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Auszug - Richtlinien des Landkreises Peine über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 8
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: S-Treffpunkt der Sparkasse HGP
Ort: Celler Straße 31, 31224 Peine
2012/127 Richtlinien des Landkreises Peine über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
 
Wortprotokoll

KTA Schulz erklärt, dass es mit Respekt zu begrüßen sei, wenn sich Familien zur Aufnahme von Pflegekindern bereiterklären würden

KTA Schulz erklärt, dass es mit Respekt zu begrüßen sei, wenn sich Familien zur Aufnahme von Pflegekindern bereiterklären würden. Sie weist darauf hin, dass der monatlicher Pauschalbetrag bei einmaligen Hilfen (Punkt 6.1) aus dem Jahre 2008 stamme. Es stelle sich die Frage, ob dieser bei dem doch recht umfangreichen Aufwendungskatalog nicht verändert werden könnte.

Hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen nach doch recht umfangreicher Diagnostik rege sie an, im Bereich der sozialpädagogischen Förderung einen Kriterienkatalog als Orientierungshilfe für Eltern zu erstellen.

 

Der Kreistag beschließt einstimmig:

 

Die als Anlage beigefügten Richtlinien des Landkreises Peine über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege gemäß § 33 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) werden beschlossen und treten zum 01.01.2013 in Kraft.