Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2012 für die Fachdienste Straßen, Bau- und Raumordnng und der Zentralen Vergabestelle
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Wortprotokoll |
Herr Kreisbaurat (KBR) Gemba schlägt vor, den Produkthaushalt seitenweise aufzurufen und die einzelnen Positionen durchzugehen. Er weist ausdrücklich auf die eisernen Sparzwänge hin, denen der vorliegende Haushaltsplanentwurf bei den Planungen unterlag. Er kündigt zudem ein Konsolidierungskonzept an, welches der Landkreis Peine als freiwillige Aufgabe gerade erarbeite. Des Weiteren bittet Herr KBR Gemba ein besonders Augenmerk darauf zu richten, dass der Fachbereich II mit einen Anteil von lediglich 6% am Gesamthaushalt des Landkreises Peine beteiligt sei.
Er gibt den Hinweis, dass den Sparbemühungen geschuldet, kein zusätzliches Personal in den Haushaltsplan eingestellt worden sei.
Herr KTA Flöge bittet um Auskunft, welche Möglichkeiten die Haushaltsdiskussion biete und ob es sich hierbei um realistische Zahlen handle. Herr KBR Gemba macht deutlich, dass der Fachbereich II im Bewusstsein der Notwendigkeit der Entschuldung des Landkreises eine dreiviertel Million Euro eingespart habe und es sich um realistische Zahlen handle.
Ergänzend erläutert Herr Mill das Zahlenwerk des Produkthaushaltes. Er betont, dass die Neueinführung des Doppischen Haushaltes zwangsläufig zu einer veränderten Darstellung führe.
In der sich anschließenden Diskussion entsteht die Frage, ob es möglich sei, für jeden Fachdienst eine Gesamtübersicht über die Gesamtsumme der Personal- und Sachkosten zu erstellen. Herr KBR Gemba antwortet, dass sich die Verwaltung natürlich nach den Wünschen der Politik in Bezug auf eine transparentere Darstellung richten werde und versuchen werde, eine summarische Darstellung je Fachdienst zu ergänzen.
Für den Fachdienst Bau- und Raumordnung berichtet Frau Raeder, dass die Baugebührenordnung nur zu 75% kostendeckend sei, die restlichen 25% müssen von der Kommune getragen werden. Im Denkmalbereich werde sich zeigen, welche Auswirkungen die Reduzierung der Transferleistungen auf 10.000 € haben werde.
Für die Vergabestelle erläutert Herr Kruse, dass die Umstellung von der konventionellen auf die elektronische Vergabe schon jetzt zu Zeitersparnissen und Einsparungen bei den Sachkosten führe (weil die Erstellung der Vergabeunterlagen in Papierform entfällt). Bisher wurden 40% der Vergabeverfahren vollständig elektronisch abgewickelt, so dass mit zunehmender Nutzung des elektronischen Verfahrens auch künftig mit weiteren Einsparungen sowohl bei den Personal- als auch den Sachkosten zu rechnen sei. Den Unternehmen habe der Gesetzgeber derzeit noch freistellt, ob sie Ihre Angebote konventionell oder elektronisch abgeben, so dass aktuell noch beides möglich sei. Die EU plane die elektronische Vergabe für die Kommunen in 2 Jahren verpflichtend einzuführen.
Abschließend macht Herr Kruse deutlich, dass mit der eVergabe eine sehr hohe Verfahrens- u. Revisionssicherheit einhergehe und durch die automatische rechnerische Prüfung der eingereichten eAngebote zudem Rechenfehler u. Manipulationen ausgeschlossen seien.
Herr KTA Raabe kündigt an, dass sich die Mitglieder der CDU bei der Beschlussempfehlung enthalten werden.
Der Ausschuss stimmt, bei drei Stimmenthaltungen, dem Beschussvorschlag einstimmig zu.