Auszug - Sachstandsbericht bei der Umsetzung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) (Antrag von KTA Fechner, vgl. Protokoll der 26. Sitzung, S. 9 unter TOP 11) unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildungssituation im Landkreis Peine
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Wortprotokoll |
FDL Sommer berichtet über die voraussichtlich erfolgenden Änderungen im Fortentwicklungsgesetz zum SGB II. Er führt diese im einzelnen auf:
- Im Zusammenhang mit der „eheähnlichen Gemeinschaft“ kommt es zu einer
Umkehr der Beweislast.
- Nicht alle haben einen Anspruch auf gesetzliche Sofortangebote. Diese
stehen nur einem ausgewählten Personenkreis zu. Zur Zielgruppe gehört
unter anderem die Personengruppe der „unter 25 jährigen“. In diesem Fall ist eine passgenaue Hilfe als Vorgabe definiert.
-Die Kommunen haben die Pflicht, einen Außendienst (Ermittlungsdienst) einzusetzen.
- Sanktionsmöglichkeiten werden verstärkt.
- Die Mitwirkungspflichten werden erweitert.
Weiterhin teilt er mit, dass für Maßnahmen der Rehabilitation der Verwaltung noch in diesem Jahr ein höheres Kostenvolumen zur Verfügung steht.
KTA Fechner sieht einen Schwerpunkt in der Ausbildungssituation und möchte wissen, wie hier Verbesserungen durch die Verwaltung erreicht werden bzw. wurden.
FDL Sommer entgegnet, dass er insgesamt für den Landkreis keine Aussage treffen könne. Die im Bericht aufgeführten Zahlen geben nur Auskunft über die erfolgten Integrationen der Personen unter 25 Jahren, die zum Erhebungsstichtag als Arbeit suchend erfasst waren (s. S. 36 des Berichts).
Die Vornahme von Sanktionen erfolgt auf rechtlichen Grundlagen. Maßnahmen werden erst ergriffen, wenn durch den Persönlichen Ansprechpartner (PAP) eine Erfüllung der Auflagen nicht erreicht wird.
KTA Heuer stellt fest, dass Sanktionen nicht das einzige Mittel sind.
KTA Streichert: in der Statistik (S. 24) sind 350 Fälle aufgeführt, wo ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht. Seine Frage: wie viele Fälle davon haben sich bestätigt?
Antwort FDL Sommer: abschließende Zahlen können noch nicht genannt werden, da ein geäußerter Verdacht häufig in Widerspruchs- und Klageverfahren endet.
Frau Weigand stellt an KTA Fechner die Frage , ob es einen konkreten Anlass für Bedenken im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen gebe. Die Frage wird verneint.
Weiterhin ist ihr aufgefallen, dass der größte Anteil der Leistungsempfänger unter 15 Jahre alt ist (S. 6). Sie fragt, ob es seitens der Verwaltung Unterstützungen der Schulkinder für Klassenfahrten, Schulbücher usw. gebe
FDL Sommer antwortet, dass nach dem SGB II nur Zuschüsse für mehrtägige Klassenfahrten gewährt werden. Hinsichtlich der Lehrmittel wollte das Land (durch die Schulen) sicherstellen, dass diese den Schülerinnen und Schülern kostenfrei zur Verfügung stehen.
KTA Schulz stellt fest, dass – bezogen auf die Gemeinden – ein Missverhältnis besteht zwischen den Anteilen der Leistungsempfänger/innen und den Anteilen der Zusatzjobs (S. 7 i. V. m. S. 18/19).
FBL Dr. Buhmann erläutert auf Wunsch von KTA Fechner das Eingliederungskonzept (S. 13).
KTA Fechner stellt fest, dass für Eingliederungsmaßnahmen (S. 27) ca. 430.000 € monatlich aufgewandt werden. Dieser Betrag erscheint ihm relativ gering. Herr Dirk Sommer teilt mit, dass dieser Betrag bereits auf ca. 7.500.000 € jährlich (~ 625.000 € monatlich) aufgestockt wurde.
KTA Fechner möchte wissen, wie viele Ausbildungsplätze im Landkreis Peine geschaffen wurden (S. 36/37).
FDL Sommer entgegnet, dass hierüber keine Informationen im Fachdienst vorliegen, da die Gewerbetreibenden nicht verpflichtet sind, Meldungen über Ausbildungsplätze zu machen.
KTA Schridde regt an, dass bei umfangreichen Vorlagen Mitarbeiter/innen der Verwaltung gegenüber Personen aus den Fraktionen berichten sollten, um lange Diskussionen im AFAS zu vermeiden.
KTA Konrad wendet ein, dass es hierfür doch den Beirat für Arbeit gibt.