Auszug - Einführung der Ehrenamtscard
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Wortprotokoll |
FBL Dr. Buhmann erläutert kurz die Beschlussvorlage anhand der Sachdarstellung. Dabei geht er insbesondere auf die Möglichkeiten der Ehrenamtskarte ein.
Der Vorsitzende, KTA Möhle, fragt nach den möglicherweise entstehenden Kosten.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die Freiwilligen-Agentur die Ausgabe der Ehrenamtskarte übernehmen könne. Da die Vereine das Vorliegen der zum Erwerb der Karte erforderlichen Bedingungen bestätigen müssen, würde sich die Arbeit damit auf das Vorhalten der Antragsformulare und die Ausstellung der Ehrenamtskarten beschränken. Es würde also kein großer Arbeitsaufwand entstehen. Den entstehenden Aufwand sehe er mit dem Zuschuss als gedeckt an.
KTA Flöge fragt nach, wer das Vorliegen der Voraussetzungen prüfe.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die Vereine oder Kommunen, für die die Ehrenamtlichen tätig seien, das Vorliegen der Voraussetzungen bestätigen müssen.
KTA Flöge wünscht zu wissen, ob die datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt seien.
FBL Dr. Buhmann bejaht dies.
KTA Fechner sieht die Kostenneutralität nicht als gegeben an, weil dem Landkreis für seinen Bereich durch die Gewährung einer Vergünstigung Einnahmen entgehen würden. Außerdem wünscht er zu wissen, wie man auf die Freiwilligen-Agentur des Paritätischen Peine gekommen sei und ob die anderen Verbände, beispielsweise das Diakonische Werk, kein Interesse gezeigt hätten. Zu der Anmerkung von FBL Dr. Buhmann, dass mit dem Zuschuss die Bearbeitung der Ehrenamtskarte gedeckt sei, erwecke bei ihm den Eindruck, dass die dortigen Mitarbeiter/innen noch freie Zeit hätten oder der Zuschuss zu hoch sei.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass es mit dem Paritätischen Peine ein Gespräch gegeben habe und sich die anderen Verbände in dieser Frage zurückgehalten hätten.
KTA Konrad befürchtet, dass die Freiwilligen-Agentur nach der Übernahme der Bearbeitung der Ehrenamtskarte einen höheren Zuschussantrag stellen werde. In dem Fall müsse man angesichts des Konnexitätsprinzips an das Land wegen einer Kostenerstattung herantreten.
FBL Dr. Buhmann widerspricht, denn obwohl das Land Niedersachsen die Ehrenamtskarte initiiert habe, sei es eine freiwillige Leistung. Da das Konnexitätsprinzip nur bei Pflichtaufgaben greife, könne man sich in diesem Falle nicht darauf berufen.
KTA Thiemann weist auf die bereits bestehende Ehrenamtskarte im Bereich des Sports hin und erklärt, dass eine Koordination oder Angleichung stattfinden müsse.
FBL Dr. Buhmann hält eine Koordination für schwierig, weil bei der hier diskutierten Ehrenamtskarte im Gegensatz zu dem Pendant im Sport auch private Anbieter Vergünstigungen gewähren können.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsitzende, KTA Möhle, über die Beschlussvorlage-Nr. 82/2010 abstimmen. Mit 7 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.