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Auszug - Kürzung bei den Eingliederungsleistungen des SGB II  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2010/188 Kürzung bei den Eingliederungsleistungen des SGB II
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann erläutert die Vorlage und beschreibt insbesondere die Inhalte und den Zeitrahmen des Globalbudgets des Bundes. Die Auswirkungen auf den Landkreis Peine seien gravierend und würden zu einer Reduzierung der zugewiesenen Mittel führen. Als Folge befürchte er schmerzhafte Einschnitte in die Trägerlandschaft, aber auch bei den ALG-II-Empfängern/-innen. FBL Dr. Buhmann erklärt, dass der Bund als Begründung für die Mittelreduzierung den Wirtschaftsaufschwung angebe. Dabei werde aber übersehen, dass dieser Aufschwung an den Langzeitarbeitslosen und damit an der Klientel des Fachdienstes Arbeit vorbeigegangen sei. Die positiven Auswirkungen seien lediglich im Bereich der ALG-I-Kundschaft zu verzeichnen. Dies werde auch durch die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die sich noch immer oberhalb der Zahl des Jahres 2008 und damit der Zeit vor der Wirtschaftskrise bewege, bestätigt. Anschließend erläutert FBL Dr. Buhmann die für das Jahr 2011 anwendbaren Handlungsmöglichkeiten.

 

BV Lange fragt an, ob im Bereich der Verwaltungskosten die Möglichkeit bestehe, dass der Bund eine größere Summe übernehme.

 

FBL Dr. Buhmann verneint dies.

 

KTA Flöge weist darauf hin, dass geschlossene Verträge gehalten werden müssen. Nach Auslaufen der Verträge müsse die Trägerlandschaft auf ihre Wirkung hin abgeklopft werden. Im Übrigen halte er die in der Informationsvorlage dargestellten Handlungsmöglichkeiten für alternativlos.

 

FBL Dr. Buhmann weist darauf hin, dass der Landkreis Peine mit dem Land Zielvereinbarungen abschließen müsse. Das erleichtere den Problemdruck keineswegs.

 

FDL Scharf ergänzt, dass es bundeseinheitliche Zielvorgaben sein werden, z.B. Aktivierungsquoten. Das Land sei dabei nur der Ansprechpartner.

 

 

 

 

 

KTA Konrad erklärt, dass Politik und Verwaltung gemeinsam nach Lösungen suchen werden. Wichtig sei dabei die Planungssicherheit der Bildungsträger. Des Weiteren betont er, dass sich die in der Sachdarstellung als dritte Handlungsmöglichkeit genannte Aufhebung des Beschlusses des Kreisausschusses ausschließlich auf die Zahl der 250 Plätze und nicht auf die eigentliche Maßnahme beziehe. Die SPD wolle die Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft (BBg) erhalten.

 

FBL Dr. Buhmann bestätigt die Aussage des KTA Konrad bezüglich der Platzzahl.

 

KTA Plett stellt die Frage, bis wann die Zielvereinbarung abgeschlossen sein müsse.

 

FDL Scharf antwort, dass dies bis April 2011 erfolgt sein müsse.

 

FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass der Abschluss eventuell auch früher stattfinden könne. Wünschenswert sei ein früher Abschluss, da die Laufzeit der Zielvereinbarung das Jahr 2011 sei.

 

KTA Meyermann erklärt, dass der Fokus auf die Jugendlichen gerichtet werden müsse. Es sei deshalb erforderlich, Geld für die Jugendwerkstätten bereitzustellen. Der Landkreis dürfe sich nicht aus dem sozialen Arbeitsmarkt zurückziehen. Zudem werde es zunehmend wichtig, zu Nachbarschaftshilfen, Netzwerken und ähnlichen Möglichkeiten zurückzukehren. Allerdings brauche das Ehrenamt das Hauptamt, weshalb der Landkreis die Vernetzung aller ehrenamtlichen Tätigkeiten auf die Beine stellen müsse.

 

Da keine weitere Wortmeldung vorliegt, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage-Nr. 188/2010 Kenntnis genommen habe.