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Auszug - Produktbericht Stand 30. September 2011 für das Budget Immobilienwirtschaftsbetrieb  

Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 06.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2011/197 Produktbericht Stand 30. September 2011 für das Budget Immobilienwirtschaftsbetrieb
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
 
Wortprotokoll

Herr KBR Gemba stellt kurz den Immobilienwirtschaftsbetrieb (IWB) als Dienstleister vor

Herr KBR Gemba stellt kurz den Immobilienwirtschaftsbetrieb (IWB) als Dienstleister vor. Er macht deutlich, dass sämtliche gebäudebezogenen Aktivitäten, Maßnahmen und Dienstleistungen während der gesamten Lebenszyklen der kreiseigenen Liegenschaften von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des IWB abgewickelt werden. Da es sich hierbei um einen sehr umfangreichen und vermögensintensiven Bereich handelt, kündigt er auch hier einen Überblick über die einzelnen Leistungen des IWB für eine der nächsten Sitzungen an.

 

Frau KTA Maurer-Lambertz fragt, welche Konsequenzen sich aus den nicht besetzten Stellen ergeben. Herr KBR Gemba weist darauf hin, dass sich die nicht besetzten Stellen, zum Teil durch lange Krankheitsfälle entstanden, durchaus in einer reduzierten Leistung bemerkbar machen. Er führt weiterhin aus, dass die Übernahme der städtischen Schulen zum 01.08.2011 zu weiteren Anspannungen im personellen Bereich geführt habe.

 

Frau KTA Waldeck bittet um Erläuterung, was unter „Sonderwünsche“ der Fachdienste zu verstehen sei.

Herr Schrader erklärt, dass die Räumlichkeiten den Fachdiensten im Rahmen eines Mieter-Vermieter-Verhältnisses zur Verfügung gestellt werden und daher die Bezeichnung Mieterwunsch zutreffender sei. Hierbei handele es sich um alle Leistungen, die über den zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung hinausgehenden Status Quo von den Fachdiensten angefordert werden. Vergleichbar sei dies mit den in jedem privaten Mietverhältnis üblichen Rechten und Pflichten. Das heißt, alle Leistungen, die nicht zur normalen Verantwortung des Vermieters gehören, sondern darüber hinaus gehen, würden als sogenannte Mieterwünsche behandelt. Diese zusätzlich angeforderten Leistungen würden vom IWB nach Erledigung dem beauftragenden Fachdienst in Rechnung gestellt, ein Ablauf quasi wie in einem gewerblichen Betrieb.

Herr KBR Gemba betont, es handele sich hierbei um unvorhergesehene und außerplanmäßige Bedarfe. Als Beispiele könnten Umzüge von Fachdiensten genannt werden. Er ergänzt, dass im Zuge der angekündigten Information zu den Leistungen des IWB auch die Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb des Fachdienstes transparent dargestellt werden soll.

 

Der Ausschuss nimmt von der Informationsvorlage Kenntnis.