Auszug - Wahl des Kreisrates für Bauen
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Schlaugat weist darauf hin, dass für den Beschluss nach den §§ 62 und 44 NLO eine qualifizierte Mehrheit in Höhe der Hälfte der Mitglieder des Kreistages erforderlich sei.
Der Kreistag beschließt einstimmig:
Herr Wolfgang Gemba wird für die Dauer von 8 Jahren zum Kreisrat für Bauen gewählt.
Die Berufung erfolgt zum 01.08.2011, frühestens nach Inkrafttreten der Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Peine.
- KT 22.06.2011 -