Auszug - Verpflichtung der nicht dem Kreistag und der Verwaltung angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
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Wortprotokoll |
Herr Dr. Buhmann belehrt die folgenden nicht dem Kreistag und der Verwaltung angehörenden Mitglieder über die ihnen nach den §§ 20 – 22 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) obliegenden Pflichten und weist auf die Straftatbestände der Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen (§§ 203, 353b Strafgesetzbuch) hin: Herr Matzel, Frau Dörrstock, Herr Nolte, Herr Zimmermann, Herr Kaste, Herr Reche, Frau Müller-Alarcón und Frau Chmielnik.
Herr Dr. Buhmann erklärt, dass aufgrund einer Änderung der NLO ein Handschlag nicht mehr ausreicht. Die zu Verpflichtenden bestätigen daher die ordnungsgemäße Belehrung durch ihre Unterschrift.