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Auszug - Asylbewerber/innen im Landkreis Peine  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2013/077 Asylbewerber/innen im Landkreis Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll

FDL Schröter trägt zum Thema Asylbewerber/innen vor

 

FDL Schröter trägt zum Thema Asylbewerber/innen vor. (Anmerkung des Protokollführers: Der Vortrag ist als Anlage diesem Protokoll beigefügt.) Neben einer Definition der Begrifflichkeit sowie statistischen Angaben geht er insbesondere auf die vom Land Niedersachsen gewünschte Umstellung von Wertgutscheinen auf Barzahlung ein. Des Weiteren stellt er die Entwicklung des Produkts Asylbewerberleistungen sowie die Situation im Wohnheim Groß Lafferde dar.

 

KTA Lächelt geht auf die Nationalität der Asylbewerber ein und fragt nach, warum solche Personen aus der Türkei kommen.

 

Abteilungsleiterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Abteilungsleitungen als AL bezeichnet) Bialek antwortet, dass es sich überwiegend um Kurden handele.

 

KTA Konrad fragt nach dem Risiko von Kostensteigerungen durch die Umstellung von Wertgutscheinen auf Barzahlungen, insbesondere nach dem Personalbedarf. Außerdem wünscht er zu wissen, ob bei Barzahlung eine Überweisung auf ein Konto erfolge, da der Presse zu entnehmen gewesen sei, dass Asylbewerber/innen kein Konto erhalten würden.

 

FDL Schröter erwidert, dass für die Verwaltung die Barzahlung einfacher zu handhaben sei, weil die Abrechnung der Wertgutscheine entfalle. Die Zahlbeträge werden überwiegend auf ein Bankkonto überwiesen, aber es gebe auch Barauszahlungen.

 

KTA Waldeck fragt nach, warum dieser Personenkreis kein Bankkonto bekomme.

 

AL Bialek führt aus, dass die Banken auf Grund des Geldwäschegesetzes bei der Kontoeröffnung einen Lichtbildausweis vorgelegt bekommen müssen. Die Asylbewerber/innen, die das tun, würden auch ein Konto bekommen. Problematisch sei es für den Personenkreis, der aus einer Reihe von Gründen kein solches Dokument besitze. Hier müsse dann eine Barauszahlung erfolgen, wobei es vorkomme, dass einzelne Personen mit zweitausend Euro in bar das Kreishaus verlassen. Das sei aus Sicht der Verwaltung unglücklich, denn wenn das Geld verloren werde, müsse der Landkreis aus eigenen Mitteln erneut auszahlen. Aber das Geldwäschegesetz lasse den Banken keinen Handlungsspielraum.

 

KTA Fechner begehrt die Zahl der Asylbewerber/innen, die ihre Herkunft verschleiern, zu erfahren.

 

FDL Schröter beziffert diesen Personenkreis auf zwanzig Personen.

 

 

KTA Waldeck wünscht zu wissen, wie viele Asylbewerber/innen in diesem Jahr für den Landkreis Peine erwartet werden.

 

AL Bialek antwortet, dass dem Landkreis Peine für das Jahr 2013 insgesamt 100 Personen zugewiesen worden seien. Erfahrungsgemäß sei die tatsächlich eintreffende Zahl jedoch niedriger, so dass die Ankunft von 100 Personen fraglich sei.

 

BV Lange fragt an, ob auch Asylbewerber/innen den Leistungsbezug verlassen.

 

AL Bialek bestätigt dies, hat hierzu aber keine konkreten Zahlen zur Hand.

 

KTA Mittal fragt nach dem Grund der Umstellung von Wertgutscheinen auf Bargeld.

 

Der Vorsitzende, KTA Möhle, erklärt, dass das eine lange Geschichte sei.

 

AL Bialek weist darauf hin, dass die Umstellung ein Wunsch der neuen Niedersächsischen Landesregierung sei. Der Landkreis Peine hätte sich weigern und am bisherigen Verfahren festhalten können, allerdings sei der Hauptgrund die Diskriminierung der Personen, die im Supermarkt mit einem Wertgutschein bezahlen müssen, ausschlaggebend für die Umstellung gewesen. Zudem habe es Probleme beim Einkauf mit der Spitzabrechnung im Laden gegeben, weil die Kassiererinnen kein Bargeld als Wechselgeld hätten herausgeben dürfen. Zudem hätten sich angesichts von Problemen immer mehr Geschäfte geweigert, Wertgutscheine anzunehmen. Diese Weigerung sei legitim, da kein Geschäft zur Annahme verpflichtet sei.

 

BV Horrmann-Brandt fragt nach dem Leistungsumfang für die Bewohner/innen des Wohnheims Groß Lafferde.

 

AL Bialek skizziert den Leistungsumfang.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage-Nr. 77/2013 Kenntnis genommen habe.