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Auszug - Ausbau der Betreuungsangebote für unter 3 Jährige - Sachstand Betriebs- und Investitionskosten- förderung - Tagespflege (Aktionsprogramm)  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Zeltplatz Eltze
Ort: B444, 31311 Uetze - Eltze
 
Wortprotokoll

Herr Friehe erläutert den derzeitigen Sachstand zur Investionskostenförderung anhand von vorher verteilten Unterlagen

Herr Friehe erläutert den derzeitigen Sachstand zur Investionskostenförderung anhand von vorher verteilten Unterlagen. Demnach stünden für die Jahre 2008 – 2013 rd. 3,9 Mio € Landesmittel zur Verfügung. Insgesamt müssen bis zum Jahr 2013 1154 Krippen- und Tagespflegeplätze für unter 3-jährige Kinder geschaffen werden, um die Quote von 35 % zu erreichen. Herr Friehe stellt auch vor, welche Mittel beantragt und zum Teil auch bereits genehmigt wurden. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Gemeinden erfolge aufgrund der gemeldeten Einwohnerzahlen des Nds. Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie. Die geplanten Krippenplätze in den Gemeinden und der Stadt Peine wurden abgefragt und ausgewertet. Hiernach wird die 35%-Quote im Landkreis Peine für 2013 mit Krippen- und Tagespflegeplätzen erreicht werden, zur Zeit sind 12,4 % der Quote erfüllt.

 

Herr Zimmermann erkundigt sich, welche Zahlen für 2013 zugrunde gelegt werden, und wie die Tendenz ist. Hierzu stellt Herr Friehe fest, dass man sich auch hier an den Zahlen des statistischen Landesamtes orientiere. Die Zahlen sind leicht abnehmend, allerdings steht der Landkreis Peine landesweit relativ gut da.

 

Herr Manns erkundigt sich, wie es sein kann, dass prognostiziert wird, dass Gemeinden mit wenig Einwohnern mehr Kinder haben. Herr Krenz weist auch hier darauf hin, dass es sich um hochgerechnete Zahlen des statistischen Landesamtes handele, und dass dabei auch die Entwicklung innerhalb der Gemeinde – wie z. B. Baugebiete – berücksichtigt werde. Weiterhin möchte Herr Manns wissen, welche Konsequenz ein Nichterfüllen der Quote hätte, und ob Mittel zurückgezahlt werden müssen. Herr Dr. Buhmann weist darauf hin, dass dies nicht der Fall sei und erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Landesmittel bei Weitem nicht ausreichen. Etwa das Doppelte der Summe müssen die Gemeinden noch als Eigenmittel beitragen.

 

Frau Müller-Alarcon fragt nach, ob Kinder auch in eine andere als die Wohnortgemeinde verwiesen werden können. Herr Friehe bestätigt, dass dies grundsätzlich möglich sei. Dann würden Ausgleichszahlungen erfolgen.

 

Herr Fechner möchte wissen, warum die Anträge mancher Gemeinden bereits bewilligt wurden, andere, die früher beantragt hätten, jedoch noch nicht. Herr Friehe erklärt, dass das, je nach Priorität, in Absprache mit den Gemeinden geschehe.

 

Frau Waldeck bittet, die Unterlagen noch für Frau Meyermann zur Verfügung zu stellen, da die Ursprungsanfrage von ihr kam.

 

Herr Bankes bittet um Bereitstellung der grundsätzlichen Information, welche Personalausstattung bei welcher Gruppengröße gefordert ist. Herr Dr. Buhmann erläutert, dass in der Regel für 15 Kinder 2 Erzieherinnen da sind. Die 3. Kraft müsse keine Erzieherin sein. Das Land ist aufgefordert, eine 3. Erzieherin zu finanzieren, lehne dies aber zurzeit noch ab. Die Regelungen zur Personalausstattung gem. KiTaG werden zur Verfügung gestellt.