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Auszug - Aussprache zur Kreisstraßenbereisung  

Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Herr KTA Laaf bedankt sich für die gut vorbereitete Bereisung

Herr KTA Laaf bedankt sich für die gut vorbereitete Bereisung. Die anderen Reiseteilnehmer schließen sich diesem Dank an.

Herr KTA Laaf bittet um eine allgemeine Auskunft zum Ranking der Maßnahmen. Herr KTA Meyer fragt ergänzend, ob touristische Annahmen und Schulwegsicherung berücksichtigt sind. Herr KBR Gemba und Herr Burgdorf führen dazu aus. Lt. Herrn KBR Gemba ist ein Straßennetz vorhanden, woraus schon Vieles vorgegeben ist. Die Schulwegsicherung erledigt sich von selbst, weil der Schülertransport wesentlich durch Busse geschieht und für deren Fahrt das gute Straßennetz zur Verfügung steht. Letztlich ist das bestehende Ranking aber nicht abschließend. Touristische Potentiale sind bei der Bedarfsermittlung eingeflossen. Wichtig ist, dass die Prioritäten jetzt seitens der Politik gemeldet werden und nicht später.

Lt. Herrn KTA Dr. Doll wurden in einer früheren Ausschusssitzung die Bewertungskriterien der Radwegbedarfsermittlung vorgestellt. Er bittet die Verwaltung (Herr Burgdorf) die damaligen Erläuterungen den jetzt neuen Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Herr KTA Hoffmann bittet um eine digitale Zugriffsmöglichkeit.

 

(Anmerkung des Protokollführers: Der Radwegbedarfsplan wird zur Verfügung gestellt und ist unter folgender Internetadresse abrufbar: www.landkreis-peine.de/login. Dort öffnet sich eine Anmeldemaske. Anmeldename ist BuLA, Passwort ist ikiss456. In der Schnellstartleiste (über dem Landkreislogo) erscheint dann der Navigationspunkt BuLA. Dort liegen die Informationen.)

 

Frau  KTA Maurer-Lambertz sieht die teilweise hohen Kosten für nur eine geringe Strecke und nicht so hoher Auslastung. Sie spricht hierzu die K 29 bei Adenstedt an und bittet um eine Erläuterung. Herr KBR Gemba und Herr Burgdorf antworten, dass

 

unabhängig vom tatsächlichen Fahrzeuganfall das gesamte Kreisstraßennetz erhalten bleiben muss. Ein Rückbau sei möglich, würde aber nicht durch die Verwaltung initiiert werden. Die Politik müsste schon eine entsprechende Entscheidung treffen.

 

Herrn Sperling (Bürgervertreter) fällt auf, dass Straßen mit weniger Auslastung teilweise eine Verbreiterung erhalten und teurer sind als mehrbelastete Straßen. Als Beispiel erwähnt er die K 29 im Vergleich zur K 65. Lt. Antwort von Herrn Burgdorf liegt der Unterschied darin, ob es sich um eine Sanierung handelt oder um einen Ausbau. Des Weiteren ist ausschlaggebend, welcher vorhandene alte Aufbau noch nutzbar ist. Beim Ausbau wird i. d. R. mit GVFG-Mitteln gerechnet, so dass die Netto-Kosten für den Landkreis Peine vergleichbar bleiben.

 

Herr KTA Belte meint, neben den Kfz müssten auch die Radfahrer gezählt werden. Herr KBR Gemba antwortet, dass das Radwegenetz inzwischen mehr Beachtung findet als früher. Auch im Hinblick auf die Touristik etc. sei die Planung gestaltbar. In den Fraktionen müsse jetzt über die Maßnahmen gesprochen und Vorschläge gemacht werden. Dann könne die Verwaltung einen Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung vorbereiten.

 

Herr KTA Flöge macht auf ein paar Unstimmigkeiten aufmerksam, auch zum Radwegesanierungsprogramm aus der letzten Sitzung. Herr Burgdorf bestätigt, dass die K 58 zum Ausbau gehört und nicht zur Sanierung. Beim Radwegesanierungsprogramm fehlen keine Maßnahmen bei der Durchnummerierung, sondern die Nummern müssten aufrutschen.

 

Außerdem erwähnt Herr KTA Flöge landwirtschaftliche Wege, die parallel zu den Straßen verlaufen würden und doch als Radwege genutzt werden könnten. Herr KBR Gemba berichtet dazu über die Gespräche mit den Realverbänden und Landwirten. Diese möchten keine öffentliche Nutzung, weil sich dadurch eine für sie verstärkte Verkehrssicherungspflicht ergeben würde. Verschmutzungen durch landwirtschaftliche Geräte könnten bei einem dadurch bedingten Unfall zu einem Regressanspruch führen.

 

Herr KTA Hoffmann fragt zur K 23 in Kl. Lafferde nach einer Verkehrsinsel für die Ortseinfahrt. Herr Burgdorf schildert die besondere Straßenführung und sagt, dass für eine solche Baumaßnahme keine planrechtliche Sicherung vorhanden sei. Diese würde mindestens 2 Jahre dauern. Des Weiteren gäbe es auch hinsichtlich der Notwendigkeit von Verkehrsberuhigenden Maßnahmen an Ortseinfahrten eine umfangreiche Untersuchung und die Ortseinfahrt Klein Lafferde sei hier nachrangig beurteilt worden.

 

Des Weiteren fragte Herr KTA Hoffmann, warum der Radwegeausbau an der K 52 an erster Stelle stehen würde (Vortrag aus alten Listen?). Herr Burgdorf antwortet, dass sich dieses aus der Punktebewertung ergibt. Ein Übertrag aus alten Listen besteht nicht.

 

Herr KTA Laaf greift eine Äußerung von Herrn Burgdorf auf, wonach die Radwege an den Kreisstraßen liegen sollen. Er meint, in einer der letzten Sitzungen sei auch über alternative Radwegführung gesprochen worden und damit seien anderweitige Strecken gemeint. In anderen Gegenden in Deutschland würden bewusst Radwege in freier Natur angelegt werden. Diese Anmerkung solle allgemein gelten und sei z. Z. nicht auf eine konkrete Maßnahme bezogen.

 

Eine intensive Diskussion entwickelte sich zur K 69, wozu letztlich auch ein besonderer von den Ausschussmitgliedern selbst formulierter Beschluss gefasst wurde.

Zunächst fragte Frau KTA Waldeck, warum die K 69 nicht komplett im Programm enthalten sei, mit einem Lückenschluss bis zur B 214. Der Plan reiche jetzt bereits bis 2022 und über Maßnahmen zu dieser Straße werde seit Jahren gesprochen. Es sei ihr bekannt, dass ein Ausbau wegen der geschützten Bäume nicht möglich sei, aber doch dann eine Sanierung. Herr Burgdorf schließt auch eine Sanierung aus, weil dadurch eine Mehrhöhe geschaffen werden würde und die Seiten erhöht werden müssten, was wiederum zu Lasten der Bäume ginge. Maßnahmen können nur im Rahmen der Straßenunterhaltung erfolgen. Möglich wäre hier eine Oberflächenbehandlung der Fahrbahn. Diese führe nicht unbedingt zu einem verbesserten Fahrkomfort, würde aber das Entstehen von Schlaglöchern für einen gewissen Zeitraum verhindern.

 

Herr KTA Laaf meint, ebenso wie Frau KTA Waldeck, in einem 1. Bauabschnitt könne ein Radweg vom Ortsausgang Wense bis zur Einmündung der K 65 gebaut werden. Dieses könne im Zuge des Neubaus der Ersebrücke geschehen, siehe Nr. 11 des Bereisungsplans. Wenn nach Aussagen von Herrn Gemba ein politischer Beschluss fehle, müsse der jetzt geschaffen werden. Die Verwaltung solle einen Vorschlag machen, wo an anderer Stelle eingespart bzw. verschoben werden kann. Im Herbst wäre der Gesamtbeschluss zum Maßnahmenkatalog der nächsten Jahre zu fassen. Damit diese Frist eingehalten wird, müsse die Verwaltung kurzfristig Alternativen und Varianten zum Ausbau der K 69 vorlegen. Evtl. wäre im Sommer noch eine Sondersitzung dieses Ausschusses zu diesem Thema einzuberufen.

 

Herr KTA Belte geht von einem zu fassenden Empfehlungsbeschluss aus, der sich auf die Herausnahme bestimmter Bereiche aus dem Landschaftsschutz bezieht und eine Priorisierung beinhaltet. Hierzu müsse die Verwaltung aber zunächst Fakten liefern.

 

Herr KTA Hustedt hat keine Zweifel an der Notwendigkeit des bisher Besprochenen, würde aber beim Umfang der Maßnahme noch weiter gehen. Bei der ganzen Planung sollte gleich die Strecke bis nach Ersehof / Neubrück mit einbezogen werden.

 

Frau KTA Waldeck fragt wegen möglicher Fördermittel nach. Lt. Herrn Burgdorf könne dieses grundsätzlich bejaht werden.

 

Allen ist bekannt, dass die Gemeinde Wendeburg wegen einer Kostenbeteiligung involviert ist

 

Zum Abschluss dieser K69-Diskussion fasst Herr KTA Laaf seinen und den erweiterten Beschlussvorschlag von Herrn KTA Hustedt zu folgenden Beschlusstext zusammen:

 

 

1.)  Der Ausschuss spricht sich für den Bau eines Radweges als 1. Bauabschnitt vom Ortsausgang Wense bis zur Einmündung der K 65 aus. Diese Maßnahme soll in das Ausbauprogramm bis 2015 im Zuge des Ersebrückenbaus aufgenommen werden.

2.)  Die Verwaltung wird beauftragt, Ausbaupläne in Alternativen zu 1.) zu fertigen und vorzulegen.

3.)  Die Verwaltung wird beauftragt, für einen 2. Bauabschnitt die Planungen der K 69 bis zur Einmündung in die B 214 einschl. Radweg zu fertigen.“

 

Bei der anschließenden Abstimmung wurde dieser Beschluss einstimmig angenommen (keine Nein-Stimmen oder Enthaltungen).