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Auszug - Sachstandsbericht zum Wahlrecht in Alten- und Pflegeheimen  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

FDL Schröter erläutert kurz die bereits in der vorhergehenden Sitzung vorgetragenen Hintergründe, die den Fachdienst Soziales

FDL Schröter erläutert kurz die bereits in der vorhergehenden Sitzung vorgetragenen Hintergründe, die den Fachdienst Soziales zum Handeln bewogen haben. Demnach habe eine Analyse der Verteilung von Sozialhilfeempfängern/-innen auf die Alten- und Pflegeheime ergeben, dass sich dieser Personenkreis zu 49% in Einrichtungen mit eher hohen Kosten, zu 50% in Einrichtungen mit mittleren Kosten und zu 1% in Einrichtungen mit eher geringen Kosten befinde. Durch diese Verteilung verursachen die Sozialhilfeempfänger/innen in Pflegeheimen Kosten, die um rund 140 Euro pro Person über den Durchschnittskosten eines Heimplatzes im Landkreis Peine liegen. Für das Jahr 2007 sei bei einer Beschneidung des Wahlrechts mit einer Kostenersparnis in Höhe von 25.000 Euro zu rechnen. Hinsichtlich des Wunsch- und Wahlrechts erläutert FDL Schröter, dass es sich dabei um ein eingeschränktes Recht im Gesetz handle, das heißt bei unverhältnismäßigen Mehrkosten solle es beschnitten werden; dies sei auch durch die Rechtsprechung abgesichert. Vor dem Hintergrund der kurz skizzierten Hintergründe habe der Landkreis Peine einen Vorstoß zur Beschneidung des Wunsch- und Wahlrechts vorgenommen und hierzu zwei offene Dialoge mit den Heimbetreibern geführt, bei denen Konsens über die Einschränkung erzielt worden sei.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen erläutert FDL Schröter die Vorgehensweise: Demnach werde bei einem Neuantrag geprüft, ob eine Heimaufnahme erforderlich und die Kosten der gewünschten Einrichtung über oder unter dem Durchschnitt liegen. Liegen die Kosten unter dem Durchschnitt, stehe dem Wunsch nichts entgegen. Seien die Kosten jedoch höher als der Durchschnitt, finde ein Beratungsgespräch über die Gründe der Auswahl statt. Die Gründe würden an den gesetzlichen Anforderungen und der Rechtsprechung gemessen werden. Seien die Gründe akzeptabel, könne die Aufnahme in dem gewünschten Heim erfolgen. Sollten sie nicht akzeptabel sein, werde ein konkretes Alternativangebot für ein kostengünstigeres Heim vorgelegt werden. Ziel des Fachdienstes Soziales sei es, dass das Beratungsgespräch immer innerhalb von fünf Tagen geführt werde.

 

 

KTA Fechner bittet um Vorlage der Kriterien, die zu einer Ablehnung führen würden. Dies wird von FDL Schröter zugesagt.

 

KTA Plett erklärt, dass ihm ein Schreiben mit Erläuterungen vorliege. Darin sei von einer Pflegefachkraft die Rede. Er bittet um Auskunft, ob eine solche Stelle geschaffen werden solle.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass bislang eine Pflegefachkraft mit einer Arbeitszeit von 2 Stunden beschäftigt sei und dieses Kontingent auf 4,75 Stunden pro Woche aufgestockt wurde.

 

Bürgervertreterin Papenberg führt aus, dass die Träger von Alten- und Pflegeheimen eine Arbeitsgemeinschaft gegründet haben, der viele Einrichtungen angehören. Sie widerspricht FDL Schröter und erklärt, dass lediglich ein Dialog stattgefunden habe, bei dem kein Konsens erzielt worden sei. Die von den Trägern unterbreiteten Vorschläge seien nicht gehört worden. Des Weiteren betont sie, dass die beschriebene Vorgehensweise bereits angewendet werde. Ihr seien mindestens drei oder vier Fälle bekannt, bei denen eine Ablehnung ohne Angabe von Gründen erfolgt sei. Im Übrigen sollen die meisten Anfragen aus dem Krankenhaus stammen, so dass die Heimaufnahme schnell geklärt werden müsse. Die von FDL Schröter genannten fünf Tage seien entschieden zu lang.

 

FDL Schröter entgegnet, dass es mit dem Klinikum Peine zu dieser Problematik Gespräche gegeben habe. Es sei klar, dass es in Eilfällen keine Verzögerung geben dürfe, allerdings könne die Heimaufnahme dann nur vorläufig sein. Auf Nachfrage von Bürgervertreterin Papenberg und KTA Schlaugat konkretisiert er, dass nach Abschluss der Prüfung unter Umständen eine Verlegung erfolgen müsse.

 

KTA Schlaugat erklärt, dass es sich bei den Kriterien zur Unterbringung nicht um richtige Qualitätskriterien handle. Nach ihrer Ansicht werden die von Bürgervertretein Papenberg genannten praktischen Situationen sehr häufig vorkommen. Sie wünscht ebenfalls die Vorlage eines Kriterienkataloges, der § 9 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) genügt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.