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Auszug - Bildungs- und Teilhabepaket  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2012/055 Bildungs- und Teilhabepaket
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll

Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Schröter stellt zunächst die aktuellen Fallzahlen sowie ihre Verteilung auf die einzelnen Bereiche vor

Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Schröter stellt zunächst die aktuellen Fallzahlen sowie ihre Verteilung auf die einzelnen Bereiche vor. Dabei wird deutlich, dass rund 82% der Anträge auf den Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) entfallen. Im Vergleich zum Vorjahr ergebe sich ein leichter Aufwärtstrend bei den Leistungen. Allerdings sei dieser Anstieg nicht ausreichend gewesen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, so dass auf Grund der geringen Zahl von Anträgen statt der möglichen 1,4 Millionen Euro nur 400.000 Euro verausgabt werden konnten. Angesichts des großen Anteils des SGB-II-Bereiches werde er die folgenden Ausführungen auf diesen Bereich beschränken. Es folgt eine Darstellung der Bereiche nach Kostenintensität, der sich eine Übersicht der Antragszahlen anschließt. Eine Darstellung der bislang ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Inanspruchnahme sowie ein Überblick über die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaktes runden die Darstellung ab.

 

 

 

 

 

 

 

KTA Meyermann bezeichnet das Bildungs- und Teilhabepaket schon jetzt als bürokratisches Monster, das noch größer werde, wenn es zur Spitzabrechnung komme. Des Weiteren erklärt sie, dass es im Landkreis Peine ungefähr dreitausend Kinder gebe, aber im Bereich Sport nur 578 gefördert werden. Gerade angesichts des zuvor gehörten Gesundheitsberichtes sei dies alarmierend. An FDL Schröter richtet sie die Frage, wie die Bürokratie abgebaut werden könne, so dass es einfacher und dennoch rechtssicher möglich sei, einen Antrag zu stellen.

 

FDL Schröter erwidert, dass der Landkreis Peine ein Interesse an der Wahrnehmung der Förderung habe, aber das Antragserfordernis sei verpflichtend gegeben. Was an Hilfestellung möglich sei, werde gegeben, z.B. das gemeinsame Ausfüllen mit den Antragstellern. Er verweist auf die zuvor vorgestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Inanspruchnahme und erklärt, dass er für weitere Ideen dankbar sei.

 

Die Stellvertretende Vorsitzende, KTA Schlaugat, moniert den enormen Verwaltungsaufwand bei der Bewilligung der Mensaessen, vor allem, wenn die Erwerbssituation der Eltern häufig zwischen Erwerbslos und Erwerbstätig schwanke.

 

KTA Meyermann fragt an, ob nicht die Schule die Antragstellung übernehmen könne.

 

Fachbereichsleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachbereichsleitungen als FBL bezeichnet) Dr. Buhmann verneint die Abwicklung über die Schulen, weil ausschließlich die Eltern die Antragsteller seien. Bezüglich des kritisierten Aufwandes erklärt er, dass die Bescheide des Bildungs- und Teilhabepaketes an die Bescheide der Eltern gebunden seien. Wenn diese auf ein paar Monate befristet seien, müsse halt ein entsprechender Änderungsbescheid zum Bildungs- und Teilhabepaket folgen. Der zu betreibende Aufwand ergebe sich also aus dem System selber.

 

BV Nolte weist darauf hin, dass das Bildungs- und Teilhabepaket nicht nur für Kinder, sondern auch für Heranwachsende und junge Erwachsene gelte. Die Zahl der unter 25-jährigen im Landkreis beziffert er auf 4.608 Personen, von denen lediglich einhundertzwanzig Personen Lernförderung in Anspruch nehmen. Diese Zahl erscheine ihm zu gering.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass man zwischen der Lernförderung, die nur bei einer gefährdeten Versetzung in Betracht komme, und der Nachhilfe deutlich unterscheiden müsse. Die geringe Anzahl von Anträgen auf Lernförderung könne auch als Zeichen für guten Unterricht an den Schulen gewertet werden. Es sei daher die Perspektive von demjenigen wichtig, der auf die Zahlen schaue.

 

Die Stellvertretende Vorsitzende, KTA Schlaugat, erwidert, dass nach dem Gesundheitsbericht die Sprachförderung an Bedeutung zunehme und fragt nach, ob man hier nicht etwas verbinden könne, indem man die Lernförderung entsprechend anders definiere.

 

FBL Dr. Buhmann verneint dies, da es sich um eine offizielle Definition des Bundes handele, die der Landkreis nicht verändern könne.

 

KTA Lächelt stellt die Frage, welche Empfehlung die Verwaltung geben könne, um die Antragssituation zu verbessern.

 

FDL Schröter wiederholt, dass die Verwaltung aus ihrer Sicht alle Maßnahmen ergriffen habe. Für zusätzliche Ideen sei er sehr dankbar. Ansonsten könne man den bisherigen Weg nur weitergehen.

 

 

Da keine weitere Wortmeldung vorliegt, stellt die Stellvertretende Vorsitzende, KTA Schlaugat, fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage-Nr. 55/2012 Kenntnis genommen habe.