Auszug - Pflegestützpunkt
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Wortprotokoll |
Frau Schüler stellt zunächst die Aufgaben des Pflegestützpunktes wie beispielsweise Beratung, Information, Unterstützung bei Widersprüchen und sonstigen Angelegenheiten dar und erläutert deren Umfang und Inhalt. Anschließend gibt sie einen Überblick bezüglich der Entwicklung der monatlichen Kontakte. Dabei betont Frau Schüler, dass der Anstieg in den Monaten des Jahres 2012 im Wesentlichen auf dem Angebot der Gemeindesprechzeiten basiert. Es folgt eine Wiedergabe der Kontakte in den kreisangehörigen Kommunen, wobei sich die Gemeinden Vechelde und Wendeburg als Spitzenreiter bei der Nachfrage des Angebotes erweisen. Eine Darstellung des Spektrums der zu bearbeitenden Schwerpunkthemen mit den beiden am häufigsten nachgefragten Themen ‚ambulante Versorgung’ und ‚Hilfestellung bei Anträgen’ schließt sich an.
KTA Baum stellt die Zwischenfrage, wie die Hilfe bei der Unterstützung von Widersprüchen aussehe.
Frau Schüler skizziert die Vorgehensweise in solchen Fällen. Anschließend beschreibt sie die Klientenarten. Zwei Fallbeispiele zur Verdeutlichung der Arbeit im Pflegestützpunkt runden den Vortrag ab.
Die Stellvertretende Ausschussvorsitzende, KTA Schlaugat, bezieht sich auf die Darstellung der Gemeindesprechzeiten und fragt nach, ob es in Lengede tatsächlich keine Sprechzeiten gebe.
Frau Schüler bestätigt dies. Ergänzend fügt sie hinzu, dass auch der Gemeinde Lengede das Angebot zur Durchführung von Sprechzeiten unterbreitet worden sei, allerdings werde dort die Umsetzung nicht gewünscht.
Die Stellvertretende Ausschussvorsitzende, KTA Schlaugat, nimmt Bezug auf den Bereich Hausbesuche und die Aussage, dass diese begrenzt möglich seien. Sie bittet um eine Konkretisierung dieser Aussage.
Frau Schüler rechnet vor, dass bei dreißig verfügbaren Wochenstunden unter Berücksichtigung der Sprechzeiten sowie der zu kalkulierenden An- und Abfahrtszeiten nur dann Zeit für Hausbesuche übrig bleibe, wenn keine Gemeindesprechstunden anliegen würden. Da das sehr selten sei, stünde für Hausbesuche nur eine sehr begrenzte Zeit zur Verfügung.
KTA Dr. Klinke stellt die Frage, in welchem Umfange die Gemeindesprechzeiten abgehalten werden.
Frau Schüler nennt hierfür drei Stunden.
KTA Thiemann bittet um Darstellung des Anmeldeprozesses.
Frau Schüler skizziert die Vorgehensweise.
Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, bezieht sich auf die Darstellung der Nachfrager. Soweit es sich um Angehörige handele, müsse von deren Berufstätigkeit ausgegangen werden. Damit stelle sich die Frage, ob sie Urlaub nehmen müssten, um den Pflegestützpunkt aufsuchen zu können.
Frau Schüler entgegnet, dass der Pflegestützpunkt an jedem Donnerstag bis 18 Uhr geöffnet habe.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich die Stellvertretende Ausschussvorsitzende, KTA Schlaugat, im Namen des Ausschusses bei Frau Schüler für die Ausführungen und stellt fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage-Nr. 80/2012 Kenntnis genommen habe.