Auszug - Zusammenarbeit Schule - Jugendhilfe; Präventionsprojekte in der Umsetzung des § 35 a SGB VIII (Anlagen)
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Wortprotokoll |
Herr Maliers beschreibt anhand einer Power-Point-Präsentation, die diesem Protokoll als Kopie beigefügt ist, die aktuelle Situation in den Schulen bei der Begegnung mit Teilleistungsstörungen. Die Schulen sind insgesamt fachlich nicht in der Lage, die notwendigen Förderungen zu leisten. Eine Weiterbildung von Lehrern findet nur vereinzelt statt. Kooperationsprojekte, die durch das Jugendamt auch finanziell angeschoben werden, bieten hier nach Ansicht von Herrn Maliers eine akzeptable Möglichkeit, den Hilfeanspruch der Kinder und Jugendlichen zu erfüllen. Als erfolgreiches Beispiel nennt er das Kooperationsprojekt des Jugendamtes mit der Grundschule Adenstedt, das vor einiger Zeit auch im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde. Das Projekt, das vom Jugendamt begonnen wurde, wird inzwischen von der Gemeinde weitergeführt und finanziert.
Herr Fechner erinnert an den Zusammenhang zwischen dem schulischen Förderbedarf, für dessen Deckung das Land auch finanziell zuständig ist, und dem therapeutischen Förderbedarf. Ein nicht gedeckter schulischer Förderbedarf wirkt sich auf die Jugendhilfekosten der Kommunen aus, indem sie später für die notwendig werdenden Jugendhilfemaßnahmen aufkommen müssen.
Herr Fechner regt an, das Problem mit der Landesschulbehörde zu erörtern.
Herr Reche weist darauf hin, dass die Förderung nicht erst in der Schule beginnen darf. Frühe Hilfen, wie z. B. das Projekt ELBA, zur Unterstützung der Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe sind sehr wichtig.
Frau Müller Alacón und Herr Manns kritisieren die Politik des Landes, das den Eindruck vermittelt, gerne Aufgaben auf die Kommunen mit der Wirkung zu übertragen, dass diese die Kosten zu tragen haben.