Auszug - Einwohnerfragestunde
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Wortprotokoll |
Oliver Hartmann aus Stederdorf bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
- Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur geplanten Hähnchenmastanlage in Wendesse würden in einem Gutachten der Landwirtschaftskammer auch Daten aus den Jahren 1995 bis 2004 herangezogen, die sich auf eine Windmessstation für Immissionsdaten in Wunstorf (55 km entfernt) bezögen. Warum habe man hier nicht auf Daten einer deutlich näher liegenden Messstation in Vechelde zurückgegriffen?
- Warum sei im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur geplanten Hähnchenmastanlage in Wendesse keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich? Warum erfolge keine Vorprüfung?
- Dir zukünftige Gesamtfläche des Betriebes in Wendesse belaufe sich auf ca. 25.705 m². Warum sei im Bauantrag jedoch nur ca. 1/10 der Fläche aufgeführt?
LBD Gemba erklärt, dass der für die Genehmigung zuständige Fachdienst Umwelt die von Herrn Hartmann genannten Punkte eingehend prüfen werde. Das erwähnte Gutachten werde üblicherweise von einem Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer erstellt, und die Kreisverwaltung sehe auch keinen Anlass, an der Seriosität und Begründetheit des Gutachtens zu zweifeln. Man werde dem Hinweis hinsichtlich der genannten Messstelle in Vechelde jedoch nachgehen. Für Kleinverfahren mit unter 40.000 Kreaturen pro Anlage bestehe in der Tat keine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Vorprüfung sei von Amts wegen jedoch durchgeführt worden. Hinsichtlich der Flächenangaben würden die Angaben von Herrn Hartmann genau geprüft.
Die Kreisverwaltung sei stets dankbar für Hinweise aus der Bevölkerung und gehe sehr sorgfältig bei der Behandlung dieses noch nicht entscheidungsreifen Antrages vor. So hätte sich der Landrat bereits vor zwei Wochen in einer dreistündigen Veranstaltung den Fragen der Bürgerinitiative gestellt.
Auf Anfrage von Herrn Andreas Cassel erklärt LBD Gemba, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, Vorranggebiete für Mastanlagen im Rahmen der Bauleitplanung auszuweisen. Zuständig hierfür seien die Gemeinden, die bekanntlich die Planungshoheit hätten. Die Ausweisung solcher Vorranggebiete sei jedoch eine zweischneidige Angelegenheit, da hierdurch eine Sogwirkung auf nicht standortgebundene Unternehmen, die nicht aus der Region kämen, erzeugt werde.
Herr Thorsten Steger stellt die Frage, inwieweit dieses Thema in den Fraktionen bzw. auch mit den Fraktionen anderer Landkreise besprochen werde.
Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat bittet Herrn Hartmann, sich hierfür direkt mit den Fraktionsvorsitzenden in Verbindung zu setzen.
Frau Heike Kobow befürchtet, dass es im Hinblick auf die Schlachtanlage in Wietze nicht bei der bisherigen Anzahl von Hähnchenmastanlagen im Kreis bleiben werde. Sie bittet daher um die Beantwortung der Frage, ob die Kreisverwaltung nicht nur jede einzelne Anlage, sondern auch die Gesamtsituation hierzu betrachtet hätte.
Landrat Einhaus verweist zunächst darauf, dass der Landkreis Peine der dichtbesiedeltste Kreis in ganz Niedersachsen sei. Die generelle Linie der Kreisverwaltung sei es nicht, im Kreisgebiet einen Schwerpunkt für derartige Betriebe aufbauen zu wollen, zumal man auch nicht die Entwicklungsperspektiven in diesem Bereich sehe. Sofern jedoch hiesige Landwirte im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eine Hähnchenmastanlage beantragen würden, werde die Kreisverwaltung diese Anträge nach Maßgabe des Gesetzes abarbeiten. Der Kreis werde allerdings auch das deutliche Signal nach außen geben, keine Ansiedlungsvoraussetzungen für Unternehmen schaffen zu wollen, die die Hähnchenmast industriell in Großanlagen betrieben.
Für Frau Silke Litschke sei es unerklärlich, warum ein Wald mindestens 285 m von einer solchen Anlage entfernt sein müsse, ihr eigenes Wohnhaus jedoch nur 230 m entfernt liege.
LBD Gemba erklärt, dass bei der Mindestentfernung eines Waldes zur Anlage die Ammoniakimmission vor dem Hintergrund der Bodenversauerung eine Rolle spiele. Im Hinblick auf die nahe Wohnbebauung zur Anlage versichert LBD Gemba, dies im Antragsverfahren mit besonderer Sorgfalt betrachten zu wollen. Es werde zudem geprüft, inwieweit hier ggf. besondere Umstände vorhanden seien, die erweiterte Anforderungen an den technischen Betrieb der Anlage stellten.
Herr Jürgen Eggers fragt an, wie der Landkreis die Überwachung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft sicherstellen werde.
Landrat Einhaus teilt mit, dass dies eine ständige Aufgabe sein werde, der sich der Kreis zu widmen habe. Solange sich die Anzahl der Hähnchenmastanlagen im derzeitigen Rahmen bewege, werde die Kreisverwaltung dies sicher leisten können. Sollten die Anlagen jedoch zunehmen, entstünde hierdurch ein personalwirtschaftliches Problem.
KTA Dr. Klinke nimmt ab 17:35 Uhr an der Sitzung teil.
Frau Silke Beneke aus Wendesse gibt bekannt, dass zwischenzeitlich 575 Unterschriften gegen die dortige Hähnchenmastanlage vorlägen. Sie bittet um Auskunft, an wen sie diese Liste übergeben könnte.
Landrat Einhaus erklärt, dass er gerne bereit sei, diese Unterschriftenliste nach vorheriger Terminvereinbarung entgegen zu nehmen.
Frau Helga Laue von der "Bürgerinitiative Lahstedt/Ilsede für Tier, Mensch und Umwelt" möchte wissen, wie die Mitglieder des Kreistages mit der Gewissensfrage umgingen.
Landrat Einhaus entgegnet, dass aufgrund der Geschäftsordnung Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner üblicherweise nur an den Landrat und nicht an einzelne Abgeordnete des Kreistages gerichtet werden dürften.
Er weist zudem darauf hin, dass es sich bei der Kommunalverwaltung um die exekutive (vollziehende) Gewalt handele, d.h. der Kreis setze die gesetzlichen Vorgaben der legislativen (gesetzgebenden) Gewalt um. Ein Spielraum sei lediglich im Rahmen der Auslegung der Gesetze bzw. im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung möglich.
Hinsichtlich der generellen Linie des Kreises zum Thema Hähnchenmast verweist Landrat Einhaus auf seine vorherigen Ausführungen.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer liegen nicht vor.
- KT 10-06-23 -