Inhalt

Auszug - Anfragen und Anregungen  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

BV Lange verweist auf ein Schreiben, das der Fachdienst Jobcenter an einen Kunden geschrieben habe

BV Lange verweist auf ein Schreiben, das der Fachdienst Jobcenter an einen Kunden geschrieben habe. Darin werde dieser aufgefordert, bis zum 25. Februar 2013 seine Heizkostenabrechnung vorzulegen. Obwohl es sich um den ersten Brief handele, werde für den Fall der Nichteinhaltung der Frist ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht. Davon abgesehen, dass die Heizkostenabrechnung vom Vermieter erstellt werden müsse und mehrere Wohneinheiten umfasse, könne der Adressat die angedrohte Geldbuße auch nicht bezahlen, weil er Arbeitslosengeld II erhalte. Für viel wichtiger und belastender hält BV Lange jedoch die Androhung eines Ordnungsgeldes bereits im ersten Schreiben. Verständlich wäre das bei einem zweiten oder dritten Erinnerungsschreiben, im ersten Schreiben sie das jedoch kein Umgang mit einem Kunden. Er bittet darum, diese Androhung zukünftig wegzulassen.

 

FBL Dr. Buhmann erklärt, dass er die Anregung menschlich nachvollziehen könne. Hinsichtlich des gesetzten Termins unter Berücksichtigung der Vorgehensweise bei der Abrechnung könne man reden. Die Androhung eines Ordnungsgeldes im ersten Schreiben beruhe auf der Standardisierung der Schreiben und verweise auf die Mitwirkungspflicht. In einem Bescheid sei diese Passage daher erforderlich; ob das auch für ein einfaches Schreiben gelte, müsse geklärt werden.

 

 

FDL Scharf sichert eine entsprechende Prüfung zu.

 

KTA Meyermann gibt bekannt, dass sie in der Zeitung sowohl von der Gründung eines ‚Bündnisses für Familie‘ als auch einer ‚Steuerungsgruppe für Integration‘ durch die Stadt Peine gelesen habe. In beiden Fällen gebe es bereits entsprechende Einrichtungen beim Landkreis Peine. Doppelstrukturen machen in ihren Augen keinen Sinn. Sie bittet um Auskunft, wie sich die Kreisverwaltung dazu stelle.

 

KTA Fechner wirft ein, dass es sich um eine vergleichbare Vorgehensweise wie bei der Gründung von ‚Peine Marketing‘ und der kreiseigenen ‚Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH‘ (Wito) handele.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass die Vorgehensweise der Stadt zum Teil sicher der neuen Person in der Funktion der Integrationsbeauftragten, Frau Banafsheh Nourkhiz, geschuldet sei. Bezüglich des ‚Bündnisses für Familien‘ verweist er darauf, dass die Stadt Peine dieses anders nenne. Es bleibe abzuwarten, welche Inhalte damit verbunden seien. Doppelstrukturen erteile er eine Absage. Derzeit sei es aber für konkrete Aussagen noch zu früh. Im März werde es ein Gespräch mit der Stadt geben, bei dem diese beiden Themen erörtert werden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, um 19:25 Uhr die Sitzung.