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Auszug - Änderung und Neufassung der Richtlinien des Landkreises Peine über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baus von Kindergärten und Krippen  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2010/203 Änderung und Neufassung der Richtlinien des Landkreises Peine über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baus von Kindergärten und Krippen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 1 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Herr Dr

 

 

Herr Dr. Buhmann verweist auf die Beschlussvorlage und erläutert die nach verbindlicher Einführung der doppischen Haushaltswirtschaft erforderliche Notwendigkeit, die Investitionskostenförderung für den Kindergarten- und Krippenbau ab 01.01.2011 mit einer Zweckbindungsfrist zu versehen. Lt. Ziffer 6 der neuen Richtlinien beträgt die Zweckbindung in Anlehnung an die Praxis des Landes 25 Jahre.

Im Übrigen enthält die Neufassung der Richtlinien nunmehr alle seit 1991 ergänzend gefassten Beschlüsse des Kreistages.

 

Herr Upadeck möchte wissen, ob die genannte Frist auch für die Außenanlagen und die Gerätschaften gilt, da diese ebenfalls unter Ziffer 5.3 der Richtlinie aufgeführt sind.

 

Herr Dr. Buhmann bestätigt, dass lediglich die baulichen Anlagen der 25jährigen Frist unterliegen.

 

Herr Fechner bittet die Verwaltung, die Rechtslage über die tatsächliche Auslegung der Zweckbindungsregelung unter Ziffer 6 der Richtlinie noch einmal zu prüfen und dem Jugendhilfeausschuss eine Rückmeldung zu geben.

 

Anmerkung der Protokollführerin:

Unter Ziffer 5.3 der Richtlinie ist lediglich dargestellt, wie die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben ermittelt wird. Bei dem Zuwendungsbetrag selbst handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der den einzelnen Kostengruppen nicht konkret zugeordnet ist. Er ist zweckbestimmt für die Schaffung einer bestimmten Anzahl von Betreuungsplätzen in einem bestimmten Gebäude. So ist es auch in den Zuwendungsbescheiden formuliert. Daher ist die Zweckbindung nach Ziffer 6 der Richtlinie auf die bauliche Anlage insgesamt in Verbindung mit den darin geschaffenen Betreuungsplätzen anzuwenden.

 

Auf die Frage von Frau Chmielnik, ob auch Hortplätze unter die Fördervoraussetzungen der Richtlinie fallen, entgegnet Herr Dr. Buhmann, dass Hortplätze derzeit nicht gefördert werden und dafür im Hinblick auf die Weiterentwicklung im Bereich der Ganztagsschulen auch mittelfristig kein Bedarf gesehen wird.

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Beschlussvorlage einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag, die Änderung und Neufassung der Richtlinien des Landkreises Peine über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baus von Kindergärten und Krippen zu beschließen.