Inhalt

Auszug - Wunsch- und Wahlrecht bei der Sozialhilfe in Pflegeheimen  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.09.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum unter dem Gr. Sitzungssaal
Ort: Sitzungsraum unter dem Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

FDL Schröter trägt noch einmal kurz die in der letzten Sitzung erörterten Fakten vor:

FDL Schröter trägt noch einmal kurz die in der letzten Sitzung erörterten Fakten vor:

          - Im Landkreis Peine gibt es 22 Pflegeheime mit insgesamt 1.755 Plätzen 

- Vom Landkreis Peine werden ca. 240 Personen unterstützt, die nicht in der Lage

   sind, die entstehenden Kosten aus eigenen Mitteln aufzubringen

- Bereits heute sind Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts möglich und

   durch höchstrichterliche Rechtssprechung abgesichert. Der Landkreis Peine

   macht hiervon bisher jedoch keinen Gebrauch

- Bei der Wahl eines Heimes mit eher hohen Kosten liegen die Mehrkosten ca.

   140 € monatlich über dem Durchschnitt. Das sind bei 240 Fällen ca. 400.000 € 

   pro Jahr.

    - Auf Wunsch der Heimbetreiber anlässlich des ersten „Offenen Dialoges“ wurden

      die Durchschnittskosten nochmals pro Heim und Pflegestufe ermittelt.

      Wesentliche Veränderungen gegenüber der ersten Berechnung haben sich

      jedoch nicht ergeben

    - In Zukunft soll wie folgt verfahren werden: Liegen die Kosten für das gewünschte

      Heim über dem Durchschnitt, erfolgt eine Einzelfallprüfung mit Abwägung der

      Gründe. Werden keine Gründe aufgeführt, wird eine kostengünstigere Alternative

      gewählt. Dies setzt allerdings voraus, dass ein entsprechender freier Pflegeplatz

      zur Verfügung steht.

 

     FDL Schröter teilt den Sitzungsteilnehmern/innen abschließend mit, dass

     der nächste „offene Dialog“ mit den Heimbetreibern am Montag, den 2. Oktober

     2006, stattfindet.

     Der Vorsitzende, KTA Möhle, fragt, ob es bereits konkrete Ergebnisse aus dem

     ersten Offenen Dialog gibt.

     KTA Schulz stellt fest, dass von der Verwaltung nicht so gehandelt wird, wie oben

     beschrieben.

     KTA Konrad hält die beschriebene Vorgehensweise für richtig. So können Kosten

     bei gleich bleibender Qualität gespart werden. Weiterhin hält er die Reaktionen der

     Heimbetreiber für völlig überzogen.

     KTA Fechner ist ebenso für eine Beibehaltung der bisherigen Qualitätsmerkmale.

     Zusätzlich schlägt er das Abhalten von Pflegekonferenzen vor. Auch bittet er, den

     Dialog mit den Heimbetreibern fortzuführen.

     Auch FBL Dr.  Buhmann hält die o. g. Vorgehensweise im Ansatz für richtig. Er ist

     jedoch der Ansicht, dass eine Lösung der Probleme durch Pflegekonferenzen nicht

     herbeigeführt werden kann. Evtl. führt der kommende Offene Dialog zu einem

     Ergebnis. Er erwartet konstruktive Vorschläge von den Heimbetreibern.

     Abschließend weist er auf mögliche Gesetzesänderungen hin, die weitaus schärfer

     wären, als dies bisher der Fall ist.