Auszug - Stellenplan und produktorientierter Budgethaushalt der Fachbereichsleitung 3, des Fachdienstes Soziales (FD 32), Arbeit (FD 33) und Gesundheitsamt (FD 35) inkl. Grundsatzdiskussion zu den Kreiszuschüssen (Antrag von KTA Fechner vom 25. September 2006, vgl. TOP 9 im Protokoll der AFAS-Sitzung vom 25. September 2006, S. 5)
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Wortprotokoll |
FBL Dr. Buhmann erklärt, dass der Kauf von Produkten in einem Kaufhaus über den Preis funktioniere. Wolle man eine höhere Qualität bei einem Produkt, müsse eventuell ein höherer Preis bezahlt werden. Der Entscheidungsindikator für die Kaufentscheidung sei also die Qualität. Nach dieser Einführung verweist er auf eine zu Sitzungsbeginn verteilte Tischvorlage und erläutert die dort dargestellte Zielsystematik. Danach seien in der Verwaltung neben den Ressourcen auch die Prozesse und Strukturen erforderlich, um die eigenen Produkte erbringen zu können. An dieser Stelle habe die Politik die Möglichkeit zur Veränderung. Nicht aufgeführt seien in der Zielsystematik das Controlling und das Berichtswesen. Diese beiden Elemente seien zwar wesentlicher Bestandteil der Systematik, aber da sie automatisch impliziert werden, seien sie nicht extra aufgeführt.
Anschließend gibt FBL Dr. Buhmann einige Erläuterungen zu den Themen Personal, Budget und Zuschüsse. Dabei vergleicht er die Planung für das Jahr 2007 mit dem Jahr 2006 und erläutert, dass es zwischen den Produkten viel Bewegung gebe, es sich dabei aber nicht um Geldbewegungen handle. Es folgt eine kurze Betrachtung der Einzelbudgets.
Frau Breymann stellt für den Fachdienst Gesundheitsamt das Produkt Infektionsschutz vor. Danach präsentiert FDL Schröter für den Fachdienst Soziales das Produkt ‚Hilfe zur Pflege’. FDL Sommer beendet die Präsentationsrunde mit der Vorstellung der Produkte und Leistungen des Fachdienstes Arbeit. Die drei Präsentationen wurden zuvor als Papierversion mit der Einladung versandt.
KTA Fechner bezieht sich auf die grundsätzliche Systematik und erklärt, dass er damit nicht einverstanden sei. Zwar stelle die Erläuterung von FBL Dr. Buhmann eine Annäherung im Vergleich zu der Sitzung des Jugendhilfeausschusses dar, aber es fehle noch immer die fünfte Frage, nämlich ‚Was müssen wir aktualisieren?’. Dies könne nur durch Controlling, Evaluation und Fortschreibung beantwortet werden. Die vorgelegte Zielsystematik bedeute eine Hilfe für die Beratungen in den Fraktionen, aber die Erweiterung um den fünften Punkt möchte er schwarz auf weiß bekommen.
KTA Schlaugat entgegnet, dass ihres Erachtens der von KTA Fechner gewünschte Punkt in der vorliegenden Systematik enthalten sei. Anschließend bezieht sie sich auf die Präsentation des Fachdienstes Arbeit und wünscht zu erfahren, wie groß der Zeitrahmen vom Antragseingang bis zum Maßnahmebeginn sei.
FDL Scharf räumt zunächst ein, dass der Fachdienst noch nicht so gut wie geplant funktioniert habe. Zur Verbesserung der Abläufe sei daher die Systematik seit dem 8. Jan. 2007 geändert worden. Nunmehr erhalte der/die Antragsteller/in sofort einen
Termin im zuständigen Team; dort erfolge eine parallele Prüfung. Im passiven Bereich werde die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft, gleichzeitig finde ein Gespräch mit dem/der Persönlichen Ansprechpartner/in zwecks Check up statt. Ein Folgetermin werde innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen vergeben.
Bürgervertreter Lange weist auf die Verschiebung von Mitteln der Eingliederungshilfe im Verwaltungshaushalt hin und möchte wissen, ob diese Gelder übrig seien.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass der Bund zunächst bestimmte Personalschlüssel versprochen habe, z.B. 1:75 bei Jugendlichen. Nachdem die Anzahl der tatsächlichen Bedarfsgemeinschaften die kalkulierte Zahl überstiegen habe, habe der Bund das Budget eingefroren. Das bedeute, dass die Optionskommunen die Mehrkosten selber ausgleichen müssen. Die Schlüssel seien also vom Bund nicht verändert worden, aber das Budget stagniere. Diese Vorgehensweise habe zu Verwerfungen geführt, die nun ausgeglichen werden sollen.
KTA Konrad geht auf die Präsentation des Gesundheitsamtes ein. Dabei sei die Steigerung bei den Personalkosten von 350.000 Euro als ‚übliche Steigerung’ bezeichnet worden, dafür erscheine sie ihm jedoch zu hoch. Er bittet um Auskunft, wofür die Steigerung benötigt werde. Des Weiteren sei gesagt worden, dass es im Jahre 2007 mehr Aufgaben mit Einnahmen geben werde. Eine Veränderung der Aufgaben, die eine solche Größenordnung rechtfertige, sei die Prüfung von Trinkwasseranlagen. Dies passe nicht zusammen. Zum Stellenplan für den Fachdienst Arbeit stellt er fest, dass der Kreisausschuss im Dezember 2006 drei zusätzliche Stellen bewilligt habe. Nunmehr werden sieben neue Stellen gefordert. Er begehrt zu erfahren, ob die drei bereits genehmigten Stellen in den sieben neuen Stellen enthalten seien. Hinsichtlich der Fallzahlen und Personalschlüssel im Fachdienst Arbeit erklärt KTA Konrad, dass unterschiedliche Schlüssel genannt worden seien. Zuletzt sei im Dezember 2006 im Kreisausschuss der Schlüssel 1:160 genannt worden, angedacht sei seinerzeit 1:120 gewesen. Er möchte die konkrete Zahl wissen. Schließlich weist er auf die prozentuale Beteiligung des Bundes an den Verwaltungskosten des Fachdienstes Arbeit hin. Bislang sei die Beteiligung mit 93,67% angegeben worden, nun werde sie auf 87,4% beziffert. Dafür möchte er die Gründe genannt bekommen.
FBL Dr. Buhmann bestätigt, dass in den geforderten sieben neuen Stellen die im Dezember 2006 vom Kreisausschuss bewilligten drei Stellen enthalten seien.
Controller Scharenberg beantwortet die Frage nach der Steigerung der Personalkosten im Gesundheitsamt dahingehend, dass im Stellenplan für das Jahr 2006 zwei neue Stellen genehmigt wurden, deren Besetzung erst nach der Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht erfolgt sei. Daher seien im Jahre 2006 keine Kosten für das volle Jahr angefallen. Weil die Stellen nunmehr aber besetzt seien, müssen die Personalkosten für das gesamte Jahr 2007 veranschlagt werden. Dies schlage sich auch auf der Einnahmeseite nieder, weil auch mehr gebührenpflichtige Aufgaben wahrgenommen werden könnten.
Frau Breymann weist in diesem Zusammenhang auf veränderte gesetzliche Bestimmungen hin, die entsprechende Anforderungen beinhalten.
FDL Sommer bezieht sich auf die Frage nach dem Anteil des Bundes an den Verwaltungskosten im Fachdienst Arbeit und betont, dass die Verteilung noch nicht endgültig entschieden sei. Der ursprünglich angegebene Anteil sei vom Landkreis Osnabrück ermittelt worden und beruhe auf den Kosten der kommunalen Aufgaben.
Der Bund halte demgegenüber einen Anteil der Kommunen von 12,6% für gerechtfertigt. Seien die Kommunen mit diesem Anteil nicht einverstanden, müssen sie ihre Ausgaben konkret nachweisen. Derzeit laufe noch die Diskussion mit dem Bund, aber bei der Haushaltsplanung sei man vorsichtig gewesen und habe den schlimmsten Fall eingeplant.
FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass der Bund den kommunalen Anteil von 6,33% als rechtswidrig verstehe. Anschließend geht er auf die Frage nach den Personalschlüsseln ein und erläutert, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Peine von 4.100 auf 5.600 gestiegen sei. Durch die bereits erwähnte Einfrierung des Budgets durch den Bund seien die Kommunen zum Handeln gezwungen und würden die Schlüssel verändern. Im Bereich der Jugendlichen habe der Landkreis Peine jedoch den Schlüssel von 1:75 aufrecht erhalten. Die anderen Schlüssel mussten verändert werden, weil der Bund sein Versprechen der Kostenübernahme nicht gehalten habe.
KTA Meyermann weist darauf hin, dass die Konjunktur steige und es daher weniger Arbeitslose gebe. Dennoch sollen sieben neue Stellen im Fachdienst Arbeit bewilligt werden. Sie will wissen, wie das Sinken der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werde.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, zu denen nicht nur Arbeitslose gehören, steige. Die ebenfalls von dem Begriff erfassten Personen, z.B. Kinder, seien auch zu berücksichtigen. Zwar sei die Zahl der Arbeitslosen im Jahre 2006 leicht zurückgegangen, aber die Zahl der Bedarfsgemeinschaften steige dennoch.
KTA Flöge erklärt, dass er Sympathie für die operationalen Ziele habe. Hinsichtlich des Gesundheitsamtes steigen die Gebühreneinnahmen gemäß den Erläuterungen leicht, während die Plandaten um 20% steigen. Er bittet um Aufklärung der Hintergründe für die Abweichung. Zum Fachdienst Arbeit merkt er an, dass die Prozentangaben die vorgenommen Zielsetzung seien. Er will wissen, ob man die Zielerreichung für das Jahr 2006 messen könne.
FDL Scharf antwortet, dass die Nachhaltigkeit belegt werden könne.
Frau Breymann erklärt, dass die Ansätze für den Haushalt des kommenden Jahres zumeist Mitte des laufenden Jahres abgefragt werden. Auf den zu diesem Zeitpunkt gemachten Angaben beruhe der Ansatz für das neue Jahr, so dass diese Angaben für das Jahr 2007 Mitte 2006 erfolgt seien. Die Frage nach den operationalen Zielen komme hingegen erst gegen Ende des Jahres, sodass die Schätzungen für das Folgejahr verlässlicher seien. Im Übrigen seien die Ansätze für das Jahr 2006 niedriger als die Ergebnisse.
KTA Schlaugat wendet sich dem Fachdienst Soziales zu und weist auf die geplante Kostensenkung von 25.000 Euro durch die Einschränkung des Wahlrechts in Alten- und Pflegeheimen hin. Sie erklärt, dass früher von 125.000 Euro die Rede gewesen sei, was ein deutlich imponierender Betrag gewesen sei. Der nun genannte Betrag sei lächerlich im Vergleich zu dem, was man den alten Menschen antue.
FDL Schröter entgegnet, dass mit der Steuerung erst im Laufe des Jahres 2007 begonnen werde und sich die Prüfung nur auf Neuanträge beschränke. Daher könne die Kostenersparnis für das erste Jahr nur anteilig kalkuliert werden. Ab dem Jahre 2008 werde das Verfahren das ganze Jahr hindurch laufen und somit auch mehr Anträge umfassen, so dass die Ersparnis steigen werde.
Der Vorsitzende, KTA Möhle, stellt die Frage, ob über den Stellenplan abgestimmt werden könne.
KTA Plett erklärt, dass sich seine Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt nicht an den Abstimmungen beteiligen werde. Man wolle die Diskussion verfolgen und sich daran beteiligen, aber erst am Ende über das Abstimmungsverhalten entscheiden.
KTA Konrad stellt den Antrag, die Beschlussvorlage in die Fraktionen zu verschieben.
Der Vorsitzende, KTA Möhle, stellt die Vertagung der Abstimmung über den Stellenplan und das Budget auf die Sitzung am 5. März fest.
KTA Meyermann bezieht sich auf das Konsolidierungskonzept und die darin enthaltene Einsparung von 100.000 Euro bei den Asylbewerberheimen. Für die nächste Sitzung beantragt sie Auskunft, wie der Umzug vonstatten gegangen sei und welche Veränderungen es für die Bewohner/innen gebe. Des Weiteren will sie ein Konzept für den weiteren Umgang mit diesen Gästen.
FBL Dr. Buhmann weist zunächst darauf hin, dass die nächste Sitzung eine Sondersitzung sei, bei der es ausschließlich um die Arbeit im Fachdienst Arbeit gehen werde. Anschließend erklärt er, dass sich Gäste auch wie Gäste benehmen müssten. Er sei sehr unglücklich über die Darstellung in der Presse, insbesondere seien im Interview mit Frau Müller-Alarcon vier bis fünf falsche Aussagen enthalten.
Nach kurzer Diskussion erklärt sich KTA Meyermann damit einverstanden, dass das Thema in der dritten Sitzung am 5. März 2007 behandelt werde.
KTA Fechner spricht den Bereich der Kreiszuschüsse an und bezieht sich auf den Antrag des Diakonischen Werkes, Kreisstelle Braunschweig/Vechelde. Zu deren Wirkungskreis gehöre auch die Propstei Vechelde. Er halte es für unerträglich, dass der Zuschussantrag abgelehnt worden sei und auch für 2007 keine Mittel vorgesehen seien, obwohl in dem Bereich kein vergleichbares Angebot bestehe. Es müsse Möglichkeiten geben, einen neuen Antrag zu bezuschussen.
KTA Konrad entgegnet, dass sich der Ausschuss mit der notwendigen Intensität mit allen Anträgen befasst und diese eingehend diskutiert habe. Nach Abwägung aller Fakten im Einzelfall sei die Entscheidung auch vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Landkreises, auf die KTA Fechner ja immer hinweise, getroffen worden. Es sei nach einer vernünftigen und objektiven Abwägung entschieden worden. Auch sei es Ziel gewesen, dass die Träger ihren Sitz im Landkreis Peine haben müssten. Da das Diakonische Werk in Braunschweig sitze und man in der Vergangenheit auch andere Anträge von auswärtigen Trägern, deren Arbeit anerkanntermaßen in den Landkreis Peine hineinwirkte, abgelehnt worden seien, könne man hier keine Ausnahme machen. Als Beispiel für einen anderen Träger nennt er die Braunschweiger Aidshilfe.
KTA Schlaugat erklärt, dass der ganze Bereich sehr sorgfältig im Fachausschuss und den Fraktionen diskutiert worden sei. Die Summe der Zuschüsse mache ungefähr 1% des Budgets aus. Es sei Konsens gewesen, dass die Infrastruktur, wie sie mit Landkreismitteln aufgebaut worden sei, erhalten bleiben solle. Das sei angesichts der de facto gekürzten Mittel sehr schwierig. Vor rund zehn Jahren sei noch die Personalkostensteigerung gewährt worden, aber seit einigen Jahren sei die Zuschusshöhe eingefroren. Das sei letztlich eine Kürzung der Zuschüsse, dennoch werde mehr Qualität gefordert und den Verbänden mehr Bürokratie aufgebürdet.
KTA Fechner widerspricht KTA Konrad, dass über den Antrag beschlossen wurde. Es sei ‚Ende der Debatte’ beantragt und damit die sofortige Abstimmung erzwungen worden. Im Übrigen gehe es darum, dass der Bereich Vechelde/Wendeburg der Braunschweigischen Landeskirche angehöre und der Sitz in Braunschweig insoweit irrelevant sei. Er wolle heute eine Grundsatzdiskussion zum Umgang mit den Zuschussanträgen führen.
KTA Plett fügt hinzu, dass der Sitz einer Organisation nicht das alleinige Kriterium sein könne. Des Weiteren weist er auf den Zuschuss für die Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt hin, der sich im Jahre 2006 auf 102.259 Euro als Zuschuss und 50.000 Euro aus Mitteln des Sozialgesetzbuches II (im folgenden SGB II genannt) belaufen habe. Er bittet um Erläuterung.
FBL Dr. Buhmann erklärt, dass im Jahre 2006 der Betrag von 50.000 Euro zusätzlich aus kommunalen Mitteln gezahlt wurde, weil Schulden ein großes Hemmnis bei der Arbeitsplatzsuche von Menschen sei. Da die Vermittlung in Arbeit Aufgabe des Fachdienstes Arbeit sei, wurden die Mittel im dortigen Budget verausgabt.
KTA Flöge betont, dass die Deckelung von Ausgaben bei den Zuschüssen sicher notwendig sei. Es dürfe jedoch kein ‚closed shop’ entstehen, vielmehr müsse es möglich sein, neue Anträge zu bewilligen.
KTA Schlaugat fragt, ob Schuldnerberatung und Suchtberatung seit kurzem keine freiwilligen Aufgaben, sondern Pflichtaufgaben des Landkreises seien.
FBL Dr. Buhmann bestätigt, dass die beiden genannten Bereiche Pflichtaufgaben seien, aber kommunale Aufgaben darstellen. Der Landkreis müsse also die Kosten tragen. Aufgrund des SGB II sei eine Zuordnung der Leistungen Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung zum Fachdienst Arbeit erforderlich.
KTA Fechner kommt auf den Antrag der Diakonie zurück und will wissen, mit welcher Begründung er abgelehnt wurde.
FBL Dr. Buhmann will das Projekt der Alltagshilfen als Aufhänger für die Diskussion über allgemeine Kriterien verstanden wissen. Ausgangspunkt sei das Ziel des Landrates, nicht in die soziale Infrastruktur einzuschneiden. Des Weiteren solle der Gesamtbetrag der Zuschüsse nicht erhöht werden. Hintergrund sei die finanzielle Situation des Landkreises; solange kein Defizitabbau gelungen sei, könne es keine Ausweitung der Zuschüsse geben. Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Peine soll der Träger seinen Sitz im Landkreis Peine haben. Der bisherige politische Wille sei gewesen, keine Doppelstrukturen zu finanzieren. Dennoch sei es jedem freien Träger unbenommen, in Bereiche vorzustoßen, wo bereits andere tätig seien. Der Erhalt der sozialen Infrastruktur werde der Prüfung der Effizienz und Effektivität unterworfen. Hierzu entwickele sich ein Verfahren, das im Abschluss von Evaluationsvereinbarungen gipfele. Hier seien möglicherweise noch Potenziale vorhanden. Des Weiteren sei die Wirksamkeit einer Maßnahme von Bedeutung, d.h. es muss innerhalb eines Jahres eine Verbesserung der Situation im Verhältnis zum Jahresanfang eintreten. Des Weiteren sei die Nachhaltigkeit eines Projektes von Bedeutung. Als weiteres Kriterium nennt FBL Dr. Buhmann den innovativen und modellhaften Charakter von Projekten. Träger sollten sich im Vorfeld mit ihrer Projektidee an den Landkreis Peine wenden und die etwaige Förderfähigkeit erörtern und nicht, wie es oft geschehe, sich eine Zielgruppe suchen, ein Projekt beginnen und anschließend einen Zuschussantrag stellen. Damit ein neues und innovatives Projekt bezuschusst werden könne, sei eine Diskussion über die Verteilung der Zuschüsse erforderlich. Der Antrag des Diakonischen Werkes sei abgelehnt worden, weil damit eine Doppelstruktur bezuschusst worden wäre.
KTA Fechner verweist auf den Jugendhilfeausschuss, wo Kriterien entwickelt und die Anträge entsprechend behandelt worden seien. Damit sei eine Interessenpolitik einzelner nicht möglich.
KTA Plett fragt nach, wo die Doppelstruktur zu sehen sei.
FBL Dr. Buhmann nennt die Freiwilligenagentur des Paritätischen Peine.
KTA Schlaugat verwahrt sich gegen die Unterstellung einzelner Kreistagsabgeordneter, sie würde einzelne Träger favorisieren. Im Übrigen verweist sie auf das Frauenhaus, die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) und Heckenrose, die sich zusammengefunden haben, um Kosten zu sparen. Dennoch seien die Anforderungen immer höher gestiegen.
KTA Meyermann wirft die Frage auf, ob das neu gegründete Familienservice-Büro eine Doppelung der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) sei.
FBL Dr. Buhmann verneint dies.
KTA Fechner kündigt an, die Diskussion im Kreistag erneut aufzunehmen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt und weist nochmals auf die Vertagung der Beschlussfassung hin.