Vorlage - 2018/230
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Im Budget enthalten: | --- | Kosten (Betrag in €): | --- |
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein |
Herr Philipp Dahme wird mit Wirkung zum 01.Juli 2018 für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes Ost für den Landkreis Peine berufen.
Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden stellvertretende Abschnittsleiter der Kreisfeuerwehrbereitschaften für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Landkreises im jeweiligen Brandschutzabschnitt.
Voraussetzung für die Übertragung der Funktion stellv. Abschnittsleiter ist gemäß Anlage 2 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung – FwVO) neben einer erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang „Verbandsführer“ und einer mindestens 10-jährigen Gesamtdienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr, eine mindestens zweijährige Dienstzeit in einer Führungsfunktion als Orts-/Gemeindebrandmeister bzw. in stellvertretender Funktion.
Die Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnittes Ost haben vorgeschlagen, den Oberbrandmeister Philipp Dahme zum stellvertretenden Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes Ost zu berufen.
Aufgrund noch fehlender Ernennungsvoraussetzungen wurde Herr Dahme zunächst kommissarisch mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt. Der erforderliche Verbandsführerlehrgang wurde von Herrn Dahme im Oktober 2017 erfolgreich absolviert.
Der Regierungsbrandmeister hat im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens keine Bedenken gegen die Ernennung erhoben.
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