Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2011 für den Bereich "Fachbereich III sowie die Fachdienste Soziales, Arbeit und Gesundheit"
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Wortprotokoll |
FBL Dr. Buhmann erläutert die Vorlage. Dabei betont er, dass aufgrund der neuen Systematik die Möglichkeit eines Vergleichs des Haushalts für das Jahr 2011 mit dem bisherigen Haushalt nicht gegeben sei. Die Ansätze bei den Fachdiensten Arbeit und Soziales seien aber zurückgefahren worden. Konkret seien im Fachdienst Soziales alle Ansätze mit Ausnahme der Eingliederungshilfe gesunken. Für den Fachdienst Gesundheitsamt gebe es keine Veränderungen. Beim Fachdienst Arbeit habe man im Bereich ‚Kosten der Unterkunft’ die optimistischere Variante gewählt. Allerdings beinhalte der Haushalt einige Risikofaktoren: Die höheren Regelsätze für die SGB-II-Bezieher/innen könnten zu einem Anstieg bei den Fallzahlen und damit zu höheren Unterkunftskosten führen.
Auch die Umsetzung des Teilhabe- und Bildungspaketes sei noch völlig ungeklärt; eventuell werden dafür zwei Stellen benötigt. Ebenfalls noch ungeklärt sei die Kostenerstattung durch den Bund. Außerdem sei der Schlüssel Sachbearbeiter/in-Fallzahl verändert worden, sodass drei Stellen für den Fachdienst Arbeit benötigt werden.
BV Lange bittet um Angabe des Schlüssels für die Betreuung.
FDL Scharf entgegnet, dass das schwierig sei und nicht spontan beantwortet werden könne.
KTA Meyermann erklärt, dass sie unter Berücksichtigung der vielen Risikofaktoren nicht zustimmen könne und beantragt eine Überweisung in die Fraktionen.
KTA Schlaugat beantragt ebenfalls eine Überweisung in die Fraktionen, weil bis zur entscheidenden Kreistagssitzung das eine oder andere vielleicht klarer geworden sei.
KTA Fechner stellt die Frage nach dem Unterschied zwischen dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzhaushalt.
Controller Scharenberg antwortet, dass der Teilergebnishaushalt am ehesten mit dem bisherigen Verwaltungshaushalt, ergänzt um Abschreibungen und innere Verrechnungen, zu vergleichen sei. Der Teilfinanzhaushalt umfasse die tatsächlichen Einnahmen und Auszahlungen.
KTA Lächelt schlägt vor, den Haushalt angesichts der vielen noch ungeklärten Risikofaktoren erst im Januar oder Februar zu beschließen.
FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass die Unwägbarkeiten aus heutiger Sicht beherrschbar erscheinen. Sollte der Haushalt jedoch erst im Januar oder Februar verabschiedet werden, würde sich der Landkreis Peine bis zur Genehmigung durch das Land in der vorläufigen Haushaltsführung befinden, was wesentlich problematischer erscheine.
KTA Meyermann bemängelt, dass die neue Haushaltssystematik effizienter sein solle als die Kameralistik. Bislang werde aber mehr verdeckt, sodass es nicht erkennbar sei, welche Kosten für eine konkrete Maßnahme entstehen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird die Beschlussvorlage-Nr. 189/2010 in die Fraktionen verwiesen.