Vorlage - 2017/180
|
|
Im Budget enthalten: | --- | Kosten (Betrag in €): | --- |
Mitwirkung Landrat: | Ja | Qualifizierte Mehrheit: | Nein |
Der Gesellschaftsvertrag der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH (BBg) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Mit der Neufassung des Vertrages wird auf den Umstand reagiert, dass die BBg aufgrund der bestehenden Regelung die erforderliche Restkostenabdeckung erst im Jahr nach der Verlustentstehung erhält. Diese Vorgehensweise ist nicht haltbar, da dadurch in absehbarer Zeit das Eigenkapital der Gesellschaft aufgezehrt werden wird. Die Verwaltung empfiehlt daher auf Empfehlung des Aufsichtsrates der BBg, ähnlich der Regelung mit der wito GmbH, einen jährlich zu leistenden Zuschuss an die BBg im Haushalt einzuplanen. Die Zuschusshöhe orientiert sich an dem von der BBg aufzustellenden und im Aufsichtsrat zu genehmigenden Wirtschaftsplan des Unternehmens und ist damit bezogen auf das Wirtschaftsjahr bedarfsgerecht. Die bisherige Regelung zur Restkostenabdeckung entfällt.
Der Gesellschaftsvertrag wurde zudem in Abstimmung mit der Finanzbehörde und steuer- und kommunalrechtlich aktualisiert.
Neben redaktionellen Änderungen wurde der Vertrag nach den Arbeitshilfen zur Bearbeitung von Beschlussvorlagen (Gender Check) überprüft und mit geschlechtsspezifischen Formulierungen versehen.
Gesellschaftsvertrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2017-11-24_Gesellschaftsvertrag (234 KB) |