Vorlage - 2017/177
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Im Budget enthalten: --- |
| Kosten (Betrag in €): nein |
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Mitwirkung Landrat: ja |
| Qualifizierte Mehrheit: nein |
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Herr Kreisrat für Bauen Wolfgang Gemba tritt mit Ablauf des 31.08.2018 in den Ruhestand, seine Nachfolge wird entsprechend dem Ausschreibungstext der Sachdarstellung ausgeschrieben.
Herr Gemba wurde vom Kreistag zum 01.08.2011 zum Beamten auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren gewählt. Sein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit endete dadurch. Die Funktion des Fachbereichsleiters behielt er unverändert bei.
Mit Schreiben vom 27.10.2017 teilte Herr Gemba mit, dass er ab 01.09.2018 in den gesetzlichen Ruhestand eintreten möchte. Die rechtlichen Voraussetzungen dazu liegen vor. § 35 des Niedersächsischen Beamtengesetzes sieht für Beamte des Geburtsjahrganges 1953 – dazu gehört Herr Gemba - einen Eintritt in den Ruhestand nach 65 Jahren und 7 Monaten vor. Der Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand ist am 01.09.2018 erreicht. Die Bestimmung gilt für Beamtinnen/Beamte auf Lebenszeit und gleichermaßen für auf Zeit gewählte Beamtinnen/Beamte. Kommunalrechtliche Regelungen stehen hier nicht entgegen.
Die Versorgungsbezüge werden von der Nds. Versorgungskasse erbracht, so dass die Maßnahme keine zusätzlichen Kosten verursacht. Einsparungen oder Mehrkosten können sich allenfalls in geringer Höhe bei familienbezogenen Gehaltsbestandteilen ergeben.
Zur Regelung der Nachfolge sollte umgehend eine Stellenausschreibung mit folgendem Text durchgeführt werden:
Beim Landkreis Peine (rd. 130.000 EW) ist zum 01.09.2018 die Stelle der/des
Kreisrätin/Kreisrates für Bauen
(Besoldungsgruppe B 3 als Beamtin/Beamter auf Zeit, Wahlzeit 8 Jahre),
Leitung des Fachbereiches 2 „Umwelt, Bauen, Verbraucherschutz“
zu besetzen.
Der Fachbereich „Umwelt, Bauen, Verbraucherschutz“ umfasst die Fachdienste „Umwelt“, „Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung“, „Straßen“, „Bauordnung, Raumordnung“, „Immobilienwirtschaftsbetrieb“ und die Vergabestelle mit insgesamt rd. 180 Beschäftigten. Spätere Änderungen der Geschäftsverteilung bleiben vorbehalten.
Die Kreisrätin / der Kreisrat für Bauen ist als Fachbereichsleiter/in direkt dem Landrat unterstellt und trägt Verantwortung für die Entwicklung politischer Zielvorgaben, Konzepten und Leitlinien für die zugehörigen Aufgabenfelder sowie die Vertretung der fachlichen Standpunkte nach außen. Der Fachbereichsleitung obliegt es, Beschlüsse der politischen Gremien in das Verwaltungshandeln einzubringen und eine Umsetzung sicherzustellen. Mit der Stelle ist die Personal- und Ressourcenverantwortung des Fachbereiches verbunden.
Zur Sicherstellung der Erfüllung dieser Aufgaben sind im Rahmen der Dienstaufsicht die personellen und organisatorischen Maßnahmen sowie die budgetmäßigen Vorgaben festzulegen. Bei Sachverhalten von strategischer Bedeutung oder Einzelfragen mit besonderer Wichtigkeit erfolgt die Übernahme der Verhandlungsführung und das Erarbeiten von Lösungen.
Gesucht wird eine erfahrene Führungskraft, die mit Verantwortungsbewusstsein und hoher Kompetenz den Fachbereich mit Durchsetzungsvermögen leitet. Erwartet wird ein hohes persönliches Engagement mit ausgeprägter Entscheidungsfähigkeit und Loyalität/Integrität zum Dienstherrn.
Für diese anspruchsvolle Aufgabe wird ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in einschlägiger Fachrichtung – insbesondere in den Bereichen Architektur/Städtebau bzw. Raumplanung – und/oder mit einer betriebs- und ingenieurwissenschaftlichen Ausrichtung vorausgesetzt. Sie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung in einer Führungsposition der kommunalen oder sonstigen öffentlichen Verwaltung und weisen ausgeprägte Management- und Führungskompetenzen auf. Neben einer hohen Leistungsbereitschaft und überzeugenden Kommunikationsfähigkeiten zeichnet Sie ein souveränes sowie kompetentes Auftreten gegenüber Bürger/innen und politischen Gremien aus.
Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte bis zum ….. an den Landkreis Peine, Herrn Landrat Franz Einhaus –persönlich-, Burgstr. 1, 31224 Peine. Eine Kostenerstattung im Zusammenhang mit der Bewerbung kann nicht erfolgen. Die Bewerberinnen/Bewerber erklären sich mit einer Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an die Mitglieder des Kreistages einverstanden.
Der Landkreis Peine fördert die Gleichstellung von Frauen und begrüßt es, wenn sich Frauen bewerben. Nähere Informationen zum Landkreis Peine unter www.landkreis-peine.de.
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