Auszug - Bericht der Fachdienstleitung darin auch: § 35 a - weiteres Vorgehen, Handlungsschwerpunkte 2009/2010, Kostenentwicklung in der Jugendhilfe, strukturele Veränderungen in den Sozialen Diensten
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Wortprotokoll |
Herr Friehe berichtet über die aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe, die Herrn Friehe zu der These verleiten, dass sich die Jugendhilfe von einem leistungsstarken Unterstützungssystem zu einem staatlichen Kontrollorgan entwickeln könnte.
Herr Friehe skizziert kurz die Ziele und Handlungsschwerpunkte 2009/2010 und beschreibt die voraussichtliche Entwicklung des Budgets der kostenträchtigsten Produkte des Jugendamtes. Bei einer rein linearen Hochrechnung der Ergebnisse der ersten 3 Monate wäre demnach mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1,77 Mio. Euro zu rechnen. Herr Friehe ist jedoch davon überzeugt, dass dieser negativen Entwicklung im Laufe des Jahres wirksam entgegengesteuert werden kann, und erläutert dazu einige Vorschläge zu möglichen strukturellen Veränderungen im Aufbau und in den Arbeitsabläufen des Jugendamtes und in der Zusammenarbeit mit Leistungserbringern und freien Trägern. Auf die beigefügte Kopie der Präsentation wird verwiesen.
Herr Dr. Buhmann macht deutlich, dass sich der prognostizierte Fehlbetrag von 1,77 Mio. Euro aus einer linearen Hochrechnung der ersten drei Monate bezieht und daher als nicht belastbar anzusehen ist, zumal die Einnahmen dabei noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Herr Dr. Buhmann räumt ein, dass es am Ende des Jahres zu einer Budgetüberschreitung kommen wird, allerdings nicht in der prognostizierten Höhe, da genügend Zeit bleibt, im laufe des Jahres gegenzusteuern.
Herr Nolte begrüßt ausdrücklich das von Herrn Friehe dargestellte Ziel, die freien Träger der Jugendhilfe durch Kooperationen und andere Maßnahmen stärker zu beteiligen, und erinnert in dem Zusammenhang noch einmal an das unter Ziffer 4.1 der Sozialpolitischen Leitlinien des Landkreises Peine festgeschriebene Subsidiaritätsprinzip.
Frau Müller Alarcon ist der Ansicht, dass sicherlich Bedarf besteht, in einer der nächsten Sitzungen über das Verhältnis von Eigenverantwortung und staatlicher Kontrolle in der Jugendhilfe zu diskutieren.