Vorlage - 2018/245
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Förderschulen Lernen werden in der Pestalozzischule Peine zum Schuljahr 2019/20 zusammengelegt.
Im Rahmen der Umsetzung der UN–Behindertenrechtskonvention ist durch das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23. März 2012 der schulische Teil der Konvention im niedersächsischen Schulrecht verankert worden. Die Umsetzung erfolgte durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vom 03. Juni 2015. Für den Sekundarbereich I wurde die auslaufende Aufhebung der Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen (FöS L) in das Gesetz aufgenommen.
Im Landkreis Peine sind die Janusz–Korczak–Schule (J-K-S) in Groß Ilsede und die Pestalozzischule in Peine, die gleichzeitig im Primarbereich den sonderpädagogischen Schwerpunkt Sprache abdecken, als FöS L von der genannten Regelung betroffen.
Erstmals im Schuljahr 2017/18 wurden keine Schülerinnen und Schüler (SuS) in den 5. Jahrgang dieser Schulen aufgenommen. Lt. Schülerstatistik 2017/18 werden die Schulen wie folgt besucht:
Schule | Sprache ( JG 1 – 4) | Lernen (JG 6 – 10) | Gesamt | ||
SuS | Züge | SuS | Züge | SuS | |
J-K-S |
| 59 | 6 | 59 | |
Pestalozzi | 80 | 8 | 25 | 12 | 105 |
Gesamt | 80 | 8 | 84 | 18 | 164 |
Im kommenden Schuljahr würde sich die Anzahl um weitere 21 SuS (4 Pestalozzischule und 17 J-K-S) vermindern, sodass im Bereich Lernen in den Jahrgängen 7 – 10 dann lediglich noch 63 SuS beschult werden würden.
In einem bereits im September des letzten Jahres geführten Gespräch mit der Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, wurde deutlich, dass zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Unterrichtsangebots, u.a. durch entsprechende Lehrkräfteversorgung, eine Zusammenlegung der beiden Schulen vor dem Hintergrund der einzelnen Klassenstärken zwingend erforderlich sei. In einem Gespräch mit den Schulleitungen der beiden betroffenen Schulen bestätigte sich diese Ansicht. Die komm. Leitung der Janusz – Korczak – Schule zeigte dabei Verständnis für die Zusammenlegung. Lt. Schülerstatistik 2017/18 sind folgende Schülerzahlen in den einzelnen Jahrgängen des Sekundarbereichs I vorhanden:
Schule | JG 6 | JG 7 | JG 8 | JG 9 | JG 10 | Ges. |
J-K-S | 9 | 12 | 10 | 11 | 17 | 59 |
Pestalozzi | 9 | 6 | 6 | 4 | 0 | 25 |
Gesamt | 18 | 18 | 16 | 15 | 17 | 84 |
Am 05. März 2018 ist eine weitere Änderung des NSchG erfolgt, die es den Trägern der FöS L, die am 31.Juli 2018 bestehen, ermöglicht die Fortführung dieser Schulen bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/28 zu beantragen. Ein entsprechender Beschluss mit dem Auftrag an die Verwaltung, einen Antrag für die Pestalozzischule zu stellen, wurde vom Kreistag des Landkreises Peine in seiner Sitzung am 07. März 2018 gefasst. In der Vorlage war der Standort Pestalozzischule u.a. bereits damit begründet worden, dass bei einer Standortentscheidung zugunsten der J-K-S ein erhöhter Beförderungsbedarf entstanden wäre.
Aufgrund der gegebenen Beschlusslage und des zwischenzeitlich gestellten Antrages zur Fortführung des Sekundarbereichs I soll die Zusammenlegung der beiden FöS L am Standort der Pestalozzischule in Peine erfolgen. Aufgrund der vorhandenen Raumressourcen ist eine Fortführung des Sekundarbereichs I an diesem Standort möglich.
Ziele / Wirkungen:
Wie bereits in der Inhaltsbeschreibung angeführt, soll durch die Zusammenlegung der beiden Schulen ein qualitativ hochwertiges Unterrichtsangebot gewährleistet werden. Dieses wäre bei Weiterführung beider Schulen aufgrund der immer geringer werdenden Lehrkräfte-ressourcen nicht mehr gegeben, welches sich nachteilig auf die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler auswirken würde
Ressourceneinsatz:
Der Einsatz von Lehrkräften hat bezüglich der personellen Ressourcen für den Landkreis Peine keine Relevanz, da diese durch das Land Niedersachsen eingesetzt werden.
Da sich die Anzahl der zu Beschulenden durch die Zusammenlegung nicht verändert und das Gebäude der Janusz–Korczak–Schule weiterhin unterhalten werden wird, werden sich auch im Bereich Schulsekretariat und Hausmeisterdienste keine Veränderungen ergeben.
Auch im Rahmen der Schülerbeförderung sind die Veränderungen zu vernachlässigen. Auf Grundlage der Zahlen des aktuellen Schuljahres und unter Berücksichtigung, dass die jetzigen 9. bzw. 10. Jahrgänge im Schuljahr 2019/20 die Schule nicht mehr besuchen werden, ergeben sich lediglich 3 Beförderungen (4 zusätzliche und 1 entfallende Fahrt/en) oberhalb der derzeitigen Beförderungsanzahl. Das finanzielle Volumen dafür beträgt rd. 1.600 €.
Die Auswirkungen aufgrund der Weiterführung des Sekundarbereichs I wurde nicht berücksichtigt, da weder die Anzahl der SuS noch insbesondere deren Herkunftsorte vorhersehbar sind.
Schlussfolgerung:
Eine Zusammenlegung zum Schuljahr 2019 / 20 ist vorzunehmen.
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