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Auszug - Bundesprojekt "Bürgerarbeit" für SGB II-Leistungsempfängerinnen und -empfänger  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2010/146 Bundesprojekt "Bürgerarbeit" für SGB II-Leistungsempfängerinnen und -empfänger
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:33 - Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

Zunächst erläutert FBL Dr

Zunächst erläutert FBL Dr. Buhmann das Projekt der Bürgerarbeit allgemein und hebt hervor, dass nur gemeinwohlorientierte zusätzliche Tätigkeiten für Bürgerarbeit in Frage kommen.

 

 

 

 

 

Der eigentlichen Bürgerarbeit – im Landkreis Peine seien dafür maximal 50 Plätze à 30 oder 20 Stunden wöchentlich vorgesehen – gehe die Aktivierungsphase voraus, die aus dem Eingliederungsbudget des Fachdienstes Arbeit zu finanzieren sei. Eine Integration aus der Aktivierungsphase in den ersten Arbeitsmarkt werde grundsätzlich angestrebt. Die eigentliche Bürgerarbeit werde mit Festbeträgen des Bundes finanziert und sei auf 3 Jahre befristet angelegt. Der Landkreis Peine stellt ab Oktober 3 Mitarbeiter/innen befristet im Rahmen der Bürgerarbeit ein.

 

Bürgervertreter Lange fragt nach, aus welchem Grund bei Bürgerarbeit keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet würden. FBL Dr. Buhmann erklärt dies mit der beabsichtigten Verhinderung des sogenannten Drehtüreffektes.

 

Bürgervertreter Heuer erkundigt sich nach den Kriterien gemeinwohlorientiert und zusätzlich. Er möchte wissen, welche Vorkehrungen getroffen werden, um die Verdrängung von regulären Arbeitsverhältnissen auszuschließen. KTA Meyermann fragt zusätzlich, inwiefern Bürgerarbeit in Konkurrenz zu den Angeboten der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des Landkreises Peine mbH (BBg) stehe.

 

FDL Sommer weist auf die inhaltsgleichen Kriterien bei den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung hin. Auch dort werde vom Fachdienst Arbeit sehr genau geprüft, ob im Einzelfall die Kriterien vorliegen und in Zweifelsfällen bei der Kammer angefragt. FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass dies auch eine Frage der jeweiligen sozialen Felder sei und man bei maximal 50 Plätzen ohnehin keinen Verdrängungswettbewerb befürchten müsse. Auf Nachfrage von KTA Schlaugat weist FDL Sommer noch auf den Kriterienkatalog auf Bundesebene hin, der sich in der praktischen Anwendung schon bei den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bewährt habe.

 

FBL Dr. Buhmann informiert schließlich noch über die von den Optionskommunen aufgezeigte Problematik, dass die Festbeträge des Bundes zur Finanzierung der Bürgerarbeit in Höhe von 1.080 € / Monat (bei 30 Wochenstunden) bzw. 720 € / Monat (bei 20 Wochenstunden) bei tarifgebundenen Anbietern nicht ausreichend seien. Die Lösung des Problems sei noch offen, jedoch werde die Differenz wohl kaum von Bund, Land oder Landkreis übernommen, sondern eher durch den jeweiligen Träger. Diese werde sich voraussichtlich im Laufe des Jahres 2011 klären.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.