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Auszug - Bericht der Verwaltung - Unterhaltung Neuer Graben Klein Ilsede - Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen nach dem Nds. Naturschutzgesetz  

Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:50 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Peine
Ort: Pelikanstr. 16, 31228 Peine-Vöhrum
 
Wortprotokoll

Unterhaltung Neuer Graben:

Unterhaltung Neuer Graben:

 

Nach einer Sachdarstellung der Unterhaltungsmaßnahme Neuer Graben durch Frau Kentner erklärt Herr KTA Streichert, dass durch die Räumung des Grabens Abraum auf benachbarten Wiesen gelagert wird. Er wirft der Verwaltung vor, dass es sich hierbei um eine illegale Entsorgung von Sondermüll handeln würde, ebenso seien wertvolle Röhrichtbestände zerstört worden. Das Argument, die Unterhaltungs-

maßnahme sei aufgrund der Standfestigkeit des Grabens durchgeführt, weist er zurück, indem er auf den Zustand der Bahnschwellen auf dem Bahndamm hinweist, die aus seiner Sicht ursächlich für die Instabilität verantwortlich sind.

 

Herr Gemba erklärte, dass es sich bei dem Schlamm nicht um Sondermüll handeln würde und dieser nach Abtrocknung wieder der westlichen Grabenseite zugeführt werden soll. Ebenfalls habe sich der Bahndamm auf der Grabenseite leicht abgesenkt – und zudem sei bekannt geworden, dass die Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter demnächst mit der Bahndammsanierung beginnen wollen.

 

Herr Gemba sicherte abschließend zu, dass der Schlamm entsprechend untersucht wird um festzustellen, ob es sich tatsächlich um Sondermüll handelt. Evtl. seien auch Nachpflanzungen möglich.

 

KTA Ostermann bittet in diesem Zusammenhang über einen aktuellen Überblick über Altablagerungen im Landkreis Peine.

 

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Nds. Naturschutzgesetz

 

 

Frau Kentner UNB hält einen Sachvortrag über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die bei Bauprojekten, die in die Landschaft eingreifen, und erklärt die Unterschiede von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme.

 

Möglich ist in diesem Zusammenhang auch die Zahlung eines Ersatzgeldes. KTA Flöge fragt, wie diese Gelder eingesetzt werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Gelder erhoben werden können, aber nicht, wofür sie im Detail benutzt werden müssen.

 

Herr Goor regt an, dass diese Gelder dann auch der Gemeinde zu Gute kommen, in der die Baumaßnahme durchgeführt wurde.

 

Frau Kentner erklärte, dass eine solche generelle Lösung nicht immer praktikabel sei und erklärte, dass individuelle Entscheidungen getroffen werden. Zur Zeit stünden noch ca. 80.000 Euro zur Verfügung.