Auszug - Resolution für die Einführung eines Demografiefaktors im Kommunalen Finanzausgleich der Fraktion SPD / Bündnis 90/Die Grünen
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Wortprotokoll |
KTA Semper erklärt, dass es der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen mit dieser Resolution um die Einführung eines Demografiefaktors im kommunalen Finanzausgleich gehe. Bei der Bedarfsermittlung der Schlüsselzuweisungen an die Landkreise käme neben den Kriterien Einwohnerzahl und Sozialhilfelasten auch der Flächenfaktor zum Tragen. Dies bevorteile oft flächenmäßig große Landkreise, während die demografische Entwicklung überhaupt keine Berücksichtigung fände. Dies sei ungerecht und unsozial. Durch die willkürliche politische Entscheidung der schwarz-gelben Landesregierung zur Veränderung der Kriterien des kommunalen Finanzausgleichs würden zum Beispiel dem Landkreis Peine seit 2007 jährlich 2 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen. Der Staatsgerichtshof in Bückeburg hätte hierzu Stellung genommen und ein Urteil gefällt. Hierbei hätte er ausgeführt, dass die Neuorientierung durch die Landesregierung willkürlich sei. Insofern sollte, so KTA Semper, von diesen Veränderungen wieder zurückgetreten werden.
Momentan sei man von gleichwertigen Lebensbedingungen und Chancengleichheit in unseren Landesteilen ein gutes Stück weit entfernt. Und wenn dies so bliebe, dann würden die Unterschiede im Laufe der Jahre immer größer. Daher sollte statt des Flächenfaktors ein Demografiefaktor als notwendige Ergänzung zu den bisherigen Kriterien Einwohnerzahl und Sozialhilfelast eingeführt werden, damit im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs strukturschwache Regionen gestärkt werden könnten. Ziel sollte es sein, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen herzustellen.
Für KTA Flöge sei es menschlich verständlich, mehr Geld haben zu wollen. Auch wenn der Flächenfaktor für den Landkreis Peine nicht von Vorteil sei, könne er der Argumentation, die dazu geführt hätte, folgen. Eine große Fläche benötige mehr Infrastruktur als eine kleine Fläche. Er halte es für durchaus vertretbar und zweckmäßig, dass der kommunale Finanzausgleich in der festgelegten Art und Weise in Niedersachsen betrieben werde. Der Staatsgerichtshof in Bückeburg hätte dem auch ausdrücklich so Recht gegeben.
Aus diesem Grunde würden er und KTA Rother dieser Resolution nicht folgen und sie ablehnen.
Der Kreistag beschließt mit großer Mehrheit:
Der Resolution wird zugestimmt.
- KT 12.12.12 -