Vorlage - 2018/202
|
|
Im Budget enthalten: ja |
| Kosten (Betrag in €): |
|
Mitwirkung Landrat: ja |
| Qualifizierte Mehrheit: nein |
|
a) Die Verwaltung wird beauftragt, sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und ein Bedarf festgestellt werden kann, die Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen zu beantragen
b) Die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine wird bedarfsgerecht angepasst.
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) u.a. dahingehend zu ändern, den kommunalen Schulträgern von Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen (FöS L), die am 31. Juli 2018 bestehen, bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/28 die Fortführung auf Antrag zu ermöglichen. Eine Aufnahme in den 5. Schuljahrgang wäre damit letztmalig zum Schuljahr 2022 /23 möglich.
Hierzu hat die CDU–Kreistagsfraktion am 22. Januar 2018 beantragt, der Kreistag möge sich für eine Fortführung der FöS L (Pestalozzischule und Janusz – Korczak – Schule) und deren Bestandsschutz bis 2028 aussprechen. Die Begründung kann dem beigefügten Antrag entnommen werden.
Die derzeitige Situation im Bereich der sonderpädagogische Förderbedarfe Lernen stellt sich derzeit wie folgt dar:
Im Schuljahr 2017/18 werden lt. Angaben der Schulen zur Schülerstatistik insgesamt 688 Schülerinnen und Schüler (SuS) mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult, wovon 354 SuS dem sonderpädagogische Förderbedarf Lernen zuzuordnen sind, die zu 23,7% in den FöS L und zu 76,3% in den anderen allgemein bildenden Schulen, als den Förderschulen, (Primarbereich: 21,5% = 196 SuS und Sekundarbereich I: 54,8% = 408 SuS) beschult werden. Für den Sekundarbereich II liegen keine Meldungen vor.
Die SuS in den anderen allgemein bildenden Schulen des Sekundarbereichs I verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Schulformen:
Schulform | Förderbedarfe gesamt | Förderbedarf Lernen | ||
SuS absolut | SuS in % | SuS absolut | SuS in % | |
Hauptschulen | 180 | 44,1 | 108 | 55,7 |
Realschulen | 36 | 8,8 | 9 | 4,6 |
Oberschule | 38 | 9,3 | 17 | 8,8 |
IGSen | 133 | 32,6 | 60 | 30,9 |
Gymnasien | 21 | 5,1 | 0 | 0 |
Gesamt | 408 |
| 194 |
|
Seit dem Schuljahr 2016/17 erfolgt im Rahmen der Abfrage für die Schülerstatistiken eine Erhebung der in den anderen allgemein bildenden Schulen beschulten SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarfen. Der Anteil dieser SuS beträgt durchschnittlich 6,06% gemessen an der Gesamtschülerzahl, wovon wiederum 52,47% SuS dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ und 1,22% dem Förderbedarf Lernen und Sprache zuzuordnen sind.
Unter Berücksichtigung dieser Durchschnittswerte und den Meldungen der Geburtenzahlen durch die Gemeinden/Stadt zum Ende des letztens Jahres ergeben sich für die kommenden 5. Schuljahrgänge folgende Schülerzahlen im sonderpädagogischen Förderbereich Lernen:
Entwicklung der Schülerzahlen im 5. Jahrgang mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen | |||||
SuS 5. JG | |||||
Schuljahr | gesamt abolut | davon sonderpäd. Förderbe-darf lt. MW | Ø Anteil sonderpäd. Förderbedarf Lernen | Ø Anteil sonderpäd. Förderbedarf Lernen / Sprache | ges. SuS mit Förderbedarf Lernen |
2018 / 19 | 1.450 | 88 | 46 | 1 | 47 |
2019 / 20 | 1.232 | 75 | 39 | 1 | 40 |
2020 / 21 | 1.223 | 74 | 39 | 1 | 40 |
2021 / 22 | 1.222 | 74 | 39 | 1 | 40 |
2022 / 23 | 1.227 | 74 | 39 | 1 | 40 |
Nach der Verordnung über die Schulorganisation (SchOrgVO) liegt der Teiler für FöS L im Sekundarbereich I bei 13 SuS und nach dem Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ bei 16 SuS. Somit ist davon auszugehen, dass der künftige Bedarf im sonderpädagogischen Förderbereich Lernen bei max. 3 Zügen (max. 48 SuS) liegen wird.
Im begleitenden Ausschuss „Schulentwicklungsplanung“ wurde mehrheitlich festgestellt, dass es SuS gibt, die in dem System der anderen allgemein bildenden Schulen Schwierigkeiten haben dem Lernfortschritt zu folgen. Diesen SuS sollte die Chance gegeben werden, ihre Schullaufbahn unter den für sie optimaleren Bedingungen in einer FöS L zu absolvieren.
Bisher liegen seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums keine Hinweise dazu vor, wie der im künftigen § 183 c NSchG verankerte Bedarf als Voraussetzung für eine Beantragung der Fortführung nachzuweisen ist.
Sofern sich für die Fortführung der FöS L ein Bedarf ergibt, ist dieser an einem zentralen Ort sicherzustellen, da es sich auch hierbei lediglich um eine Übergangsphase handelt. Aus nachfolgenden Gründen sollte dies an der Pestalozzischule in Peine erfolgen:
Dort ist der Sprachheilbereich für die Jahrgänge 1 bis 4 eingerichtet. Eine Verlegung der FöS Sprache nach Ilsede kann sich rechtlich problematisch darstellen. Es wäre zunächst formal eine Aufhebung und anschließend eine Errichtung vorzunehmen. Dem steht jedoch der § 183 c Abs. 6 NSchG entgegen, der lediglich eine Fortführung für die Schulen vorsieht, die am 31. Juli 2015 bestanden hatten.
Unter Berücksichtigung der SuS im Primarbereich an der Pestalozzischule werden mit 105 SuS mehr Kinder und Jugendliche unterrichtet, als dies in der Janusz – Korczak – Schule (59 SuS) der Fall ist. Dies würde zu einem erhöhten Beförderungsaufwand führen, der zu einem Großteil die SuS des Primarbereichs treffen würde.
In diesem Fall ist die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine wie folgt zu ändern:
Förderschule Lernen | Bereich |
Janusz-Korczak-Schule | Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg sowie die Ortschaften Rosenthal und Schwicheldt der Stadt Peine |
Pestalozzischule | Edemissen und Stadt Peine ohne Rosenthal und Schwicheldt |
Diese Schulbezirke sind bei Fortführung der FöS L zu beachten. Sollte sich lediglich der Bedarf für einen Zug (max. 16 SuS) ergeben, wird dieser für den gesamten Landkreis Peine in der Pestalozzischule eingerichtet. Dies wird vor dem Hintergrund des dort angesiedelten Sprachheilbereichs im Primarbereich erfolgen. Da eine Verlegung der FöS Sprache nach Ilsede sich rechtlich problematisch darstellen kann, weil formal zunächst eine Aufhebung und anschließend eine Errichtung vorzunehmen wäre, steht dem der § 183 c Abs. 6 entgegen, der lediglich eine Fortführung dieser Schulen für die Schulen vorsieht, die am 31. Juli 2015 bestanden haben. Ferner werden unter Berücksichtigung der SuS im Primarbereich an der Pestalozzischule mit 105 SuS mehr Kinder und Jugendliche unterrichtet, als dies in der Janusz–Korczak–Schule (59 SuS) der Fall ist. Dies würde zu einem erhöhten Beförderungsaufwand führen.
Die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine wird, sofern sich lediglich ein Bedarf von max. 16 SuS für die Fortführung der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen ergibt, wie folgt geändert:
Der § 5 erhält folgende Fassung:
§ 5 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Förderschule L Groß Ilsede (Janusz – Korczak – Schule)
Ab dem Schuljahr 2018/19, beginnend mit dem 7. Schuljahrgang, auslaufend die Gemeinden Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg sowie die Ortschaften Rosenthal und Schwicheldt der Stadt Peine.
Der § 6 erhält folgende Fassung:
§ 6 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkten Lernen und Sprache
Förderschule L und SR Peine (Pestalozzischule)
a) Förderschwerpunkt Sprache (Jahrgänge 1 bis 4)
Gesamter Landkreis Peine
b) Förderschwerpunkt Lernen
Gemeinde Edemissen und Stadt Peine ohne die Ortschaften Rosenthal und Schwicheldt
Ab dem Schuljahr 2018/19, beginnend mit den 5. und 6. Schuljahrgängen, aufbauend gesamter Landkreis Peine.
Der im begleitenden Ausschuss „Schulentwicklungsplanung“ festgelegte Weg, den SuS, die sich im Regelsystem nicht zurechtfinden, eine Chance an einer Förderschule Lernen zu geben, ist im Sinne dieser SuS. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass mit Fortführung der Förderschulen Lernen den anderen allgemein bildenden Schulen, hier insbesondere den Hauptschulen und der Oberschule, SuS verloren gehen. Im Schuljahr 2017/18 wären, sofern alle SuS mit dem Förderbedarf Lernen die jeweilige Schule verlassen würden, folgende Veränderungen zu verzeichnen:
Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 22.01.2018 – Weiterführung der Förderschulen Lernen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag der CDU-Kreistagsfraktion - Weiterführung Förderschule Lernen 22.01.2018 (837 KB) |