Vorlage - 2017/146
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Im Budget enthalten: |
| Kosten (Betrag in €): |
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Mitwirkung Landrat: | Ja | Qualifizierte Mehrheit: | Nein |
a)
Die Gesellschafterversammlung der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH (BBg) wird angewiesen, folgende Personen in den Aufsichtsrat der BBg zu berufen:
1. | Landrat Einhaus
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2. | Vertreter des Landkreises: | Herr Dr. Buhmann |
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| Mitglied: | |
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3. | Fraktion | SPD | 1 | Matthias Möhle | |
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| 2 | Uwe Semper | |
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| 3 | Dr. K. Esser-Mönning | |
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| Fraktion | CDU | 1 | Arnim Plett | |
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| 2 | Rebecca Mittal | |
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| Fraktion | GRÜNE | 1 | Doris Meyermann | |
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| Fraktion | AfD | 1 | Oliver Westphal | |
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| Fraktion | FDP (nach Losverfahren) | 1 | Malte Cavalli | |
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b)
Die Gesellschafterversammlung der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH (BBg) wird angewiesen, Herrn Andreas Salzmann als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der BBg zu berufen.
Zu a):
Der Aufsichtsrat ist neu zu besetzen. Gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder jeweils für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr der Wahl wird dabei nicht mitberechnet.
Die Bestellung des letzten Aufsichtsrates erfolgte im Dezember 2013. Dieses Geschäftsjahr wird demzufolge nicht mitgerechnet. Das dritte Geschäftsjahr in dem die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates beschließt ist somit 2016. Die Gesellschafterversammlung hat dem Aufsichtsrat am 25.09.17 die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 erteilt.
Die Satzung der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH bestimmt in § 12 Abs.1, dass der Aufsichtsrat aus mindestens 5 Mitgliedern besteht.
Nach der neuen, noch nicht vom Kreistag beschlossenen Fassung des Gesellschaftervertrages, besteht der Aufsichtsrat aus mindestens neun Mitgliedern, die der Landkreis Peine entsendet. Eine Mitgliedschaft im Kreistag ist nicht erforderlich.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
1.Gemäß § 138 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 NKomVG ist der Hauptverwaltungsbeamte zu berücksichtigen, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen sind, es sei denn, das er darauf verzichtet. Auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter der Kommune benannt werden.
2.Die weiteren Vertreterinnen/Vertreter müssen nicht dem Kreistag angehören. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Fraktionen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden. Der Hauptverwaltungsbeamte bleibt bei der Verteilung unberücksichtigt.
Dabei entfallen auf
die Fraktion | SPD |
| 3 | Vertreter/innen |
die Fraktion | CDU |
| 2 | Vertreter/innen |
die Fraktion | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
| 1 | Vertreter/in |
die Fraktion | AfD |
| 1 | Vertreter/in |
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die Fraktionen | FDP und PB/Piraten losen um den 8. Sitz. |
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Bisherige Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises: | LR Einhaus, KTA Möhle, KTA Konrad, KTA Semper, KTA Meyermann, KTA Mittal, KTA Plett, KTA Kramer, KSR Dr. Buhmann
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Vertretungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nicht vorgesehen
Zu b):
Eine Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der BBg hat am 17. Oktober 2017 stattgefunden. Herr Andreas Salzmann erhielt die meisten Stimmen.
Die Gesellschafterversammlung wird angewiesen, Herrn Salzmann in den Aufsichtsrat der BBg zu entsenden.
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