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Vorlage - 2018/214  

Betreff: Aussichtsturm in den "Fuhsewiesen bei Klein Ilsede"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Behrendt-Pittman, Gerlinde
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Vorberatung
06.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

Ja

Kosten (Betrag in €):

-

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein


 

 


Von der weiteren Planung bezüglich der Aufstellung eines Aussichtsturms zur Beobachtung von Vogelbeständen in den Fuhsewiesen bei Klein Ilsede wird Abstand genommen.

 

 

 


Nach Beratung im AUV am 01.03.2016 und im KA am 16.03.2016 hat der Kreistag des Landkreises Peine am 16.03.2016 beschlossen, dass ein Aussichtsturm zur Beobachtung der Vogelbestände in den Fuhsewiesen bei Klein Ilsede errichtet werden soll. Im Umfeld des Turmes sollen außerdem zwei Infotafeln aufgestellt werden.

 

Der Beschluss wurde aufgrund des Antrages Fuhsewiesen bei Kl. Ilsededer Fraktion der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen gefasst. Dieser Antrag hatte zum Ziel das Gebiet, aufgrund seiner avifaunistischen Bedeutung, für die Bevölkerung durch einen Aussichtsturm und einen Lehrpfad erlebbar zu gestalten. Dabei sollte ein Naturschutzverband wie z.B. der NABU die Betreuung übernehmen.

 

Im AUV wurden der Antrag und die Beschlussvorlage (2016/014) kontrovers diskutiert. Unstrittig war die Bedeutung des Gebietes für die Vogelbestände (Brutvogellebensraum von nationaler Bedeutung). Es wurde deutlich, dass die Anlage eines mit beantragten Lehrpfades, mangels geeigneter vorhandener Wege, zurzeit nicht sinnvoll ist. Daher sollten lediglich zwei Infotafeln im näheren Umfeld über das Gebiet und die dortige Tier- und Pflanzenwelt informieren.

 

Ein weiterer Schritt, der nach Umsetzung einer Ideenskizze des UHV Fuhse-Aue-Erse (Anlage eines Poldersystems mit Anbindung an die Fuhse) die Nutzung eines durch das Anlegen von Poldern entstandenen Wegenetzes für den Lehrpfad vorsah, wurde nicht mit beschlossen. Es wurde aber festgehalten, dass eine Auenentwicklung in dem Bereich und damit eine Anbindung an die Dynamik der Fuhse angestrebt wird. In der Diskussion wurde sogar die komplette Entfernung der Verwaltung an der Fuhse angeregt.

 

Bei der Diskussion um den Aussichtsturm zeichneten sich unterschiedliche Auffassungen und wiedersprechende Ansprüche unter anderem zu einem möglichen Standort ab.

 

In der Zwischenzeit hat sich eine AG aus Vertreterinnen und Vertretern der FD 21, 26 und 27 gebildet, zu der auch der Kreisnaturschutzbeauftragte, der Kreisvorsitzende des NABU und der UHV Fuhse-Aue-Erse (als wesentlicher Flächeneigentümer) hinzugezogen wurden. Ferner wurden Gespräche insbesondere mit dem Realverband Klein Ilsede vor Ort geführt. Für 2018 wurden 30.000als Investitionskosten in den Haushalt für dieses Projekt eingestellt.

 

Es ergibt sich zurzeit folgender Sachstand:

 

Standort

 

Die Zustimmung der Eigentümer zur Aufstellung des Turmes ist eine wichtige Voraus­setzung. Mögliche Flächen befinden sich fast ausschließlich im Eigentum des Unterhaltungsverbandes Fuhse-Aue-Erse, der sukzessive Flächen in dem Gebiet zu Hochwasserschutzzwecken erworben hat. Unter bestimmten Bedingungen kann sich der UHV eine Aufstellung eines solchen Turmes auf seinen Flächen vorstellen (v.a. Abgabe der Verkehrssicherung durch vertragliche Vereinbarung).

 

Eine geeignete Zuwegung zum Standort muss vorhanden sein. Die Wege in dem Gebiet gehören zum Realverband Klein Ilsede. Dieser müsste der Nutzung der Wege im Baugenehmigungsverfahren zustimmen (Baulasteintragung). Für die Bauphase (Nutzung durch Baufahrzeuge) wäre zudem ein Gestattungsvertrag erforderlich. Für ggf. entstehende Schäden an Wegen müssten Regelungen getroffen werden.

 

Bei einem Gespräch vor Ort mit dem Realverband zeigte sich, dass dieser an einem Aussichtsturm grundsätzlich erstmal kein Interesse hat. Eine Zustimmung konnten die Vertreter des Realverbandes lediglich für die Nutzung des Weges am südöstlichen Rand des Gebietes in Aussicht stellen. Dieser ist mit Mineralgemisch befestigt und wird besser unterhalten als die feuchten Wege mitten im Gebiet. Daher reduziert sich die Auswahl möglicher Standorte auf Grundstücke die an diesem ortschaftsnahen Weg angrenzen.

 

Ob der Weg allerdings überhaupt ausreichend dimensioniert und tragfähig für die Baufahrzeuge ist, ist noch nicht eindeutig geklärt.

 

Der Baugrund erscheint auch unmittelbar angrenzend an den Weg, auf allen infrage kommenden Grundstücken, aufgrund der hoch anstehenden Grundwasserstände problematisch. Eine Baugrunduntersuchung (Kosten ca. 2.500) ist jedoch noch nicht vorgenommen worden. Im Zuge der Baugrunduntersuchung könnte mit überprüft werden, ob der Weg des Realverbandes im jetzigen Zustand für die Baufahrzeuge ausreichend belastbar ist.

 

Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Fuhse, wären auch die Belange des ÜSG im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Abfluss und Rückhalteraum dürfen nicht negativ beeinträchtigt werden (Verschlechterungsverbot). Dies gilt auch für möglicherweise zusätzlich erforderliche Aufschüttungen für den Turm selbst und für die Anbindung von dem Weg zu dem Turm.

 

Aus naturschutzfachlicher Sicht müsste in dem Plangebiet ein Beobachtungsturm so platziert und konzipiert werden, dass dieser in dem Landschaftsschutzgebiet keine größere Störwirkung insbesondere auf die dort vorhandenen, teilweise äußerst störungsempfindlichen und seltenen Vogelarten hat. Auch dies spricht im Übrigen gegen eine Platzierung mitten im Gebiet, die bereits aufgrund mangelnder Zustimmung des Realverbandes ausscheidet. Ferner müsste sich der Turm möglichst unauffällig in das Landschaftsbild einpassen (landschaftsangepasste Bauweise).

 

Nicht zuletzt aufgrund des Grundsatzes der Vermeidung unnötiger Eingriffe ist im Übrigen der Bedarf eines solchen Aussichtsturmes in dem Gebiet kritisch zu hinterfragen. Türme dieser Art werden häufig in und an Schutzgebieten aufgestellt, die aufgrund des hohen öffentlichen Interesses eine Besucherlenkung erfordern. Dabei sind sie so zu platzieren, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen auf störungsempfindliche Arten zu erwarten sind. Entsprechende Gebiete sollen an ausgewählten, für den Naturschutz verträglichen Stellen für die breite Öffentlichkeit erlebbar gemacht werden. Andere Teile dieser Gebiete sollen im Gegenzug dadurch weitgehend ungestört bleiben. Bei dem verhältnismäßig kleinen Gebiet der Fuhsewiesen, mit relativ geringer aktueller sowie zu erwartender Besucherdichte und einer hohen Anzahl von unterschiedlichen, störungsempfindlichen Brutvogelarten ist das Erfordernis eines Aussichtsturmes zu hinterfragen.

 

Kosten, Finanzierung

 

Im Haushalt 2018 sind 30.000für den Bau des Aussichtsturmes eingeplant. Unter anderem aufgrund des zu erwartenden schlechten Baugrundes und einer notwendigen Pfahlgründung ist die Kostenschätzung bei der Aufstellung erster Entwürfe auf etwa 60.000gestiegen.

 

Fördermöglichkeiten (Bingo-Stiftung, NBank) wurden identifiziert. Zur Einreichung von Förderanträgen sind bereits konkrete Planunterlagen erforderlich. Ob es eine Förderzusage geben wird, kann zum Zeitpunkt des jetzigen Planungsstandes nicht abgesehen werden.

 

Hinzu kommen laufende Kosten für die Unterhaltung. Ob die zunächst hierfür eingeplanten 100pro Monat hierfür ausreichend sein werden, steht noch nicht fest. Mögliche Vandalismus- und umfangreichere Instandsetzungskosten sind davon auf jeden Fall nicht abgedeckt.

 

 

Fazit

Aufgrund der sich abzeichnenden ungünstigen Relation von Kosten zu Nutzen wird empfohlen von der Weiterführung der Planung eines Aussichtsturmes in den Fuhsewiesen bei Klein Ilsede Abstand zu nehmen.

 

 

 

 


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