Vorlage - 2017/178
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Im Budget enthalten: --- |
| Kosten (Betrag in €): --- |
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Mitwirkung Landrat: ja |
| Qualifizierte Mehrheit: nein |
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Der o. g. Antrag der AfD wird abgelehnt.
Der Bereich der klassischen Gefahrenabwehr fällt nicht in die Zuständigkeit des Landkreises Peine. Hier sind zunächst die Gemeinden in ihrer Eigenschaft als Ordnungsbehörden verantwortlich. Erst wenn eingetretene Lagen größer werden und Großschadenslagen entstehen, ist der Landkreis dafür zuständig, um die Strukturen einer überörtlichen Gefahrenabwehr sicherzustellen. Dies ist im Bedarfsfall durch unseren Fachdienst Ordnungswesen und ggf. durch den Katastrophenschutzstab gewährleistet.
Verantwortlich für die Erstellung von Gefahrenabwehrkonzepten in Schulen sind die Schulleitungen. Entsprechende Ausarbeitungen liegen dort vor. Sofern die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine es für erforderlich ansehen, zur Umsetzung derartiger Konzepte bauliche Anpassungen vorzunehmen, werden sie dabei von der Verwaltung unterstützt.
Weder Kindergärten noch Altentagesstätten oder vergleichbare Einrichtungen befinden sich in der Trägerschaft des Landkreises.
Das Kreishaus selbst ist ein öffentliches Gebäude und darf von Jedermann und jeder Frau während der Öffnungszeit ohne Einschränkungen betreten werden. Sofern sich Besucher und Besucherinnen im Kreishaus nicht adäquat benehmen, werden Hausverbote ausgesprochen und soweit erforderlich gemeinsam mit der Polizei durchgesetzt. Eine darüber hinausgehende Zugangskontrolle wäre nur mit hohem Aufwand umzusetzen. Eine Sicherheitsschleuse oder wie an Flughäfen oder im Fußballstadion widerspricht dem öffentlichen Charakter des Kreishauses. Solche Eingangskontrollen sind im Bereich der kommunalen Verwaltungen nicht üblich und würden, bezogen auf den Landkreis Peine angesichts einer Besucherzahl von weit über 100.000 jährlich zu einem erheblichen Aufwand und einem erheblichen Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern führen.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung selbst wurden entsprechende Konzepte erarbeitet, die in Abstimmung mit der Polizei für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Eine Darstellung dieser Konzepte, die je nach Arbeitsbereich unterschiedlich sind, verbietet sich an dieser Stelle. Zu betonen ist allerdings, dass letztendlich nur Risiken minimiert werden können. Auch noch so aufwendige Sicherheitsvorkehrungen werden nicht dazu führen, dass das Risiko von Übergriffen völlig ausgeschlossen werden kann.
Der AfD-Kreistagsfraktion wurde dieses im Wesentlichen bereits im Wege eines Anfrageverfahrens im Oktober 2017 mitgeteilt. Der entsprechende Schriftverkehr ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AfD-Kreistagsfraktion Anfrage vom 20.09.2017 (419 KB) | ||||
2 | Antwort auf Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion (139 KB) |