Vorlage - 2018/224
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a)
Der Kreistag nimmt von der Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG des nachgerückten
KTA Carsten Heuer durch den Landrat Kenntnis.
b)
Der Kreistag nimmt von der Verpflichtung nach § 60 NkomVG des nachgerückten KTA Carsten Heuer durch den Landrat Kenntnis.
a+b)
KTA Friedhelm Borsum ist am 13.02.2018 verstorben.
Als Nachrücker ist Herr Kreistagsabgeordneter Carsten Heuer nach der Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG vom Landrat gemäß § 60 NKomVG förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
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