsatzleitung der Löschkräfte.
Gem. § 20 NWaldLG bestellt jeder Landkreis eine/n Kreiswaldbrandbeauftragte/n. Die/Der Kreiswaldbrandbeauftragte fördert die Zusammenarbeit der Waldbrandbeauftragten mit der/dem Kreisbrandmeister/in und den Feuerwehren. Sie/Er berät den Landkreis fachlich, sorgt für die Unterrichtung und Fortbildung der Waldbrandbeauftragten in allen die Waldbrandbekämpfung betreffenden Fragen, ist Mitglied im Katastrophenschutzstab und wirkt, wenn im Katastrophenfall Waldbrände zu bekämpfen sind, in der Technischen Einsatzleitung mit. Ihr/Ihm kann die technische Leitung eines Einsatzes oder die Leitung eines Abschnitts übertragen werden.
Bisher waren Herr Forstamtmann Coordes als Kreiswaldbrandbeauftragter und Herr Forstamtmann Gärtner als sein Stellvertreter bestellt worden. Eine Unterscheidung zwischen den Aufgaben nach § 19 NWaldLG (Waldbrandbeauftragter) und § 20 NWaldLG (Kreiswaldbeauftragter) erfolgte in der Vorlage 135/2011 nicht. Aus den geführten Gesprächen ergab sich, dass hier eine genauere Trennung im Falle eines Waldbrandes sinnvoll und wünschenswert wäre und dementsprechend auch eine personelle Verstärkung erforderlich wäre. Daher wurde in Zusammenarbeit mit den Niedersächsischen Landesforsten folgender Vorschlag erarbeitet:
Kreiswaldbrandbeauftragter:
Forstamtmann Michael Cordes, Revierförsterei Peine
wohnhaft 38302 Wolfenbüttel, Am Heckenkamp 33
stellvertretender Kreiswaldbrandbeauftragter:
Forstamtmann Frank Gärtner, Bezirksförsterei Peine-Braunschweig
wohnhaft 38173 Veltheim, Vor der Ohe 8
Waldbrandbeauftragter für den Waldbrandbezirk Peine-Ost:
Forstamtmann Dirk Strauch, Revierförsterei Lechelnholz
wohnhaft 38312 Cramme, Breite Str. 11 A
Waldbrandbeauftragte für den Waldbrandbezirk Peine-West
Forsttechnische Angestellte Birka Sodemann, Forstamt Fuhrberg
wohnhaft 31234 Abbensen, Im Grünen Garten 6
Die Bestellung, der Sitz und die örtliche Zuständigkeit der Waldbrand- und Kreiswaldbrandbeauftragten (siehe anliegende Karte) werden öffentlich bekannt gemacht.
Ziele / Wirkungen:
Es soll eine praxisorientierte Neuordnung und Besetzung der Funktionen erfolgen. Hierdurch entstehen keine zusätzlichen budgetrelevanten Kosten.
Ressourceneinsatz:
Zusätzliche Kosten sind über das Budget der unteren Waldbehörde abgedeckt
Schlussfolgerung:
Dem oben angeführten Personalvorschlag wird zugestimmt.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 17.05.23 Übersicht der Waldbrandbezirke PE (1840 KB) |