Vorlage - 2017/170
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Aufgrund der zunehmenden Technisierung der letzten Jahre hat sich der Personalbestand des Fachdienstes EDV ständig erhöht. Von 7 Mitarbeiter/innen (Stand 01.11.2006) bis aktuell 14 (Stand 27.11.2017: 13 Administrator/innen und eine Fachdienstleitung).
Bereits seit einigen Jahren gehört außerdem ein IT-Auszubildender dazu, ab 01.09.2018 kommt ein Stipendiat für den neuen Bachelor-Studiengang Verwaltungsinformatik hinzu.
Bereits seit Jahren ist eine Bearbeitung größerer Projekte in der Landkreisverwaltung ohne eine EDV-Beteiligung nicht mehr realisierbar. Beispiele: Kreishaus II, Einrichtung eines Referats Migration und Teilhabe, Flüchtlingsproblematik, Rückübertragung der Schulen, Einrichtung eines Jobcenters mit 150 Mitarbeiter/innen, u. ä.
Aus allen Projekten, die selbst zeitlich befristet sind, ergeben sich für den Fachdienst EDV Daueraufgaben.
Weiterhin ist aufgrund der Zunahme von Servern, Arbeitsplatz-PCs, Fachanwendungen, Server- und Festplattenvirtualisierung, Einführung von neuen Gerätekategorien wie Handys, Smartphones und Tablets sowie umfangreiche Aufgaben im Bereich der IT-Sicherheit, z. T. mit gesetzlicher Verpflichtung, eine stetige Aufgabensteigerung in den letzten Jahren erfolgt.
Für 2018 wurden daher zusätzliche 2,5 Stellen beantragt. Dabei handelt es sich um eine maßvolle Zunahme und einen realistischen Bedarf, denn die Problematik des steigenden Stellenbedarfs für das gesamte Haus ist im Fachdienst EDV durchaus bekannt.
Aufgrund des ständigen Aufgabenzuwachses und einer enormen Aufgabenverdichtung ist dadurch eine dauerhafte Arbeitsüberlastung vorprogrammiert. Ende 2016 gab es eine Überlastungsanzeige und bei mehreren Mitarbeiter/innen Hinweise auf Arbeitsüberlastung. Daher wurde von der EDV-Fachdienstleitung in Abstimmung mit der Fachdienstleitung Personal und Service, dem Ersten Kreisrat und auch dem Landrat für den nächstmöglichen Stellenplan 2018 Zusatzpersonal beantragt.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass eine Prognose zum künftigen Personalbedarf nicht gesichert möglich ist.
Auch ist die künftige Aufgabenentwicklung aufgrund diverser Gesetze in den Bereichen IT-Sicherheit und eGovernment nicht absehbar. Der Bund plant beispielsweise ein Onlinezugangsgesetz. Demnach sollen sämtliche Verwaltungsverfahren, auch die der Kommunen, für die Bürgerinnen und Bürger vollständig online abwickelbar sein.
Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass mit den zusätzlichen 2,5 Stellen voraussichtlich für mehrere Jahre eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung möglich ist.
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