Vorlage - 2018/204
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Im Budget enthalten: ja |
| Kosten (Betrag in €): 10.000 |
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Mitwirkung Landrat: ja |
| Qualifizierte Mehrheit: nein |
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Den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen im Bereich Kultur wird zugestimmt.
Kunst- und Kulturangebote erhöhen die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Als „weiche“ Standortfaktoren werten Sie die Region auf und bieten eine Möglichkeit zur aktiven gesellschaftlichen Teilhabe. Im ländlichen Raum gestalten überwiegend ehrenamtliche geführte Vereine oder Initiativen dieses kulturelle Leben und bringen oftmals viel Zeit und privates Geld in die Projekte und Angebote ein.
Der Landkreis und die Kommunen stehen in der Verantwortung Kunst und Kultur zu ermöglichen und zu fördern. Bislang wurden vereinzelt finanzielle Zuschüsse gewährt, jedoch ohne dass dafür eine transparente oder einheitliche Grundlage existiert.
In Zusammenarbeit mit dem Kulturbeirat wurden daher die beiliegenden Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen im Bereich Kultur erarbeitet, um freie und ehrenamtliche Projektträger, Vereine und Initiativen bei der Finanzierung ihrer kulturellen Projekte zu unterstützen. Oftmals sind Drittmittelzusagen an einen Eigenanteil der Antragssteller sowie an einen kommunalen Förderer gebunden. Eine Förderung von Seiten des Landkreises kann somit auch die Einwerbung weiterer Mittel begünstigen.
Die Förderrichtlinie soll eine Grundlage bieten, um eingehende Förderanträge gleichberechtigt auf einer transparenten Entscheidungsgrundlage zu bearbeiten. Für die Förderung freier Projekte steht eine Summe von jährlich 10.000 Euro im Haushalt (Kultur- und Heimatpflege) zur Verfügung.
Die Förderrichtlinien wurden den Fraktionen vorab zur Durchsicht geschickt. Es haben sich daraufhin Änderungswünsche ergeben, die wir hiermit für den Beschluss aufnehmen möchten.
Im Absatz 3.3. soll die Formulierung auf „Die Projekte müssen in der Regel im Kreisgebiet stattfinden“ geändert werden. (Bisherige Version: „Die Projekte müssen überwiegend im Kreisgebiet stattfinden.“)
Im Absatz 3.4. soll die Formulierung mit „in der Regel“ ergänzt werden: „Gewünscht und bevorzugt behandelt werden Projekte, die in der Regel an verschiedenen Orten der Region stattfinden oder mehrere Kulturträger miteinander vernetzen.“
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Richtlinien_Zuschuss_Kultur_LKPeine (335 KB) |