Auszug - Wunsch- und Wahlrecht bei der Sozialhilfe in Pflegeheimen
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Wortprotokoll |
FDL Schröter trägt noch einmal kurz die in der letzten Sitzung erörterten Fakten vor:
- Im Landkreis Peine gibt es 22 Pflegeheime mit insgesamt 1.755 Plätzen
- Vom Landkreis Peine werden ca. 240 Personen unterstützt, die nicht in der Lage
sind, die entstehenden Kosten aus eigenen Mitteln aufzubringen
- Bereits heute sind Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts möglich und
durch höchstrichterliche Rechtssprechung abgesichert. Der Landkreis Peine
macht hiervon bisher jedoch keinen Gebrauch
- Bei der Wahl eines Heimes mit eher hohen Kosten liegen die Mehrkosten ca.
140 € monatlich über dem Durchschnitt. Das sind bei 240 Fällen ca. 400.000 €
pro Jahr.
- Auf Wunsch der Heimbetreiber anlässlich des ersten „Offenen Dialoges“ wurden
die Durchschnittskosten nochmals pro Heim und Pflegestufe ermittelt.
Wesentliche Veränderungen gegenüber der ersten Berechnung haben sich
jedoch nicht ergeben
- In Zukunft soll wie folgt verfahren werden: Liegen die Kosten für das gewünschte
Heim über dem Durchschnitt, erfolgt eine Einzelfallprüfung mit Abwägung der
Gründe. Werden keine Gründe aufgeführt, wird eine kostengünstigere Alternative
gewählt. Dies setzt allerdings voraus, dass ein entsprechender freier Pflegeplatz
zur Verfügung steht.
FDL Schröter teilt den Sitzungsteilnehmern/innen abschließend mit, dass
der nächste „offene Dialog“ mit den Heimbetreibern am Montag, den 2. Oktober
2006, stattfindet.
Der Vorsitzende, KTA Möhle, fragt, ob es bereits konkrete Ergebnisse aus dem
ersten Offenen Dialog gibt.
KTA Schulz stellt fest, dass von der Verwaltung nicht so gehandelt wird, wie oben
beschrieben.
KTA Konrad hält die beschriebene Vorgehensweise für richtig. So können Kosten
bei gleich bleibender Qualität gespart werden. Weiterhin hält er die Reaktionen der
Heimbetreiber für völlig überzogen.
KTA Fechner ist ebenso für eine Beibehaltung der bisherigen Qualitätsmerkmale.
Zusätzlich schlägt er das Abhalten von Pflegekonferenzen vor. Auch bittet er, den
Dialog mit den Heimbetreibern fortzuführen.
Auch FBL Dr. Buhmann hält die o. g. Vorgehensweise im Ansatz für richtig. Er ist
jedoch der Ansicht, dass eine Lösung der Probleme durch Pflegekonferenzen nicht
herbeigeführt werden kann. Evtl. führt der kommende Offene Dialog zu einem
Ergebnis. Er erwartet konstruktive Vorschläge von den Heimbetreibern.
Abschließend weist er auf mögliche Gesetzesänderungen hin, die weitaus schärfer
wären, als dies bisher der Fall ist.