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Auszug - Bildungs- und Teilhabepaket - Bericht zum Standder beantragten Leistungen  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Schröter gibt einen Überblick bezüglich des Standes der beantragten Leistungen

Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Schröter gibt einen Überblick bezüglich des Standes der beantragten Leistungen. Dabei geht er zunächst auf die einzelnen Bereiche ein und nennt die Anzahl von potenziellen Empfängerinnen und Empfängern sowie die Anzahl der bislang tatsächlich vorliegenden Anträge. Dabei betont er wiederholt, dass sich die Zahl der zu erwartenden Anträge und damit die Arbeitsbelastung nur unverbindlich schätzen lasse, weil es bislang keine Erfahrungswerte gebe. Insgesamt könnten für alle Leistungsbereiche im Bereich des SGB II für 3.274 Kinder, im Bereich des        SGB XII für 42 Kinder und im Bereich des Wohngeldgesetzes/Kinderzuschlag für        576 Kinder Anträge gestellt werden. Tatsächlich liegen bislang 1.077 Anträge für          757 Kinder im Bereich des SGB II, 9 Anträge für 6 Kinder im Bereich des SGB XII und 410 Anträge für 220 Kinder im Bereich des Wohngeldgesetzes/Kinderzuschlag vor. Die Tendenz sei jedoch steigend.

 

Bürgervertreter (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Nolte wirft die Frage nach der Altersspanne der Berechtigten auf.

 

Fachbereichsleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fach-bereichsleitungen als FBL bezeichnet) Dr. Buhmann antwortet, dass die Altersgrenze für die kulturelle Teilhabe bei achtzehn Jahren liege, bei den übrigen Bereichen werden Leistungen auch darüber hinaus gewährt bis zum 25. Lebensjahr. Das sei notwendig, weil die übrigen Leistungen auch älteren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen müssen, zum Beispiel bei der Schülerbeförderung.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.