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Auszug - Arbeitsmarktprogramm 2013 -Landkreis Peine Jobcenter  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2013/006 Arbeitsmarktprogramm 2013 -Landkreis Peine Jobcenter
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann gibt zunächst einen Rückblick bezüglich der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen seit dem Jahre 1991. Dabei betont er die Veränderung der Rahmenbedingungen durch die Abschaffung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und die Einführung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) im Jahre 2005. Die Arbeitslosenzahl im Landkreis Peine sei von 11% im Jahre 2005 auf 6% im Jahre 2012 gesunken. Inzwischen stoße der Landkreis auf einen Sockel verfestigter Arbeitslosigkeit, was mehr Zeit und mehr Mittel für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt erfordere. Hinzu komme, dass die Verwaltung den zukünftigen Fokus verstärkt auf die Gruppe der Jugendlichen richte.

 

Fachdienstleiterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Scharf ergänzt, dass durch die erheblich gesunkenen Eingliederungsmittel Probleme entstehen, denn für den Abbau der verfestigten Arbeitslosigkeit sowie der Fokussierung auf Jugendliche und andere Zielgruppen würden deutlich mehr Mittel benötigt. Stattdessen habe es eine weitere Kürzung von 14% in 2013 gegeben, die es zu verkraften gelte. Anschließend gibt FDL Scharf einen Rückblick auf die Ziele des Jahres 2012, bevor sie auf die Ziele des Jahres 2013 eingeht. Es folgt eine Darstellung der Mittelzuweisungen durch den Bund sowie eine Übersicht zum Thema Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Anschließend erläutert FDL Scharf die Strategien für das Jahr 2013 für die Zielerreichung. Sie betont, dass sich hierbei die finanzielle Ausstattung negativ bemerkbar mache. Als Beispiel führt sie die Ausbildung zum Zerspaner an, nach denen derzeit eine große Nachfrage herrsche. Da dieses Ausbildung pro Person rund dreißigtausend Euro koste, sei die zuvor erwähnte Kürzung der Eingliederungsmittel um 14% fatal. Im Anschluss an diese Ausführungen wendet sich FDL Scharf verschiedenen Zielgruppen zu und erläutert unter anderem die beabsichtigte Qualifizierung von jungen Menschen zwischen fünfundzwanzig und fünfunddreißig Jahren. FDL Scharf schließt ihren Vortrag mit einer Betrachtung des Bereichs der Bürgerarbeit. Sie unterstreicht dabei, dass alle Plätze besetzt seien und daher in 2013 überlegt werden müsse, ob gegebenenfalls die verbleibenden Tätigkeiten in das Regelgeschäft des Fachdienstes Jobcenter überführt werden können. Dies sei interessant, da das Projekt seitens des Bundes nicht gesondert finanziert werde.

 

KTA Lächelt verweist auf die früheren Diskussionen bezüglich der Fallschlüssel und bittet hierzu um aktuelle Angaben.

 

 

 

 

FDL Scharf erklärt, dass die Schlüssel differenziert betrachtet werden müssen. Grundsätzlich gelte im Leistungssachbearbeitungsbereich der Schlüssel von 1:135. Im Bereich der verfügbaren Kundinnen und Kunden liege er bei 1: 175 bis 1:195, im Bereich der nicht verfügbaren Kundinnen und Kunden im Bereich von 1:225 bis 1:255. Verschiedene weitere Tätigkeiten seien im Fachdienst Jobcenter zentralisiert, die dabei auch zu berücksichtigen wären.

 

Bürgervertreter (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertretungen als BV bezeichnet) Lange wünscht zu erfahren, ob bei den Angaben zur Mittelzuweisung für die Eingliederung die Personalkosten der Verwaltung enthalten seien.

 

FDL Scharf bestätigt, dass der angegebene Betrag die verfügbaren Mittel abbildet.

 

BV Lange fragt nach, was auf den Mehrbetrag an Personalkosten entfalle.

 

FDL Scharf antwortet, dass sich die Höhe der Mittelumschichtung aus Eingliederungsmitteln in Verwaltungskosten derzeit zwischen circa 350.000 Euro und 500.000 Euro bewege.

 

BV Lange stellt die Frage, ob es gegenüber dem Bund einen Rechtsanspruch auf Erstattung gebe.

 

FDL Scharf verneint dies. Der Bund stelle Mittel zur Verfügung, die sowohl für die Eingliederung als auch für die Verwaltungskosten vorgesehen seien. Da der Bund bislang die Festlegung von rechtsverbindlichen Personalschlüsseln vermieden habe, könnten die beispielsweise durch Tariferhöhungen entstehenden zusätzlichen Personalkosten nicht nachgefordert werden.

 

FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass die Eingliederungsmittel und die Verwaltungskosten gegenseitig deckungsfähig seien.

 

KTA Konrad bedankt sich bei FDL Scharf für das vorgelegte Arbeitsmarktprogramm. Er betont, dass die Kürzung der Mittel ein Wermutstropfen sei, und fragt an, ob dadurch das Erreichen der Ziele für das Jahr 2013 schwerer geworden sei.

 

FDL Scharf bestätigt dies und weist darauf hin, dass der Fachdienst Jobcenter auch seine Zielzahlen, die mit dem Land Niedersachsen zu vereinbaren sind, entsprechend ausformuliert hätte. Sie gehe von einer Zustimmung des Landes aus.

 

KTA Konrad bezieht sich auf den Bereich der sogenannten Aufstocker, also der Personen, die zu ihrem Arbeitsentgelt ergänzende Arbeitslosengeld-II-Leistungen (ALG II) beziehen. Er wünscht die aktuelle Zahl dieses Personenkreises zu erfahren.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass es sich um circa zweitausendeinhundert Personen handele.

 

KTA Konrad weist auf einen Bericht hin, in dem von einem Sonderprogramm der NBank (Förderbank für Niedersachsen) mit Frist für die Antragstellung zur Qualifizierung von jungen Menschen zwischen fünfundzwanzig und fünfunddreißig Jahren berichtet werde. Er habe Herrn Eckardt von der ‚Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH‘ (BBg) darüber informiert, damit die BBg an die NBank herantreten könne.

 

 

 

FDL Scharf erwidert, dass der Fachdienst Jobcenter über diesen Schwerpunkt informiert sei. Es gebe nach den vorliegenden Informationen keine Sondermittel für dieses Programm. Insofern äußert sie ihre Verwunderung hinsichtlich der Angabe einer Antragsfrist. (Nachtrag von FDL Scharf: „Ergänzung zum aktuellen Sachstand: Es handelt sich hierbei um einen fachlichen Schwerpunkt und nicht um ein Sonderprogramm im Rahmen von AdQ (Arbeit von Qualifizierung), ohne über die üblichen AdQ-Mittel hinausgehende weitere Förderung seitens des Landes.“)

 

 

KTA Fechner dankt ebenfalls FDL Scharf für die Ausführungen. Anschließend bezieht er sich auf das Deckblatt des Arbeitsmarktprogramms und fragt an, warum Peine mit einem großen, gelben Punkt markiert sei, während alle übrigen kreisangehörigen Kommunen mit einem Blauton unterlegt seien. Außerdem stellt er fest, dass das Programm ein Bericht und ein Zukunftsblick sei, über den es nichts zu beschließen gebe. Deshalb könne er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. KTA Fechner schlägt statt eines Beschlusses eine Kenntnisnahme vor.

 

FDL Scharf erläutert, dass es sich lediglich um eine Marketingmaßnahme des Fachdienstes Jobcenter handele, mit der der Wiedererkennungswert auf den verschiedenen Veröffentlichungen des Fachdienstes Jobcenter gesteigert werden solle. Die Punktsetzung auf die Stadt Peine sei wegen des Sitzes der Kreisverwaltung in Peine erfolgt. Sie betont, dass hiermit keine Absicht zur Diskriminierung der übrigen Kommunen verbunden sei.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert bezüglich der angeregten Änderung der Beschlussformulierung, dass die verwendete Formulierung mit der Politik auf Grund eines Antrages aus der Fraktion der CDU so vereinbart worden sei. Zudem werde auf den Seiten 9 und 10 des Arbeitsmarktprogramms eine Verteilung der Mittel vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sei ein Beschluss erforderlich.

 

KTA Fechner erklärt, dass er dieses anders sehe, aber nicht auf einer Änderung der Beschlussformulierung bestehe und deshalb keinen entsprechenden Änderungsantrag stelle.

 

KTA Meyermann erklärt, dass die ‚Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH‘ (BBg) seitens des Fachdienstes Jobcenter stärker als private Anbieter berücksichtigt werden müsse, weil sich der Landkreis insgesamt als „eine Familie“ sehen müsse. Des Weiteren stellt sie die Frage, ob die Möglichkeit zur Vornahme von Änderungen bei der Verteilung der Mittel auf die Maßnahmen bestehe. Außerdem bittet sie um Auskunft, ob die Umstellung der Gemeinden Vechelde und Wendeburg vom Arbeitsamtsbezirk Braunschweig auf den Arbeitsamtsbezirk Hildesheim reibungslos abgelaufen sei.

 

FDL Scharf bestätigt den reibungslosen Ablauf der Umstellung der Arbeitsamtsbezirke.

 

FBL Dr. Buhmann betont bezüglich der Frage nach einer stärkeren Berücksichtigung der BBg, dass es sich hier nur um eine allgemeine Mittelverteilung auf die Aufgabenfelder und nicht auf die Träger handele, also nur um eine Gewichtung der Bereiche. Im Übrigen gelte bei der Mittelvergabe an Träger die Bindung an das Vergaberecht, das eine Ausschreibung erfordere. Insoweit habe die Verwaltung keinen Handlungsspielraum. Hinsichtlich der Frage nach Änderungsmöglichkeiten bei der Mittelvergabe erklärt er, dass diese formal mittels Änderungsanträgen möglich seien. Er gibt jedoch zu bedenken, dass angesichts der begrenzten Mittel eine Erhöhung in einem Bereich zwangsläufig eine Reduzierung in einem anderen Bereich zur Folge habe. Im Falle eines Änderungsantrages dürften zudem die zu erreichenden Ziele nicht aus dem Blick verloren werden.

 

FDL Scharf unterstreicht die Wichtigkeit des Erreichens der Zielvorgaben.

 

BV Nolte bezeichnet die Bereitstellung der Mittel als bemerkenswertes Verfahren, bei der die Kürzungen ausschließlich bei den Eingliederungsleistungen und nicht bei den Verwaltungskosten stattfinden. Ebenfalls erstaunlich finde er, dass bei der Qualifizierung der Leistungsberechtigten nach Altersgruppen keine Kosten angesetzt seien. Schließlich bedauert er die fehlende Aufrechnung bei aktiven und passiven Arbeitsmarktleistungen.

 

FDL Scharf erwidert, dass der Fachdienst Jobcenter dort, wo es möglich gewesen sei, Stellen in der Verwaltung eingespart habe. Dies sei durch die Nichtbesetzung von Stellen ebenso erfolgt wie durch das Auslaufen von befristeten Verträgen. Der Fachdienst Jobcenter setze alle Möglichkeiten um, damit die eigenen Kosten so gering wie möglich bleiben.

 

KTA Konrad erklärt seine Unterstützung für den Bereich der Bürgerarbeit.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, die Beschlussvorlage-Nr. 6/2013 zur Abstimmung. Mit 6 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird der Beschlussvorschlag angenommen.