Auszug - Verzicht auf die Ausschreibung der Stelle "Kreirätin/Kreisrat für Bauen"
|
Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Schlaugat weist darauf hin, dass für den Beschluss nach § 62 NLO eine qualifizierte Mehrheit in Höhe von drei Vierteln der Mitglieder des Kreistages erforderlich sei.
Der Kreistag beschließt einstimmig:
Für die Besetzung der Stelle „Kreisrätin/Kreisrat für Bauen“ wird gem. § 62 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 NLO von einer Ausschreibung abgesehen.
- KT 22.06.2011 -