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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Herr Fritzsche, Geschäftsführer der FIPS GmbH, weist auf die Resolution der Vereinten Nationen (Anmerkung des Protokollführers: Gemeint ist die UN-Behindertenrechtskonvention

Herr Fritzsche, Geschäftsführer der FIPS GmbH, weist auf die Resolution der Vereinten Nationen (Anmerkung des Protokollführers: Gemeint ist die UN-Behindertenrechtskonvention.) hin, mit der die Forderung nach Inklusion statt Integration erhoben werde. Dabei solle auch die Förderung mit einbezogen werden. Er stellt die Frage, wie das im Landkreis Peine durchgeführt werden solle.

 

Fachbereichsleiter (im Folgenden FBL genannt) Dr. Buhmann antwortet, dass sich im Bereich der Schulen sowie im sozialen Umfeld bereits etwas tue. Grundsätzlich gelte aber, dass das Land Niedersachsen einen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution auflegen wolle. Sobald dieser vorliege, werde der Landkreis Peine einen eigenen Aktionsplan aufstellen, bei dem der Plan des Landes zu berücksichtigen sei.

 

Herr Plagemann bezieht sich auf den Umgang mit den Beziehern/-innen des Arbeitslosengeldes II (ALG-II). Er bemängelt, dass wiederholt Fragen unter Hinweis auf eine Dienstanweisung nicht beantwortet werden. Die entsprechende Dienstanweisung werde jedoch nicht vorgelegt, obwohl die Antragsteller/innen einen entsprechenden Anspruch aus § 14 Sozialgesetzbuch I (SGB I) haben. Er bittet um Auskunft, ob ihm das Recht auf Einsicht in die Dienstanweisung zustehe.

 

 

 

 

 

 

 

 

Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Sommer antwortet, dass es im Bundesrecht eine allgemeine Auskunftspflicht gebe. Daher habe jede/r Antragsteller/in das individuelle Recht auf Auskunft zur Sach- und Rechtslage.

 

Herr Plagemann fragt nach, ob er eine Dienstanweisung einsehen dürfe.

 

FDL Sommer erwidert, dass die Entscheidungsgrundlagen eingesehen werden dürfen.

 

Herr Plagemann wendet sich einem anderen Problem zu: Es sei ihm bekannt, dass Unterlagen, die persönlich abgegeben werden, keinen Eingangsstempel bekommen würden. Hinterher seien diese Unterlagen nicht mehr auffindbar und es heiße, dass sie nicht eingegangen seien. Er fragt an, ob dazu etwas gesagt werden könne.

 

FDL Sommer entgegnet, dass alle Eingänge mit einem Eingangsstempel versehen werden. Dieser werde bei einem Eingang über den normalen Postweg von der zentralen Poststelle angebracht. Sofern Unterlagen im Jobcenter abgegeben werden sollten, werde dort ein Eingangsstempel des Fachdienstes angebracht. Grundsätzlich werden alle Eingänge mit einem Eingangsstempel versehen.

 

FDL Scharf ergänzt, dass die Eingänge von Menschen bearbeitet werden und es nicht ausgeschlossen werden könne, dass einzelne Eingänge nicht gestempelt werden. Das seien aber Ausnahmen, die nichts an der grundsätzlichen Vorgehensweise ändern würden. Sie bietet Herrn Plagemann an, einen Termin zur Besprechung der konkreten Einzelfälle zu vereinbaren, um die Problematik auszuräumen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.