Auszug - Verbundtarif Region Braunschweig (VRB); Refinanzierungsvertrag zur allgemeinen Vorschrift im Gebiet des Zweckverbandes Groß-raum Braunschweig (ZGB)
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Schlaugat erklärt, dass der Kreisausschuss in seiner heutigen Sitzung empfohlen habe, den vorliegenden TOP 15 zwar im Kreistag zu diskutieren, ihn zur Beschlussfassung jedoch wieder in den Kreisausschuss zurückzuweisen.
Der Kreistag stimmt dem einstimmig zu.
Landrat Einhaus erklärt, dass er mit der derzeitigen Struktur des ÖPNV im Großraum Braunschweig nicht zufrieden sei. Aufgrund der Vielzahl von Akteuren - 13 Busunternehmen, die mit unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Konzepten arbeiten und als Folge auch mit unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Ergebnissen ihre Leistungen erbringen würden - gebe es zu wenig Transparenz. Zudem gebe es im Großraum Braunschweig verschiedene Strukturen. So habe man im Oberzentrum Braunschweig eine kurze Taktung. Da das durchgängige Angebot allen Bedürfnissen entspreche, müsse auf die Schullandschaft keine Rücksicht genommen werden.
Im Landkreis Peine stelle sich die Situation anders dar. Rund 80 Prozent der Fahrgäste im ÖPNV seien Schülerinnen und Schüler, sodass hier eine andere Flexibilität und andere Steuerungsmöglichkeiten erforderlich seien.
Die Grundlage des ÖPNV sei bisher ein Nahverkehrskonzept mit längerfristiger Laufzeit. Dies passe jedoch nicht zu den Anforderungen des Umlandes, wo ein Großteil der Fahrgäste aus Schülerinnen und Schülern bestehe und daher eine konkrete Anpassung pro Schuljahr benötigt werde. Die Steuerungs- und Vertragsgrundlagen würden also überhaupt nicht zusammenpassen.
Die Feinabstimmung für den Schülerverkehr erfolge aus den Unternehmen heraus und durch Abstimmung mit dem ZGB. Der Schulträger habe letztendlich nicht die Steuerungs- und Vertragsverantwortung, sei aber gefühlt vor Ort in der Verantwortung für einen gut funktionierenden Schülerverkehr.
Landrat Einhaus berichtet zudem von einem Treffen der Oberbürgermeister und Landräte am letzten Montag, an dem lediglich der Oberbürgermeister von Braunschweig und der Landrat von Helmstedt nicht teilgenommen hätten. Bei diesem Treffen herrschte Einigkeit darüber, dass die derzeitige Situation des ÖPNV im Großraum Braunschweig so nicht mehr akzeptabel sei. Die derzeit vom ZGB angebotenen Lösungen könnten nur eine Brückenlösung sein. Man werde diesen daher nur zustimmen, wenn im ZGB die klare Absicht verkündet werde, einen sogenannten Masterplan zu entwickeln, wie der ÖPNV entsprechend umstrukturiert werden könne. Spätestens mit Auslaufen der Lizenzen für die Buslinien müsse dann das neue Zielkonzept umgesetzt werden können. Dieses sollte davon geprägt sein, dass es möglichst nur noch ein Unternehmen mit kommunalwirtschaftlichem Hintergrund gebe und entsprechende Steuerungsmöglichkeiten, auch in den Teilräumen, vorhanden seien. Zudem müsse eine neue Finanzierungsgrundlage entwickelt werden. Sofern dies nicht geschehe, gerate der Großraumtarif in ernsthafte Schwierigkeiten.
Landrat Einhaus betont zum Ende seiner Ausführungen, wie wichtig in diesem Zusammenhang ein klares Signal des Landkreises Peine an den ZGB sei, sich mit einem guten Zielkonzept auseinanderzusetzen und somit eine Grundlage zu erarbeiten, die auch auf Akzeptanz in den Teilräumen stoße.
KTA Kramer weist darauf hin, dass der ZGB nicht zwischen Schülerverkehr und normalem ÖPNV unterscheide. Woraus das Defizit einiger Verkehrsunternehmen entstanden sei, könne von Seiten des Landkreises Peine nicht nachgeprüft werden. Daher sei die Forderung gegenüber den Verkehrsunternehmen berechtigt, diese Zahlen offen zu legen.
Der Landkreis Peine sei Träger der Schülerbeförderung und erhalte im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs hierfür entsprechende Mittel. Die Integration des Schülerverkehrs in den allgemeinen ÖPNV sei vom Land Niedersachsen so gewollt. Eine Folge dieser Integration sei jedoch, dass finanzielle Mittel, die der Landkreis Peine durch die beschlossenen und eben noch einmal bekräftigten Maßnahmen vordergründig beim Schülerverkehr einspare, hinterher den Verkehrsunternehmen fehlen würden. Wer sparen wolle, müsse also die Konsequenzen in Bezug auf Minderleistungen tragen.
Laut KTA Kramer sollte daher über Angebotsanpassungen gesprochen werden. Unwirtschaftliche Linien müssten benannt und Fahrgastzahlen von den Verkehrsunternehmen offen gelegt werden. Zudem sei ein Gesamtkonzept zur Entzerrung der Schulanfangszeiten erforderlich. Alle diese Maßnahmen müssten in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen und dem ZGB zu einer Kostenoptimierung führen.
Der Refinanzierungsvertrag räume den Kommunen in § 1, Absatz 6 bereits jetzt einen gewissen Einfluss ein. Die Frage sei nur, wie weit dieser auch genutzt werde.
Der Wunsch nach einem noch größeren ÖPNV-Tarif rücke in weite Ferne, wenn bereits jetzt im kleinen Maßstab Bedenken vorherrschten.
Landrat Einhaus weist im Zusammenhang mit den Ausführungen von KTA Kramer nochmals auf den komplexen Aufbau der Strukturen des ÖPNV im Großraum Braunschweig hin. Mittlerweile sei aus dem ursprünglichen Thema der kommunalen Selbstverwaltung ein Expertenthema geworden, das nur noch von Fachleuten nachzuvollziehen sei. Die Herausforderung liege nun darin, dies zu korrigieren.
Für KTA Meyermann sei ein gut funktionierender ÖPNV ein wichtiger Standortvorteil. Fest stehe, dass es den ÖPNV nie umsonst geben werde. Immer würden auch kommunale Mittel hierfür eingesetzt werden müssen. Der Landkreis Peine sei nicht mehr bereit, Zahlungen an den ZGB zu leisten, ohne dass es hierfür Verbesserungen gebe. Hierzu gehörten attraktive Verbindungen sowie Strukturen, die den Bedürfnissen des Landkreises Peine Rechnung tragen würden.
KTA Hoffmann stellt fest, dass die Busunternehmen bisher keinen Anreiz gehabt hätten, ihr System zu verbessern, da der Landkreis Peine immer gezahlt hätte. Erst als der Landkreis Peine Überlegungen angestellt hätte, die Schülerbeförderung selber in die Hand zu nehmen und als Folge davon die Einnahmen der Busunternehmen wegzubrechen drohten, sei Bewegung in das Thema gekommen.
Das nun vorgeschlagene Verfahren sei, so KTA Hoffmann, gut. Um zu neuen Strukturen zu gelangen, müssten nun verschiedene Punkte mit dem ZGB diskutiert werden. Hierzu gehörten u.a. ein attraktives Angebot, ein neues Tarifsystem sowie ein Beirat, in den die Interessen des Landkreises Peine tatsächlich eingebracht werden könnten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.