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Auszug - Disponibilität der Produkte  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 24.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

Der Controller des Fachdienstes Jugendamt (FD34), Herr Zilling, stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation das Produkt Unterhaltsvorschuss vor und erläutert, dass dieses Produkt nicht disponibel ist

Der Controller des Fachdienstes Jugendamt (FD34), Herr Zilling, stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation das Produkt Unterhaltsvorschuss vor und erläutert, dass dieses Produkt nicht disponibel ist. Auf die beigefügte Anlage wird im Weiteren verwiesen.

 

Herr Fricke äußert die Bitte, dass zukünftig in der Einladung und der Tagesordnung das vorgestellte Produkt namentlich benannt wird zur besseren Vorbereitung der Ausschussmitglieder. Im Übrigen sei er davon ausgegangen, dass die vorgestellten Produkte aus der Übersichtsliste „Disponibilität der Produkte“ stammen, da diese zunächst abgearbeitet werden solle.

 

Herr Dr. Buhmann erklärt, dass die gesamten Produkte des FD34 in einer kommenden JHA-Sitzung vorgestellt und erörtert werden. Aufgrund der Vielzahl von Produkten sei ein solch tiefer Einblick wie bei der heutigen Sitzung jedoch nicht möglich, sodass vorab einzelne Produkte vorgestellt werden sollten.

 

Herr Manns erkundigt sich nach dem Verfahrensablauf bis hin zur Titulierung. Als zuständiger Sachgebietsleiter erläutert Herr Heimburg, dass nach zwei Aufforderungen und nicht erfolgender Reaktion der FD34 bereits das sogenannte vereinfachte Verfahren betreibe und entsprechend Titel erwirke. Bei Widersprüchen der unterhaltspflichtigen Person betreibe der Landkreis Peine dann auch die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche.

 

Auf die Frage von Herrn Manns nach Vergleichzahlen zu den erwirkten Titeln und weiteren Kennzahlen verweist Herr Zilling auf erfolgte Kennzahlenvergleiche. So betrage die sogenannte Rückholquote des LK Peine rd. 17 %, die geringsten Werte liegen bei 14%, die Höchstwerte bei über 30 %. Er verweist darauf, dass die Rückholquote bei über 30 % liegen müsse um weitere Personalkosten kostenneutral aufzufangen.

 

Herr Scharenberg ergänzt durch den Hinweis auf die Trennung der Sachbearbeitung und der Vollstreckung. Sollte die Rückholquote erhöht werden, sei nicht nur im FD34 eine Personalaufstockung erforderlich. Auch in der Kreiskasse als vollstreckende Abteilung sei dann eine Personalaufstockung erforderlich.

 

Frau Meyermann fragt nach, welche Folgen die Kostenreduzierung in diesem Bereich habe, ob ggf. durch Personalkostenreduzierung der Zuschussbedarf für den LK Peine in diesem Produkt gesenkt werden können. Herr Zilling führt daraufhin aus, dass dann lediglich die reine Fallbearbeitung erfolgen könne, die Zahlbarmachung des UVG. Jedoch wäre kein Raum mehr für die Heranziehung der Unterhaltspflichtigen (Rückholquote) gegeben, dem gesetzlichen Auftrag würde nicht nachgekommen.

 

Herr Matzel fragt, in welcher Summe für die erwirkten Titel tatsächliche Forderungen bestünden. Herr Heimburg weist auf Kassenforderungen in Höhe von rd. 3 Millionen Euro hin. Herr Matzel betont, dass diese Zahl ein Indiz für die gute Arbeit der Sachbearbeiterinnen sei, denn dadurch werde deutlich, dass alles getan wird um die Forderungen geltend zu machen.

 

Herr Fricke erkundigt sich, ob in den in der Präsentation genannten Beträgen auch die Personalkosten befinden. Herr Scharenberg verweist darauf, dass diese Kosten unter der Verwaltung der Jugendhilfe verbucht würden, die zuvor genannten Beträge also die reinen Leistungen an Kundinnen und Kunden des FD34 darstellen.