Vorlage - 2017/133
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | ca. 20.000 |
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein |
a) Der Kreistag beschließt die Richtlinie für die digitale Gremienarbeit im Kreistag des Landkreises Peine.
b) Der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine in der Fassung vom 25.10.2017.
Zu a) Zentrales Ziel ist die Entwicklung zu digitaler Kommunikation und damit die Einsparung von Papier und Postversand.
Grundlage für die zukünftige digitale Gremienarbeit ist die Einführung des Kreistagsinformationssystem ALLRIS. Damit wird die Voraussetzung für erweiterte Funktionalitäten geschaffen.
Die Richtlinie für die digitale Gremienarbeit findet Anwendung gem. § 25 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Peine.
Zu b) Die Änderungsvorschläge der Geschäftordnung werden wie folgt begründet:
-§ 6, b: Änderung der Reihenfolge: Ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit müssen in logischer Konsequenz vor der Tagesordnung festgestellt werden.
-§ 6 f: Änderung in der Position derTagesordnung – „Anfragen und Anregungen“ hinter „Bericht des Landrates“
-§ 6, h: (alt) „Anfragen“ ist durch 6f „Anfragen und Anregungen“ entbehrlich.
-§ 7, II: Zur Sicherstellung möglichst kurzer Abläufe hat der Kreisausschuss am 29.03.2017 zugestimmt, Anträge künftig nicht mehr zur Beratung des Geschäftsgangs in den Kreistag zu verweisen, sondern unmittelbar in den zuständigen Fachausschuss bzw. Kreisausschuss.
-§ 25, 1: Öffentliche Protokolle bei ihrer Veröffentlichung auf die gefassten Beschlüsse zu reduzieren, entspricht nicht der kommunalverfassungsrechtlichen Intention einer grundsätzlichen Gremienöffentlichkeit. Sofern Sitzungen und deren Protokolle öffentlich sind, steht auch einer Veröffentlichung im Internet nichts im Wege.
-§ 25, 3: Die Veröffentlichung der privaten Telefonnummer von Mandatsträgern scheint entbehrlich. Mit Veröffentlichung von postalischer Anschrift und Mailadresse sind ausreichend Kontaktmöglichkeiten gegeben.
-§ 25, 4: Die Anwendbarkeit der „Richtlinie für die digitale Gremienarbeit im Kreistag des Landkreises Peine“ muss in der Geschäftsordnung verankert sein.
Zu a) Entwurf – Richtline für die digitale Gremienarbeit im Kreistag des Landkreises Peine
Zu b) Entwurf – Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Peine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf-Richtlinie für die digitale Gremienarbeit im Kreistag des Landkreises Peine (61 KB) | ||||
2 | Entwurf-Geschäftsordnung vom 02.11.2016 mit Änderungen (128 KB) |