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Auszug - Anträge zur Umsetzung der Arbeitsergebnisse aus dem Workshop des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2008  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 11
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 10.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2009/175 Anträge zur Umsetzung der Arbeitsergebnisse aus dem Workshop des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Herr Fechner bittet vorab darum, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um über die Anträge zur Umsetzung der Arbeitsergebnisse aus dem Workshop 2008 und die Beschlussvorschläge aus der Verwaltung aufgrund der besonderen Bedeutung der Inhalte noch einmal oh

Herr Fechner bittet vorab darum, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um über die Anträge zur Umsetzung der Arbeitsergebnisse aus dem Workshop 2008 und die Beschlussvorschläge aus der Verwaltung aufgrund der besonderen Bedeutung der Inhalte noch einmal ohne Druck auf allen Ebenen zu diskutieren.

 

Herr Dr. Buhmann nimmt zu Punkt a) Bezug auf seine Äußerungen in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung am 01.09.2009 unter TOP 8. (Zitat aus dem Protokoll: „Die Einrichtung von Familienzentren war in der Vergangenheit bereits Thema in Gesprächen mit den Bürgermeistern. Dabei haben sich die Bürgermeister gegen eine Beteiligung des Landkreises ausgesprochen, da es sich um eine Aufgabe der Kommunen handelt.“) Bereits in dem Konzept des Landkreises Peine „Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Landkreis Peinevom 08.04.2008 ist die Einrichtung von 2 Familienzentren bis 2010 als Handlungsempfehlung beschrieben. In der Südstadt Peine wird die Kindertagesstätte „Breslauer Str.“ inzwischen zu einem Familienzentrum ausgebaut, finanziert von der Kirche. Ob und in welcher Form es ein zweites Zentrum geben wird, wird noch zu ermitteln sein.

Ingesamt gibt es eine klare Absprache mit den Bürgermeistern zu den Zuständigkeiten. Ein Anreiz, eventuell auch in finanzieller Form, ist nicht gewollt. Aktionen des Landkreises Peine auf freiwilliger Basis sind in der gegenwärtigen Haushaltssituation nicht durchführbar, zumal die Kommunalaufsicht im Rahmen der Haushaltsgenehmigung natürlich ein Auge auf gerade freiwillige Leistungen hat.

 

Frau Chmielnik zeigt sich sehr betroffen und verwirrt über die überwiegend ablehnenden Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Anträgen, zumal sie aus den bisherigen Erörterungen im Jugendhilfeausschuss den Eindruck gewonnen hatte, dass dabei die existentielle Bedeutung der Förderung der emotionalen Bildung im Elementarbereich für die Entwicklung dieser Gesellschaft erkannt worden ist. Frau Chmielnik macht deutlich, dass es ihr bei ihrem Antrag zu a) unabhängig vom Begriff „Familienzentrum“ um eine Förderung im Bereich der emotionalen Entwicklung geht. Insoweit sei der Antrag missverstanden worden.

 

Frau Meyermann sieht das Engagement der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Workshops des Jugendhilfeausschusses seitens der Verwaltung nicht ausreichend gewürdigt. Sie fordert die Verwaltung auf, die Anregungen und Hinweise aus den Arbeitsgruppen des Workshops in verwaltungstechnisch realisierbare Projekte und Handlungen zu übertragen und zu konkretisieren. Frau Meyermann kann sich vorstellen, dass die Forderung nach einer Förderung der emotionalen Bildung in das Projekt KoP-F integriert werden könnte. Insgesamt befürwortet Frau Meyermann eine erneute Beratung der Anträge und des Beschlussvorschlages in den Fraktionen.

 

Herr Matzel unterstreicht die Bedeutung der Arbeit des Worksshops des Jugendhilfeausschusses, in dem fachlich kompetente Teilnehmerinnen und Teilnehmer Handlungsempfehlungen erarbeiten. Aufgabe der Verwaltung ist es dann, nach Möglichkeiten zu suchen, die Empfehlungen umzusetzen.

 

Frau Tödter unterstreicht noch einmal, dass es nicht um die Errichtung eines oder mehrerer Familienzentren geht. Es geht vielmehr darum, frühzeitig in die Förderung der emotionalen Entwicklung im Elementarbereich zu investieren, um spätere Folgekosten in der Jugendhilfe zu vermeiden.

 

Herr Manns gibt zu bedenken, dass über allen, auch und gerade den sozialen, Forderungen die Frage der Finanzierbarkeit steht. Angesichts der Wirtschaftskrise wird der Hinweis auf ein Einsparen von Mitteln in späteren Jahren mit Sicherheit nicht auf offene Ohren stoßen.

 

Frau Bremer stellt aufgrund der bisherigen Diskussion (Zuständigkeiten, Finanzierbarkeit, Akzeptanz) die Frage nach dem Sinn und Zweck der Workshops in den Raum.

 

Herr Fechner sieht die Aufgabe eines Fachausschusses darin, zunächst ausschließlich aus seiner fachlichen Kompetenz heraus die Themen und Ziele zu bestimmen und zu formulieren. Die Frage der Finanzierbarkeit muss hier in der Priorität nachrangig sein.

 

Herr Manns definiert die Aufgabe eines Fachausschusses dahingehend, dass er auf der gleichrangigen Grundlage von Fachlichkeit und Finanzierbarkeit zu seinen Entscheidungen kommt. Nur so kann er auch im Kreistag Ernst genommen werden.

 

Frau Müller Alarcón verlässt die Sitzung  um 18:55 Uhr.

 

Für Herrn Friehe ist wichtig, dass die Verwaltung und der Jugendhilfeausschuss mit einer Stimme sprechen. Aber die Beschlussvorlagen müssen den vorhandenen Strukturen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Innerhalb der Verwaltung finden derzeit Gespräche statt, die das Ausschöpfen von Förderprogrammen, Ausloten von personellen Ressourcen und Optimierung von Prozessen an Schnittstellen zum Inhalt haben. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

 

Frau Chmielnik und Frau Meyermann erklären, dass es nicht darum geht, die Anträge der Beschlussvorlage wortwörtlich abzuarbeiten, sondern das Thema der Förderung der emotionalen Bildung in die Öffentlichkeit zu tragen und diese dafür zu sensibilisieren.

 

Herr Fechner formuliert die sich nach der Diskussion ergebenden Beschlüsse wie folgt:

 

  1. Die Verwaltung überprüft, ob und in welcher Form die Anträge aus dem Workshop 2008 umsetzbar sind.

 

  1. Die Verwaltung prüft, welche Aufgaben durch das Projekt KoP-F umgesetzt werden können.

 

  1. Die Verwaltung prüft, welche Möglichkeiten es gibt, die Gemeinden einzubinden.

 

Diese Prüfungsaufträge an die Verwaltung werden vom Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

 

Frau Tödter und Frau Bremer verlassen die Sitzung um 19:15 Uhr.