Auszug - Richtlinien des Landkreises Peine über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII
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Wortprotokoll |
KTA Schulz erklärt, dass es mit Respekt zu begrüßen sei, wenn sich Familien zur Aufnahme von Pflegekindern bereiterklären würden. Sie weist darauf hin, dass der monatlicher Pauschalbetrag bei einmaligen Hilfen (Punkt 6.1) aus dem Jahre 2008 stamme. Es stelle sich die Frage, ob dieser bei dem doch recht umfangreichen Aufwendungskatalog nicht verändert werden könnte.
Hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen nach doch recht umfangreicher Diagnostik rege sie an, im Bereich der sozialpädagogischen Förderung einen Kriterienkatalog als Orientierungshilfe für Eltern zu erstellen.
Der Kreistag beschließt einstimmig:
Die als Anlage beigefügten Richtlinien des Landkreises Peine über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege gemäß § 33 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) werden beschlossen und treten zum 01.01.2013 in Kraft.