Auszug - Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der BAB A2 - Rückblick
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Wortprotokoll |
Die Tagesordnungspunkte 18 und 19 werden gemeinsam behandelt.
EKR Heiß führt aus, dass man im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung wieder zur Normalität übergehen muss. Die neue Entwicklung, dass sämtliche Anlagen abgebaut werden und in der Zwischenzeit eine Geschwindigkeit von 130 km/h gilt, bleibt abzuwarten.
Hinsichtlich der anliegenden Liste zum Tagesordnungspunkt 19 erklärt Herr Gleicher, dass die Abkürzung „AUFA“ für ausländische Fahrzeuge steht. Dies sind vor allem Fahrzeuge aus dem osteuropäischen Raum, die nicht verfolgbar sind. Die Spalte „Sonstige“ steht vor allem für Busse, diese haben häufig eine Sondergenehmigung, die ihnen eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt. Die übliche Geschwindigkeit ist aber 80 km/h, so dass diese von der Geschwindigkeitsüberwachung erfasst werden und sodann aussortiert werden müssten.
KTA Semper weist darauf hin, dass der Landkreis für die Verkehrssicherheit zuständig und es unbefriedigend ist, wenn die Messanlagen nur zu 15 bzw. 13 % der möglichen Stundenzahlen Geschwindigkeitsüberprüfungen durchführen können. Die Äußerung des Wirtschaftsministers Bode im anderen Zusammenhang, wonach es sich bei der Geschwindigkeitsüberwachung „um Abzocke“ handelt, findet er skandalös.
Der Ausschuss nimmt sodann von beiden Informationsvorlagen Kenntnis.