Auszug - Satzung zur Schülerbeförderung
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat geht auf die Vorlage ein.
Frau KTA Jütte teilt mit, dass sie in der Sitzung des Kreisausschusses am 28. Mai Fragen hinsichtlich der Satzungsänderung zur Schülerbeförderung gestellt hätte. Laut Protokoll seien ihr diese Informationen von EKR Heiß rechtzeitig vor der nächsten Kreistagssitzung zugesichert worden. In einem Gespräch mit dem Fachdienst Schule, Kultur und Sport vor einer Woche hätte Frau KTA Jütte unter Hinweis auf die Informationspflicht gegenüber Kreistagsabgeordneten nochmals um die Beantwortung
ihrer Fragen gebeten. Auch in der heutigen Sitzung des Kreisausschusses seien ihre Fragen unbeantwortet geblieben.
Frau KTA Jütte äußert in diesem Zusammenhang ihr Missfallen.
KTA Kramer weist darauf hin, dass sich seine folgende Stellungnahme inhaltlich auf die Vorlagen 59/2010 und 91/2010 beziehe.
Er führt weiter aus, dass sich der ÖPNV im Landkreis Peine seit Jahren in Schwierigkeiten befände. So würde er fast ausschließlich durch den Schülerverkehr aufrecht erhalten, denn die wenigen freien Nutzerinnen und Nutzer könnten ein solches System wirtschaftlich nicht rechtfertigen. So käme es bereits jetzt zu Einschränkungen des Busangebotes in den Ferienzeiten. Für die Anbieterinnen und Anbieter des ÖPNV im Landkreis Peine sei bereits seit längerer Zeit ein wirtschaftlich auskömmlicher Betrieb nicht mehr gewährleistet. Nachdem der ZGB in den vergangenen Jahren seinen jährlichen Zuschuss an die Verkehrsunternehmen von 1,2 Millionen Euro in 2001 auf 0 Euro in diesem Jahr zurückgefahren und dies den beteiligten Kommunen fast jährlich erhebliche Nachlässe der vereinbarten Umlage an den ZGB beschert hätte, seien die betroffenen Verkehrsunternehmen jetzt an ihre kalkulatorischen Grenzen gestoßen. Nur wenige Buslinien seien noch wirtschaftlich zu betreiben.
Um kurzfristig Ausgaben zu sparen, werde das Hauptgeschäft „Schülerverkehr“ mit dieser Vorlage weiter eingeschränkt. Auch wenn weniger Schülerinnen und Schüler durch die Erhöhung der persönlich zumutbaren Schulwegstrecke, durch ein Bonussystem für Radfahrerinnen und Radfahrer und sogar durch ein umweltpolitisch fragwürdiges Sponsoring der Schülerbeförderung durch PKW’s die Busse nutzten, würden für die Verkehrsunternehmen die Kosten für das Fahrzeugmaterial und die Fahrerlöhne in unveränderter Höhe bestehen bleiben. Mindereinnahmen müssten dann an einer anderen Stelle wieder eingespart werden, z.B. durch die Zusammenlegung von Buslinien. Eine andere Möglichkeit könnte darin bestehen, mit klügeren Schulanfangszeiten diese aufzufächern. Doch dies scheine ein unüberwindliches Problem für die Schulen zu sein. Auch die Erhöhung der Fahrpreise sei eine Möglichkeit. Hierdurch würde die Nachfrage jedoch weiter sinken.
Sollte sich der ZGB bereit erklären, wieder die Verluste der Verkehrsunternehmen zu übernehmen, hätte dies eine Anhebung der Umlage zur Folge. Dies stoße bei den anderen Kommunen jedoch auf klare Ablehnung, da diese die Verluste des ÖPNV auf kommunaler Ebene ausglichen.
Als weitere Maßnahme würden die Vertreter beim ZGB aufgefordert, sich für ein individuelles Erfassungssystem zur gebrauchsgenauen Abrechnung der Fahrten von und zur Schule im ÖPNV einzusetzen. Es stelle sich hierbei jedoch die Frage, ob ein solches System überhaupt zu finanzieren sei. Der ZGB spreche hier von einer Luxusforderung.
Der Landkreis Peine gefährde mit den bereits genannten Vorlagen den Tarifverbund im Großraum Braunschweig, weil dies eine Signalwirkung auf andere Verkehrsunternehmen haben werde.
Laut KTA Kramer ginge der Trend hin zu regionalen und landesweiten Verbunden und nicht zu kleinen Einzellösungen, wie es durch diese Vorlage zu erwarten sei.
KTA Kramer richtet zum Abschluss seiner Ausführungen den dringenden Appell an Landrat Einhaus, zusammen mit dem ZGB und den Verkehrsunternehmen nach einem Kompromiss zu suchen.
KTA Möhle teilt grundsätzlich die Bedenken von KTA Kramer. Es dürften hier jedoch nicht zwei Dinge miteinander vermengt werden, die ursächlich nichts miteinander zu tun hätten. Der ÖPNV befände sich seit Jahren in einer strukturellen Krise. An dieser Problematik werde die Anhebung der km-Grenze von 2 auf 3 jedoch nicht allzu viel ändern. Die Frage, die sich hier grundsätzlich stelle, sei die, ob der Landkreis in
diesem Bereich Einsparungen vornehmen wolle. Was in Zukunft mit dem ÖPNV geschehe, könne hier heute nicht entschieden werden.
KTA Möhle hält den vorliegenden Beschlussvorschlag für durchaus gerechtfertigt.
KTA Konrad äußert den Eindruck, dass KTA Kramer aufgrund seiner Ausführungen weder auf die Kreisfinanzen noch auf die Forderungen seiner eigenen Partei, Einsparungen bei den Schülerbeförderungskosten zu erzielen, Rücksicht nehme. KTA Konrad ist überzeugt, dass weder Kinder und Eltern durch den hier vorliegenden Beschlussvorschlag überfordert würden. Der Kreiselternrat teile diese Ansicht. Der ZGB teile die Befürchtungen von KTA Kramer zwar in der Tendenz, hätte diese aber nicht so gravierend wie dieser beschrieben.
Im Hinblick auf die jährlich steigenden Schülerbeförderungskosten habe die Politik auch dahingehend eine Verantwortung, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um dem entgegenzuwirken. Die CDU-Kreistagsfraktion hätte seinerzeit zu Recht kritisiert, dass das ursprünglich für 2009 geplante Einsparziel des Landkreises im Bereich der Schülerbeförderung nicht erfüllt worden sei.
KTA Konrad bittet daher die anwesenden Kreistagsabgeordneten, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.
KTA Plett dankt KTA Kramer für seine Ausführungen. Diese hätten gezeigt, in was für einem schwierigen Umfeld der Beschluss gefasst werden müsse.
Die CDU-Kreistagsfraktion hätte sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Letztendlich werde man dem Beschlussvorschlag, in Kenntnis der Schwierigkeiten, die damit verbunden seien, mit großer Mehrheit folgen.
KTA Flöge erklärt, dass die Auswirkungen der in der Beschlussvorlage genannten fünf Punkte auf den ÖPNV durchaus unterschiedlich seien. So könne die FDP-Kreistagsfraktion den Punkten a.) und d.) folgen, den Punkten b.), c.) und e.) könne jedoch nicht zugestimmt werden.
Laut EKR Heiß treffe die Aussage von KTA Kramer, dass durch diese Beschlussvorlage der Tarifverbund gefährdet würde, nicht zu. Der Tarifverbund sei schon längst gefährdet.
Der Landkreis Peine sei relativ bevölkerungsreich mit vergleichsweise vielen Schülerinnen und Schülern und kurzen Strecken, also ein durchaus attraktiver Bereich für den ÖPNV. Dies sei auch daran ersichtlich, dass einer der beiden Leistungserbringer im Bereich des ÖPNV im Landkreis Peine wirtschaftlich auskömmlich fahren würde. Dem anderen Unternehmen würde dies nicht gelingen.
EKR Heiß hält es aber für die falsche Entscheidung, hierauf Rücksicht zu nehmen.
Landrat Einhaus bestätigt die Aussage von KTA Kramer, dass sich die Kommunen mit den Problemen im Bereich des Tarifverbundes Großraum Braunschweig befassen müssten. Im August finde aller Voraussicht nach bereits eine von Landrat Einhaus initiierte Besprechung der Hauptverwaltungsbeamten auf der Ebene der Oberzentren und Landkreise statt.
Landrat Einhaus weist zudem darauf hin, dass jahrelang durch die damalige VG Peine erwirtschaftete Überschüsse in den EAV eingezahlt worden seien.
Die Einführung der Flächenkomponente beim FAG hätte dazu geführt, dass große Landkreise mit geringer Bevölkerungsdichte bevorzugt würden. Dem Landkreis Peine seien hierdurch seit Jahren Mindereinnahmen aus dem FAG von rund 1 Millionen Euro jährlich entstanden, weil aus diesen Mitteln die zusätzlichen strukturellen Kosten, u.a. für den ÖPNV, hätten finanziert werden müssen. Daher sei es verständlich, dass der Landkreis in der derzeitigen Konstellation des Großraumtarifes nicht noch einmal extra zur Kasse gebeten werden wolle.
Eine Neuordnung des ÖPNV im Großraum Braunschweig sei daher zwingend erforderlich, zumal in der jetzigen Struktur keine Transparenz vorhanden sei. Hier seien alle Beteiligten gefordert, entsprechende Lösungen zu finden.
Der Kreistag beschließt im Anschluss mehrheitlich bei vier Enthaltungen und drei Gegenstimmen:
a) Beauftragung eines Unternehmens zur Kostensenkung durch Schulzeitstaffelung mit erfolgsabhängiger Honorierung im Einvernehmen mit den Beförderungsunternehmen
b)Schaffung eines Anreizsystems „Gesund Bewegen“
c) Anhebung der Mindestentfernung auf 3 km im Sekundarbereich I ab Klasse 7 und im berufsbildenden Bereich
d)Anpassung der Kilometerpauschale bei Nutzung privater Pkws an das Einkommenssteuerrecht
e)Beauftragung der Vertreterinnen und Vertreter im Zweckverband Großraum Braunschweig zwecks Anschaffung individuellere Abrechnungssysteme
- KT 10-06-23 -